Hallo BelRia,
Wir wissen heute alle, wie es um die Betreuung verwirrter,
ältere Menschen steht und das durch
Doppelbelastung der Familien manches nicht mehr so ist wie vor
20-30 Jahren.
da kann/muss ich Dir leider Recht geben.
Wer bitte schön soll es denn sonst übernehmen? Die Nachbarn,
Leute von der Straße? Ist es dann die Intervention der
Nachbarn?? etc.
Ja, warum denn nicht. Viele Menschen sehen es als Aufgabe an,
älteren Menschen zu helfen, warum nicht auch der Nachbar ?
es geht mir um den Begriff Intervention und nicht wer schließlich als Betreuer eingsetzt wird.
Einmischung in höchstprivate Angelegenheiten
Natürlich, es geht immerhin um ein Menschneleben?
*kopfschüttel*
Das kopfschütteln verstehe ich hier nicht ganz - kannst du es
mir erklären ?
auch hier geht es mir um den Begriffe : Einmischung und höchstprivat
Ich sehe diese „Einmischung“ eher als Hilfe in einer Notlage. Eine Bewertung hinsichtlich der Privatphäre ist in solchen Situationen nicht angebracht. Natürlich handelt es sich um persönliche Angelegenheiten aber auch um viele andere Dinge, die nicht in den privaten Bereich fallen.
Ich finde die Wortwahl einfach überzogen. (jetzt wissend, das Eckard den Absatz aus dem Link wiedergegebn hat.)
verbunden mit einer Anhörung durch den Vormundschaftsrichter,
Richtig, der fragt z.B. ob der/die zu Betreuende mit einer
Betreuung überhaupt einverstanden ist. Falls nicht, wird keine
amtliche Betreuung eingerichtet!!! Dann muss die
Familie ran …
Aber doch nur, wenn der Mensch noch ansprechbar ist. Ein
verwirrter Mensch wird wohl kaum eine Aussagen machen können
usw.
ja, auch hier hast Du Recht. Aber in solchen Fällen sind i.d.R. Familienangehörige ebenfalls anwesend. Deren Äußerungen wird ebenfalls entscheidend Gewicht beigemessen.
Untersuchung durch einen gerichtlicherseits beauftragten
medizinischen Sachverständigen
Wäre es Dir lieber, es würde ein Busfahrer, oder Lehrer oder
sonst wer, der die Verfassung der Person bestimmen? Ich bin da
lieber für einen amtlich beglaubigten Arzt!
Nunja wir wissen alle, was von den Beauftragten mediz.
Sachverstänigern zu halten ist - siehe Beauftragte der
Pflegeversicherungen !
diese Personen sind NICHT miteinander zu vergleichen !!!
Ich bin da lieber für den Hausarzt, der den Menschen schon
Jahre betreut.
und nicht „gesehen“ hat, was mit seinem Patienten los ist.
und Befragung durch die Betreuungsbehörde zu
Defiziten bei der Lebensbewältigung.
Doch nur wenn der Mensch noch klar ist und nicht
verwirrt…
Siehe auch hier Beauftragte der Pflegeversicherungen.
klar, ansonsten liegen die Defizite ja auf der Hand. Hierbei geht es i.d.R. darum, festzustellen, wecher Pflegestufe der zu Betreuende zugeordnet werden kann.
Darüber hinaus unterliegt der zu bestellende Betreuer der Aufsicht
durch das Vormundschaftsgericht.
Naja, die haben 30-40 solcher Fälle auf dem Schreibtisch
liegen.
kann sein, aber hier in Essen werden maximal 25 Betreuungen an einen Betreuer vergeben.
Er hat u.a. grundsätzlich über jedwede Einnahmen und Ausgaben
Rechnung zu legen.
NEIN, nur wenn durch Befragung der betreute Person fest steht,
dass die betreute Person selbst keine Geldgeschäfte mehr
abwickeln kann/oder will (z.B. weil zu viele Schulen
aufgelaufen sind). Erst dann (und nur dann) wird der Umfang
der Betreuung auf Vermögensvorsorge ausgeweitet.
Wie war das mit den 3 Euros für die Brötchen ??
ja, WENN die Betreuung auf den Bereich Vermögensvorsorge erweitert wurde. Sonst nicht!
Zahlreiche Handlungen und Rechtsgeschäfte in den Bereichen der
Aufenthaltsbestimmung,Gesundheits- und Vermögenssorge bedürfen der
vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung
Sehr gut, dass das so geregelt ist. Denn dieser
Betreuungumfang wird nur definiert, wenn die zu betreutende
Person selbst nicht mehr in der Lage sein sollte, diese
Entscheidungen zu treffen.
Also so etwas wie entmündigt oder total verwirrt oder oder
oder
Nun „entmündigt“ ist keine Krankheit sondern eine Rechtshandlung, deren Folge die Betreuung bei geistig verwirrten Menschen ist.
(auch Geldabhebung vom Konto).
Blödsinn, da entscheidet der Betreuer nach Sachlage. Nur wenn
Grenzen überschritten werden, muss eine Genehmigung vom
Vormundschaftsgericht eingeholt werden. I.d.R. ist es in 90 %
der betreuten Fälle so, das die Betreuten vermögenslos sind!!
D.h. Der Berufsbetreuer kümmert sich vorrangig um den
Schuldenberg, Sozialamtsanträge etc.
Mit anderen Worten, diese Menschen werden verwaltet, was einer
Entmündigung gleich zu kommen scheint.
Es scheint nicht nur so, es ist so. Diese Menschen sind auf Grund Ihrer Krankheit entmündigt. Ich würde es anderes beschreiben: Diese Menschen werden nicht verwaltet, sondern für diese Menschen wird die „Verwaltung“ Ihres Lebens übernommen.
Liegen günstige wirtschaftliche Verhältnisse vor, fallen auch
Gerichtskosten an."
In welcher Welt lebst Du Eckard. Die Gerichtskosten und
Betreuungskosten fallen immer an, nicht nur bei guten
Verhältnissen. Diese Kosten trägt das Sozialamt, also die
Allgemeinheit, wir alle.
Aber, aber - nur keine Aufregung. Hier soll hingewiesen
werden, nicht jeder weiss darüber bescheid.
Ja, Du hast vollkommen Recht. Auch dieser Satz ist wieder nur halb informativ wie er eigentlich sein sollte.
Soll das Sozialamt auch noch die 120 € Gerichtskosten sowie
die Kosten des Betreuers zahlen, obwohl die betreute Person
ein Vermögen von 100.000 € oder mehr hat? Damit die Familie -
die sich nicht kümmert - auch ja was zum Erben hat?
Bei 100.000 und mehr, wird sicherlich kein amtlicher Betreuer
bestellt.
Da muß ich wiedersprechen! Ich kenne Betreute, die über weit mehr Mittel verfügen!!
Hier liegen die Möglichkeiten ganz anders. Diese werden dir auch
bekannt sein.
Nein, welche meinst Du?
Also bei den Beträgen kümmert sich die Familie schon drumm
*gg*
Nein, selbst dann nicht. Die „liebe“ Familie wartet lieber in Ruhe bis zum Ende…
dass sich die Kosten für Betreuungen jährlich mehr als verdoppeln
und keine öffentlichen Gelder mehr vorhanden sind.
Weisst Du einen besseren ??
Ich bin vielleicht altmodisch, jedoch finde ich, dass die Angehörigen einen Weg finden solten, diese Aufgabe zu übernehmen.
http://www.rhein-neckar-kreis.de/Amt50/Betreuungsges…
Bitte, Bitte genau lesen !!!
Hinweise auf besser lesen fehlen, wo und was sollte genau
gelesen werden.
ALLES, da alles wichtig und informativ ist.
Dieser Punkt wäre sehr hilfreich gewesen, wenn du meinst dich
auszukennen.
Ich habe nicht behauptet mich auszukennen. Ich sprach nur von meinen bescheidenden eigenen Erfahrungen.
Wie ich schon in der Antwort an Eckard schrieb, Information tut Not.
Aber dieser „Betreuer“ muß nicht in jedem Falle eine
nahestehende Person sein, meist ist es ein absolut Fremder,
der die Interessen des Patienten wahrnimmt.
In 80% der Fälle ist es so, weil die Familie mit der „Arbeit“
nichts zu tun haben will. Man hat keine Zeit, ist nicht
Willens oder nicht Kräftens genug. Ausreden gibt es da viele.
Wie schon erwähnt, sind die heutigen Familienmitglieder in
alle Winde verstreut. Heute arbeiten die wenigsten dort, wo
sie auch wohnen.
Diese Ausnahme, die ich auch verstehen kann, war nicht gemeint. Ich sprach von den Familienmitgliedern, die z.B. nur 500 Meter entfernt wohnen. Beruflich z.B. durch Arbeitslosigkeit oder weil der Mann alleinig arbeitet nicht belastet sind. Also die, die über Zeit und sogar über Mittel verfügen.
Das mag manchmal zwar sogar hilfreich sein, damit gierige
Verwandte von Plünderung abgehalten werden,
wie die Praxis zeigt, sind dies die meisten Verwandte!! Leider!!
Also, rechtzeitig vorsorgen und das Geld entweder anlegen,
fall so ein Fall eintritt oder gut leben und abwarten.
ich persönlich empfehle die zweite Möglichkeit! (gut leben)
aber in den meisten Fällen wird man doch lieber eine vertraute
Person mit diesen Aufgaben
betrauen. Eventuell Eheleute einander gegenseitig.
Es ist wahrlich nicht jeder manns Sache, einen pflegebedürftigen
Angehörigen zu pflegen.
Da muss ich Dir Recht geben. Viele können es auch nicht, aus körperlichen und auch nervlichen Gründen. Das kann ich vollkommen verstehen.
Dafür sollte man vorsorgen, solange man noch „alle Tassen im
Schrank“ hat,
Genau, dass meinte ich mit dem oberen Hinweis.
das ist die Theorie, die Praxis sieht anders aus …
Wie überall. Also Vorsogre treffe,
Ja, und zwar sofort! Es trifft auch viele junge Menschen, die z.B. einen Unfall hatten.
Der obige Link gibt Hinweise auf Maßnahmen zur
Vermeidung bzw. Gestaltung einer gesetzlichen Betreuung im
Sinne der §§ 1896 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)
Muss man damit anfangen, wenn es passiert ist. Doch besser
dann, wenn man noch rüstig und auf der Höhe ist. Deshalb wird
hier darauf hingwiesen.
Nein, wenn es passiert ist, ist es zu spät. Ja, man sollte sich rechtzeitig Zeit nehmen, mit seiner Familie sprechen und diese mögliche Situation in allen Einzelheiten durchsprechen. Unter Umständen kommt man dann zum Schluß, dass z.B. eine ges. Betreuung sinnvoll und/oder unerläßlich ist.
Es besteht sogar die Möglichkeit, dass Familenangehöre eben diese Betreuung beantragen.
Ich habe bereits früher einmal darauf hingewiesen, dass diese
Themen zwar für manchen im Augenblick unangenehm sein können,
dennoch sollte man sich rechtzeitig gegen unangenehme
Überraschungen absichern.
Eine solche Einrichtung einer Betreuung ist KEINE
Überraschung!
Als wenn du dich in jungen Jahren damit beschäftigt hättest
und hättest du auch soviel Erfahrung, wenn deine Freundin
nicht Berufsbetreuerin wäre ??
Nein, ich hätte diese eingehenden Erfahrungen natürlich nicht, oder nur zum Teil.
Meine Grunderfahrung: Meine Großmutter wurde unter Vormundschaft gestellt, da die Entfernung für die Kinder zur Mutter zu groß war, um eine ausreichende (gesundheitliche) Betreuung zu gewährleisten. Die diesbezüglichen Gespräche habe ich natürlich erfahren. Rückblickend kann ich sagen, gut das „vorher“ darüber gesprochen wurde. Es handelte sich um eine langsam verschlimmernde Alterdemenz. Die Anregung zum Gespräch gab überigends damals der Hausarzt!!
Alles in allem ist die Betreuung durch einen neutralen amtlich
bestellen Betreuer oft das Beste, das diesen armen Menschen
passieren kann.
Sind sie wirklich arm und ist eine fremde Person mit 30-40
Betreuungen wirklich besser??
Wie gesagt, ich spreche nur von meinen Erfahrungen, die bitte nicht verallgemeinert werden sollen. Altersarmut, gerade von Witwen ist - so denke ich - ein weiteres wichtiges Thema!
Wie gesagt, selbst wenn Betreuer 30 oder mehr Betreute haben sollten, so ist die Betreuung (nicht die Unterhaltung etc.) der Betreuten gewährleistet.
Ich habe genügend gesehen, die von der „lieben“ Familie
vernachlässigt und vergessen waren.
Gibt es immer wieder, wird es immer geben. Wir sind Menschen
und Menschen machen fehler. Darum sollten wir uns rechtzeitig
darum kümmern, das uns sowas nicht passiert.
Das wäre wünschenswert!
Meißt von der Familie, „Freunden“ und „Bekannten“, sowie
Nachbarn etc. ausgenommen wie eine Weihnachtsgans, dem eigenen
Schicksal überlassen, als es nichts mehr zu holen gab.
Nunja, dass gibt es überall und in jeder Situation. Wir
verrohen zunehmens, durch die zunehmende Gewalt in den Medien.
leider ist es so…
Also bitte Eckard, bevor Du hier eine Panikmache vom Zaun
brichst, rate ich Dir, Deine Freizeit mal nur eine Woche mit
einem Berufsbetreuer zu verbringen. Auch am Wochenende, denn
Elend kennt kein Wochenende.
Ich sehe hier keine Panik mache, sondern einen Hinweiss, dass
es nicht soweit kommen muss…
Ja, war mein Fehler. Ich habe es als „Angriff“ auf die Betreuer interpertiert, und wollte eine „Lanze“ für diese Berufsgruppe brechen.
Jeder hat darüber hinaus die Möglichkeit, sich bei caritativen
Einrichtungen als ehrenamtlicher Betreuer zu bewerben. Auch
DU!
Darum ging es nicht, sondern es war ein Hinweis, was ist
wenn…
Es sollte nicht so überzogen gemeint sein, mehr als Hinweis, dass jeder die Möglichkeit hat, anderen zu helfen. Auch als „Übung“ für den eigenen Erstfall in der Familie.
Des weiteren beraten alle Gesundheitsämter die Menschen, die
sich näher mit dem Thema auseinandersetzen wollen. Ebenso gibt
es reichlich Bücher, die dieses Thema ausführlich behandeln.
Aber doch nur, wenn das „Kind schon in den Brunnen gefallen“
ist. Kaum einer macht sich in jungen Jahren gedanken darüber,
was ist wenn…
Bitte lass mal die Kirche im Dorf.
Stimmt, wie oben schon erwähnt kann es Jeden jederzeit treffen. Es machen sich mehr Menschen Gedanken um Ihren Tod, als über die Zeit vorher.
(war nicht meine Absicht Kirchen durch die Gegend zu tragen) 
Du hast vergessen zu erwähnen, dass die Familienangehörigen,
die den Job des Betreuer übernehmen, die gleichen Pflichten
und den gleichen Kontrollen duch die Ämter unterliegen.
Muss man das extra erwähnen. In dem Falle bin ich mir fast
sicher, dass die Angehörigen darüber informiert werden.
Ja schon, aber auch hier immer erst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. D.h. nachdem Zugestimmt wurde, die Betreuung zu übernehmen.
Bei einer Vermögendsvorsorge sind z.B. ALLE Geldbewegungen bis
auf den letzten Cent dem Amt nachzuweisen. Hast Du schon mal
für 3 Brötchen eine Quittung beim Bäcker gefordert!? Bei der
quartalsmäßigen Abrechnung können z.B. 3 € der Ausgaben nicht
nachgewiesen werden! Da heißt es für den Betreuer: zahlen.
Das ist sein Job. Aber wir wollen doch die Kirche wie gesagt
im Dorf lassen und uns nicht mit 3 Euro auf dem Glatteis
bewegen.
Das ist live aus der Praxis: Ich wollte damit lediglich die Problematik dieser Aufgabe in allerletzter Konsequenz darlegen.
Viele Angehörige, die sich zur Betreuung entscheiden, realisieren die Problematik nicht. Es ist z.B. ein Grund die Betreuung zu entziehen und einem Berufsbetreuter zu übertragen.
(Nein, nicht wenn es einmal vorkommt)
*verständnislos kopfschüttelnd*
Ich wäre mehr dafür, dass man dieses äusserst sensible Thema
auch so abhandelt, ohne dem Anderen auf die Finger zu klopfen.
Wie schon erwäht hatte ich das Posting vom Eckard falsch interpretiert. Es war nicht meine Intension Ihm auf die Finger zu klopen, eher ein wenig Klarheit in die Geschichte zu bringen.
Ist es nicht richtiger, jetzt diese Thema zu besprechen, wo
man noch im Besitz seiner geistigen Kräfte ist, als wenn schon
der „Betreuer“ vor der Tür steht.
Auf jeden Fall! Je eher, desto besser.
Man selbst kennt die Risiken in der Familie, kann also entsprechend handeln. (ja der Satz ist zweideutig, und auch so gemeint)
In diesem Brett soll aufgezeigt und hingewiesen werden, was
passiert wenn, denn es wird viel zu wenig darüber gesprochen,
was einem so alles passieren kann, wenn man alt wird, was wir
lieber schnell in den Hintergrund schieben möchte - da UNS das
alles nicht passieren kann.
Dieses Brett finde ich sehr gut. Ja, und leider ist es so, da zu wenig über diese Dinge gesprochen wird. Und eigentlich geht gerade dieses Thema uns alle an.
Aber wer hat uns Menschen nur den Floh ins Ohr gesetzt, dass das was wir im Fernsehen und Radio sehen und hören immer nur den anderen Menschen passieren kann? Supermann?
In diesem Sinne
Gruß Wolfgang