Rechtzeitig planen Betreuungsrecht § 1901 BGB

Hallo,
aufgrund einer kleinen Diskussion im Rechtsbrett habe ich mir ein paar Gedanken gemacht. Es ging darum, dass eine ältere Person in ein Krankenhaus gebracht wurde, dort „Altersverwirrtheit“ festgestellt wurde und amtlicherseits ein „gesetzlicher Betreuer“ für die alte Dame eingesetzt wurde. Die Folgen:

"Für den Betroffenen bedeutet dies staatliche Intervention, Einmischung in höchstprivate Angelegenheiten verbunden mit einer Anhörung durch den Vormundschaftsrichter, Untersuchung durch einen gerichtlicherseits beauftragten medizinischen Sachverständigen und Befragung durch die Betreuungsbehörde zu Defiziten bei der Lebensbewältigung. Darüber hinaus unterliegt der zu bestellende Betreuer der Aufsicht durch das Vormundschaftsgericht.

Er hat u.a. grundsätzlich über jedwede Einnahmen und Ausgaben Rechnung zu legen. Es besteht jährliche Berichtspflicht an das Vormundschaftsgericht. Zahlreiche Handlungen und Rechtsgeschäfte in den Bereichen der Aufenthaltsbestimmung, Gesundheits- und Vermögenssorge bedürfen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung (auch Geldabhebung vom Konto). Liegen günstige wirtschaftliche Verhältnisse vor, fallen auch Gerichtskosten an."
Dazu dieser Links: http://www.harry-hack.de/ort_nbheim/presse/allgemein…
http://www.rhein-neckar-kreis.de/Amt50/Betreuungsges…
http://home.freiepresse.de/uwdel/betreuungsrecht.htm

Aber: dieser „Betreuer“ muß nicht in jedem Falle eine nahestehende Person sein, meist ist es ein absolut Fremder, der die Interessen des Patienten wahrnimmt. Das mag manchmal zwar sogar hilfreich sein, damit gierige Verwandte von Plünderung abgehalten werden, aber in den meisten Fällen wird man doch lieber eine vertraute Person mit diesen Aufgaben betrauen. Eventuell Eheleute einander gegenseitig.

Dafür sollte man vorsorgen, solange man noch „alle Tassen im Schrank“ hat, Der obige Link gibt Hinweise auf Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Gestaltung einer gesetzlichen Betreuung im Sinne der §§ 1896 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

Ich habe bereits früher einmal darauf hingewiesen, dass diese Themen zwar für manchen im Augenblick unangenehmsein können, denn och sollte man sich rechtzeitig gegen unangenehme Überraschungen absichern.

Grüße
Eckard.

Hallo Eckard,

meine Ex-Freundin - mit der ich drei Jahre zusammen war - ist Berufsbetreuerin. Daher erlaube ich mir die aus eigener Erfahrung (ich war oft genug dabei) gesamelten Gesichtspunkte hier zu äußern:

aufgrund einer kleinen Diskussion im Rechtsbrett habe ich mir
ein paar Gedanken gemacht. Es ging darum, dass eine ältere
Person in ein Krankenhaus gebracht wurde, dort
„Altersverwirrtheit“ festgestellt wurde und amtlicherseits ein
„gesetzlicher Betreuer“ für die alte Dame eingesetzt wurde.

Warum/wann passierte denn sowas? Weil kein Familienmitglied bereit war, sich um die Person zu kümmern!!! Es mag auch sein, das kein Familienmitglied mehr existierte.

"Für den Betroffenen bedeutet dies staatliche Intervention,

Wer bitte schön soll es denn sonst übernehmen? Die Nachbarn, Leute von der Straße? Ist es dann die Intervention der Nachbarn?? etc.

Einmischung in höchstprivate Angelegenheiten

Natürlich, es geht immerhin um ein Menschneleben? *kopfschüttel*

verbunden mit einer Anhörung durch den Vormundschaftsrichter,

Richtig, der fragt z.B. ob der/die zu Betreuende mit einer Betreuung überhaupt einverstanden ist. Falls nicht, wird keine amtliche Betreuung eingerichtet!!! Dann muss die Familie ran …

Untersuchung durch einen gerichtlicherseits beauftragten
medizinischen Sachverständigen

Wäre es Dir lieber, es würde ein Busfahrer, oder Lehrer oder sonst wer, der die Verfassung der Person bestimmen? Ich bin da lieber für einen amtlich beglaubigten Arzt!

und Befragung durch die Betreuungsbehörde zu
Defiziten bei der Lebensbewältigung.

Aber natürlich, dass muss sein, um den Umfang der Betreuung zu definieren. Wenn die betreute Person noch selber Geldgeschäfte abwickeln kann, dann soll Sie das auch. Dieser Aufgabenbereich wird dem Betreuer dann auch nicht übertragen.

Darüber hinaus unterliegt der zu bestellende Betreuer der Aufsicht
durch das Vormundschaftsgericht.

RICHTIG, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser…

Er hat u.a. grundsätzlich über jedwede Einnahmen und Ausgaben
Rechnung zu legen.

NEIN, nur wenn durch Befragung der betreute Person fest steht, dass die betreute Person selbst keine Geldgeschäfte mehr abwickeln kann/oder will (z.B. weil zu viele Schulen aufgelaufen sind). Erst dann (und nur dann) wird der Umfang der Betreuung auf Vermögensvorsorge ausgeweitet.

Es besteht jährliche Berichtspflicht an das
Vormundschaftsgericht.

NICHT RICHTIG!! Die Kontrolle durch einen Bericht erfolgt alle 3 Monate…plus einem zusätzlichen jährlichen Bericht.

Zahlreiche Handlungen und Rechtsgeschäfte in den Bereichen der
Aufenthaltsbestimmung,Gesundheits- und Vermögenssorge bedürfen der
vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung

Sehr gut, dass das so geregelt ist. Denn dieser Betreuungumfang wird nur definiert, wenn die zu betreutende Person selbst nicht mehr in der Lage sein sollte, diese Entscheidungen zu treffen.

(auch Geldabhebung vom Konto).

Blödsinn, da entscheidet der Betreuer nach Sachlage. Nur wenn Grenzen überschritten werden, muss eine Genehmigung vom Vormundschaftsgericht eingeholt werden. I.d.R. ist es in 90 % der betreuten Fälle so, das die Betreuten vermögenslos sind!! D.h. Der Berufsbetreuer kümmert sich vorrangig um den Schuldenberg, Sozialamtsanträge etc.

Liegen günstige wirtschaftliche Verhältnisse vor, fallen auch
Gerichtskosten an."

In welcher Welt lebst Du Eckard. Die Gerichtskosten und Betreuungskosten fallen immer an, nicht nur bei guten Verhältnissen. Diese Kosten trägt das Sozialamt, also die Allgemeinheit, wir alle.

Soll das Sozialamt auch noch die 120 € Gerichtskosten sowie die Kosten des Betreuers zahlen, obwohl die betreute Person ein Vermögen von 100.000 € oder mehr hat? Damit die Familie - die sich nicht kümmert - auch ja was zum Erben hat?

Dazu dieser Links:
http://www.harry-hack.de/ort_nbheim/presse/allgemein…

reißerisch aufgemacht, um die Menschen für dieses Thema zu gewinnen, unter dem Gesichtspunkt, dass sich die Kosten für Betreuungen jährlich mehr als verdoppeln und keine öffentlichen Gelder mehr vorhanden sind.

http://www.rhein-neckar-kreis.de/Amt50/Betreuungsges…

Bitte, Bitte genau lesen !!!

http://home.freiepresse.de/uwdel/betreuungsrecht.htm

Bitte, Bitte auch genau lesen !!!

Aber dieser „Betreuer“ muß nicht in jedem Falle eine
nahestehende Person sein, meist ist es ein absolut Fremder,
der die Interessen des Patienten wahrnimmt.

In 80% der Fälle ist es so, weil die Familie mit der „Arbeit“ nichts zu tun haben will. Man hat keine Zeit, ist nicht Willens oder nicht Kräftens genug. Ausreden gibt es da viele.

Das mag manchmal
zwar sogar hilfreich sein, damit gierige Verwandte von
Plünderung abgehalten werden,

wie die Praxis zeigt, sind dies die meisten Verwandte!! Leider!!

aber in den meisten Fällen wird
man doch lieber eine vertraute Person mit diesen Aufgaben
betrauen. Eventuell Eheleute einander gegenseitig.

Das ist im Betreuungsgesetz auch so vorgesehn, um die Kosten so gering wie möglich zu halten!!! Nur leider findet sich in den seltensten Fällen eine vertraute Person, die bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen. Meist sind sogar Eheleute damit überfordert.

Dafür sollte man vorsorgen, solange man noch „alle Tassen im
Schrank“ hat,

das ist die Theorie, die Praxis sieht anders aus …

Der obige Link gibt Hinweise auf Maßnahmen zur
Vermeidung bzw. Gestaltung einer gesetzlichen Betreuung im
Sinne der §§ 1896 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

Vermeidung?? Toll, und wer will es dann machen, wenn sich keiner findet?

Ich habe bereits früher einmal darauf hingewiesen, dass diese
Themen zwar für manchen im Augenblick unangenehm sein können,
dennoch sollte man sich rechtzeitig gegen unangenehme
Überraschungen absichern.

Eine solche Einrichtung einer Betreuung ist KEINE Überraschung!

Der zur Betreuende wird durch den Amtsrichter dazu aufgeklährt und beraten. Gegen den Willen des zu Betreuenden kann kein „fremder“ Betreuer bestellt werden. Sollte sich ein Familienmitglied, oder eine sonstige vertraute Person dazu bereit erklären, wird diese an Stelle eines Beruftsbetreuers bestellt. Nichts lieber als das, da es für das Amtsgericht kostengünstiger ist.

Alles in allem ist die Betreuung durch einen neutralen amtlich bestellen Betreuer oft das Beste, das diesen armen Menschen passieren kann.

Ich habe genügend gesehen, die von der „lieben“ Familie vernachlässigt und vergessen waren.

Meißt von der Familie, „Freunden“ und „Bekannten“, sowie Nachbarn etc. ausgenommen wie eine Weihnachtsgans, dem eigenen Schicksal überlassen, als es nichts mehr zu holen gab.

Also bitte Eckard, bevor Du hier eine Panikmache vom Zaun brichst, rate ich Dir, Deine Freizeit mal nur eine Woche mit einem Berufsbetreuer zu verbringen. Auch am Wochenende, denn Elend kennt kein Wochenende.

Jeder hat darüber hinaus die Möglichkeit, sich bei caritativen Einrichtungen als ehrenamtlicher Betreuer zu bewerben. Auch DU!

Des weiteren beraten alle Gesundheitsämter die Menschen, die sich näher mit dem Thema auseinandersetzen wollen. Ebenso gibt es reichlich Bücher, die dieses Thema ausführlich behandeln.

Du hast vergessen zu erwähnen, dass die Familienangehörigen, die den Job des Betreuer übernehmen, die gleichen Pflichten und den gleichen Kontrollen duch die Ämter unterliegen.

Bei einer Vermögendsvorsorge sind z.B. ALLE Geldbewegungen bis auf den letzten Cent dem Amt nachzuweisen. Hast Du schon mal für 3 Brötchen eine Quittung beim Bäcker gefordert!? Bei der quartalsmäßigen Abrechnung können z.B. 3 € der Ausgaben nicht nachgewiesen werden! Da heißt es für den Betreuer: zahlen.

*verständnislos kopfschüttelnd*

Gruß Wolfgang

Hallo, Wolfgang,
Es ging mir wirklich nicht darum „Panikmache“ zu betreiben oder das Betreuungsgesetz infrage zu stellen.
Ich bin nur der Ansicht, dass es sinnvoll ist, sich damit auseinanderzusetzen, solange man noch nicht durch die Umstände gezwungen ist, es zu tun.
Als Gedankenanstoß und erste Information waren die angeführten Links gedacht. Solltest Du bessere Informationen haben, solltest Du sie ebenfalls zur Verfügung stellen.
Grüße
Eckard.

Hallo Wolfgang,

meine Ex-Freundin - mit der ich drei Jahre zusammen war - ist
Berufsbetreuerin. Daher erlaube ich mir die aus eigener
Erfahrung (ich war oft genug dabei) gesamelten Gesichtspunkte
hier zu äußern:

Da bin ich aber mal gespannt :smile:

aufgrund einer kleinen Diskussion im Rechtsbrett habe ich mir
ein paar Gedanken gemacht. Es ging darum, dass eine ältere
Person in ein Krankenhaus gebracht wurde, dort
„Altersverwirrtheit“ festgestellt wurde und amtlicherseits ein
„gesetzlicher Betreuer“ für die alte Dame eingesetzt wurde.

Warum/wann passierte denn sowas? Weil kein Familienmitglied
bereit war, sich um die Person zu kümmern!!! Es mag auch sein,
das kein Familienmitglied mehr existierte.

Kann alles sein, nur keine Aufregung.
Wir wissen heute alle, wie es um die Betreuung verwirrter, ältere Menschen steht und das durch
Doppelbelastung der Familien manches nicht mehr so ist wie vor 20-30 Jahren.

"Für den Betroffenen bedeutet dies staatliche Intervention,

Wer bitte schön soll es denn sonst übernehmen? Die Nachbarn,
Leute von der Straße? Ist es dann die Intervention der
Nachbarn?? etc.

Ja, warum denn nicht. Viele Menschen sehen es als Aufgabe an, älteren Menschen zu helfen, warum nicht auch der Nachbar ?

Einmischung in höchstprivate Angelegenheiten

Natürlich, es geht immerhin um ein Menschneleben?
*kopfschüttel*

Das kopfschütteln verstehe ich hier nicht ganz - kannst du es mir erklären ?

Eine staatliche Intervention ist immer eine Einmischung in private Angelegenheiten.

verbunden mit einer Anhörung durch den Vormundschaftsrichter,

Richtig, der fragt z.B. ob der/die zu Betreuende mit einer
Betreuung überhaupt einverstanden ist. Falls nicht, wird keine
amtliche Betreuung eingerichtet!!! Dann muss die
Familie ran …

Aber doch nur, wenn der Mensch noch ansprechbar ist. Ein verwirrter Mensch wird wohl kaum eine Aussagen machen können usw.

Untersuchung durch einen gerichtlicherseits beauftragten
medizinischen Sachverständigen

Wäre es Dir lieber, es würde ein Busfahrer, oder Lehrer oder
sonst wer, der die Verfassung der Person bestimmen? Ich bin da
lieber für einen amtlich beglaubigten Arzt!

Nunja wir wissen alle, was von den Beauftragten mediz. Sachverstänigern zu halten ist - siehe Beauftragte der Pflegeversicherungen !

Ich bin da lieber für den Hausarzt, der den Menschen schon Jahre betreut.

und Befragung durch die Betreuungsbehörde zu
Defiziten bei der Lebensbewältigung.

Doch nur wenn der Mensch noch klar ist und nicht verwirrt…
Siehe auch hier Beauftragte der Pflegeversicherungen.

Darüber hinaus unterliegt der zu bestellende Betreuer der Aufsicht
durch das Vormundschaftsgericht.

Naja, die haben 30-40 solcher Fälle auf dem Schreibtisch liegen.

RICHTIG, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser…

Sowieso.

Er hat u.a. grundsätzlich über jedwede Einnahmen und Ausgaben
Rechnung zu legen.

NEIN, nur wenn durch Befragung der betreute Person fest steht,
dass die betreute Person selbst keine Geldgeschäfte mehr
abwickeln kann/oder will (z.B. weil zu viele Schulen
aufgelaufen sind). Erst dann (und nur dann) wird der Umfang
der Betreuung auf Vermögensvorsorge ausgeweitet.

Wie war das mit den 3 Euros für die Brötchen ??

Es besteht jährliche Berichtspflicht an das
Vormundschaftsgericht.

NICHT RICHTIG!! Die Kontrolle durch einen Bericht erfolgt alle
3 Monate…plus einem zusätzlichen jährlichen Bericht.

Noch besser - wie gesagt Kontrolle ist besser.

Zahlreiche Handlungen und Rechtsgeschäfte in den Bereichen der
Aufenthaltsbestimmung,Gesundheits- und Vermögenssorge bedürfen der
vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung

Sehr gut, dass das so geregelt ist. Denn dieser
Betreuungumfang wird nur definiert, wenn die zu betreutende
Person selbst nicht mehr in der Lage sein sollte, diese
Entscheidungen zu treffen.

Also so etwas wie entmündigt oder total verwirrt oder oder oder

(auch Geldabhebung vom Konto).

Blödsinn, da entscheidet der Betreuer nach Sachlage. Nur wenn
Grenzen überschritten werden, muss eine Genehmigung vom
Vormundschaftsgericht eingeholt werden. I.d.R. ist es in 90 %
der betreuten Fälle so, das die Betreuten vermögenslos sind!!
D.h. Der Berufsbetreuer kümmert sich vorrangig um den
Schuldenberg, Sozialamtsanträge etc.

Mit anderen Worten, diese Menschen werden verwaltet, was einer Entmündigung gleich zu kommen scheint.

Liegen günstige wirtschaftliche Verhältnisse vor, fallen auch
Gerichtskosten an."

In welcher Welt lebst Du Eckard. Die Gerichtskosten und
Betreuungskosten fallen immer an, nicht nur bei guten
Verhältnissen. Diese Kosten trägt das Sozialamt, also die
Allgemeinheit, wir alle.

Aber, aber - nur keine Aufregung. Hier soll hingewiesen werden, nicht jeder weiss darüber bescheid.

Soll das Sozialamt auch noch die 120 € Gerichtskosten sowie
die Kosten des Betreuers zahlen, obwohl die betreute Person
ein Vermögen von 100.000 € oder mehr hat? Damit die Familie -
die sich nicht kümmert - auch ja was zum Erben hat?

Bei 100.000 und mehr, wird sicherlich kein amtlicher Betreuer bestellt. Hier liegen die Möglichkeiten ganz anders. Diese werden dir auch bekannt sein.
Also bei den Beträgen kümmert sich die Familie schon drumm *gg*

Dazu dieser Links:
http://www.harry-hack.de/ort_nbheim/presse/allgemein…

reißerisch aufgemacht, um die Menschen für dieses Thema zu
gewinnen, unter dem Gesichtspunkt, dass sich die Kosten für
Betreuungen jährlich mehr als verdoppeln und keine
öffentlichen Gelder mehr vorhanden sind.

Weisst Du einen besseren ??

http://www.rhein-neckar-kreis.de/Amt50/Betreuungsges…

Bitte, Bitte genau lesen !!!

Hinweise auf besser lesen fehlen, wo und was sollte genau gelesen werden.
Dieser Punkt wäre sehr hilfreich gewesen, wenn du meinst dich auszukennen.

http://home.freiepresse.de/uwdel/betreuungsrecht.htm

Bitte, Bitte auch genau lesen !!!

Hier das selbe. Hinweis auf wichtige Punkte fehlt.

Aber dieser „Betreuer“ muß nicht in jedem Falle eine
nahestehende Person sein, meist ist es ein absolut Fremder,
der die Interessen des Patienten wahrnimmt.

In 80% der Fälle ist es so, weil die Familie mit der „Arbeit“
nichts zu tun haben will. Man hat keine Zeit, ist nicht
Willens oder nicht Kräftens genug. Ausreden gibt es da viele.

Wie schon erwähnt, sind die heutigen Familienmitglieder in alle Winde verstreut. Heute arbeiten die wenigsten dort, wo sie auch wohnen.
Flexibiltät hat ihren Preis und das in allen Bereichen.

Das mag manchmal
zwar sogar hilfreich sein, damit gierige Verwandte von
Plünderung abgehalten werden,

wie die Praxis zeigt, sind dies die meisten Verwandte!!
Leider!!

Also, rechtzeitig vorsorgen und das Geld entweder anlegen, fall so ein Fall eintritt oder gut leben und abwarten.

aber in den meisten Fällen wird
man doch lieber eine vertraute Person mit diesen Aufgaben
betrauen. Eventuell Eheleute einander gegenseitig.

Das ist im Betreuungsgesetz auch so vorgesehn, um die Kosten
so gering wie möglich zu halten!!! Nur leider findet sich in
den seltensten Fällen eine vertraute Person, die bereit ist,
diese Aufgabe zu übernehmen. Meist sind sogar Eheleute damit
überfordert.

Es ist wahrlich nicht jeder manns Sache, einen pflegebedürftigen Angehörigen zu pflegen.

Dafür sollte man vorsorgen, solange man noch „alle Tassen im
Schrank“ hat,

Genau, dass meinte ich mit dem oberen Hinweis.

das ist die Theorie, die Praxis sieht anders aus …

Wie überall. Also Vorsogre treffe,

Der obige Link gibt Hinweise auf Maßnahmen zur
Vermeidung bzw. Gestaltung einer gesetzlichen Betreuung im
Sinne der §§ 1896 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

Vermeidung?? Toll, und wer will es dann machen, wenn sich
keiner findet?

Muss man damit anfangen, wenn es passiert ist. Doch besser dann, wenn man noch rüstig und auf der Höhe ist. Deshalb wird hier darauf hingwiesen.

Ich habe bereits früher einmal darauf hingewiesen, dass diese
Themen zwar für manchen im Augenblick unangenehm sein können,
dennoch sollte man sich rechtzeitig gegen unangenehme
Überraschungen absichern.

Eine solche Einrichtung einer Betreuung ist KEINE
Überraschung!

Als wenn du dich in jungen Jahren damit beschäftigt hättest und hättest du auch soviel Erfahrung, wenn deine Freundin nicht Berufsbetreuerin wäre ??

Alles in allem ist die Betreuung durch einen neutralen amtlich
bestellen Betreuer oft das Beste, das diesen armen Menschen
passieren kann.

Sind sie wirklich arm und ist eine fremde Person mit 30-40 Betreuungen wirklich besser??

Ich habe genügend gesehen, die von der „lieben“ Familie
vernachlässigt und vergessen waren.

Gibt es immer wieder, wird es immer geben. Wir sind Menschen und Menschen machen fehler. Darum sollten wir uns rechtzeitig darum kümmern, das uns sowas nicht passiert.

Meißt von der Familie, „Freunden“ und „Bekannten“, sowie
Nachbarn etc. ausgenommen wie eine Weihnachtsgans, dem eigenen
Schicksal überlassen, als es nichts mehr zu holen gab.

Nunja, dass gibt es überall und in jeder Situation. Wir verrohen zunehmens, durch die zunehmende Gewalt in den Medien.

Also bitte Eckard, bevor Du hier eine Panikmache vom Zaun
brichst, rate ich Dir, Deine Freizeit mal nur eine Woche mit
einem Berufsbetreuer zu verbringen. Auch am Wochenende, denn
Elend kennt kein Wochenende.

Ich sehe hier keine Panik mache, sondern einen Hinweiss, dass es nicht soweit kommen muss…

Jeder hat darüber hinaus die Möglichkeit, sich bei caritativen
Einrichtungen als ehrenamtlicher Betreuer zu bewerben. Auch
DU!

Darum ging es nicht, sondern es war ein Hinweis, was ist wenn…

Des weiteren beraten alle Gesundheitsämter die Menschen, die
sich näher mit dem Thema auseinandersetzen wollen. Ebenso gibt
es reichlich Bücher, die dieses Thema ausführlich behandeln.

Aber doch nur, wenn das „Kind schon in den Brunnen gefallen“ ist. Kaum einer macht sich in jungen Jahren gedanken darüber, was ist wenn…
Bitte lass mal die Kirche im Dorf.

Du hast vergessen zu erwähnen, dass die Familienangehörigen,
die den Job des Betreuer übernehmen, die gleichen Pflichten
und den gleichen Kontrollen duch die Ämter unterliegen.

Muss man das extra erwähnen. In dem Falle bin ich mir fast sicher, dass die Angehörigen darüber informiert werden.

Bei einer Vermögendsvorsorge sind z.B. ALLE Geldbewegungen bis
auf den letzten Cent dem Amt nachzuweisen. Hast Du schon mal
für 3 Brötchen eine Quittung beim Bäcker gefordert!? Bei der
quartalsmäßigen Abrechnung können z.B. 3 € der Ausgaben nicht
nachgewiesen werden! Da heißt es für den Betreuer: zahlen.

Das ist sein Job. Aber wir wollen doch die Kirche wie gesagt im Dorf lassen und uns nicht mit 3 Euro auf dem Glatteis bewegen.

*verständnislos kopfschüttelnd*

Ich wäre mehr dafür, dass man dieses äusserst sensible Thema auch so abhandelt, ohne dem Anderen auf die Finger zu klopfen.

Ist es nicht richtiger, jetzt diese Thema zu besprechen, wo man noch im Besitz seiner geistigen Kräfte ist, als wenn schon der „Betreuer“ vor der Tür steht.

In diesem Brett soll aufgezeigt und hingewiesen werden, was passiert wenn, denn es wird viel zu wenig darüber gesprochen, was einem so alles passieren kann, wenn man alt wird, was wir lieber schnell in den Hintergrund schieben möchte - da UNS das alles nicht passieren kann.

Gruss BelRia

Hallo Eckard,

Es ging mir wirklich nicht darum „Panikmache“ zu betreiben
oder das Betreuungsgesetz infrage zu stellen.

sorry, das wollte ich Dir auch nicht unterstellen. Ich habe im Nachhinein erkannt, das Du einiges aus den Infos der Links übernommen hattest.

Ich bin nur der Ansicht, dass es sinnvoll ist, sich damit
auseinanderzusetzen, solange man noch nicht durch die Umstände
gezwungen ist, es zu tun.

Da hast Du vollkommen Recht. Das kann ich nur unterstützen. Leider kommt das Thema erst auf, wenn’s meistens zu spät ist.

Als Gedankenanstoß und erste Information waren die angeführten
Links gedacht.

Einigen Formulierungen dieser Publikation kann ich und wollte ich nicht zustimmen. Der größte Teil der Betreuer/innen sind mit ganzem Herzen dabei. Da meißt Frauen diesen Job machen, ist der soziale Aspekt sehr hoch angesiedelt. Es geht nicht um das Bevormunden, sondern um das Helfen.

Ich finde es persönlich schlimm, dass es überhaupt dazu kommen muß. Ich habe Angst davor alt zu werden! Wie wird mein Sohn handeln, wenn ich in diese Lage komme? Das ist ein Frage, die sich alle Menschen jederzeit stellen sollten, denn morgen kann ein Unfall etc. mich in so eine Lage bringen. Nicht erst mit 60 oder 70!

Solltest Du bessere Informationen haben,
solltest Du sie ebenfalls zur Verfügung stellen.

Gerne komme ich dieser Aufforderung nach. Du hast Recht, man kann nie genug Informationen haben.

Mit der Suchmaschine GOOGLE und dem Suchbegriff „BETREUUNG“ (ohne Anführungszeichen) findet man immerhin 663.000 Treffer. Doch nicht alle beziehen sich auf die gesetzliche Betreuung.

Die hier von mir aufgeführten Links, habe ich wegen des allgemeinen Informationsgehaltes ausgewählt:

http://www.vz-nrw.de/UNIQ1062000047281791119/SES4697…

http://www.kreis-recklinghausen.de/sozialamt/Ebene_1…

http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/Lexikon/btrn005.htm

http://www.altenpflege-berlin.de/

http://www.webpsychiater.de/Inhalt/Betreuung/betreuu…

http://www.nachbarschaftsheim-schoeneberg.de/gesbetr…

http://www.skfm.de/home.htm

http://www.skfm.de/link.htm

http://www.betreuung-online.de/

http://www.psychosoziale-betreuung.de/

http://www.landkreis-
ludwigsburg.de/dienstleistungen/behinderte/gesetzl_betreuung.html

http://www.legamedia.net/lx/result/match/c4cbd6443b2…

http://www.justiz.nrw.de/BS/RechtAbisZ/glossar/B/Bet…

http://www.betreuung-mit-zukunft.de/4612/?*session*i…

http://www.lkos.de/wir_fuer_sie/soziales/betreuung.php

http://www.thueringen.de/de/politisch/behoerdenwegwe…

http://www.heinz-schnake.de/Betreuung/betreuung.html

http://www.finanztip.de/recht/familie/ur15p01010.htm

http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_b120_t.htm

http://www.caritas-augsburg.de/2918.html

http://www.skm-os.de/rechtliche-betreuung/rechtliche…

http://www.anwaltonline.net/

http://www.senioreninfothek.de/bibliothek/thBetreuun…

http://www.gesetzliche-betreuung.de/gesetzlicheBetre…

http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_b120.htm

http://www.bvpp.org/html/betreuung.html

http://www.liberale-senioren-nrw.de/page51.html

http://www.betreuungs-buero.de/betreu.html

http://www.sozial.de/betreu/betreuung.php?key=&site=…

http://www.123recht.net/dictionary.asp?wort=Betreuung

http://www.kjf-regensburg.de/html/erwachsene.html

http://www.skf-stuttgart.de/gesetzliche_betreuung.htm

http://www.demenz-saarlouis.de/index.php?nav=29

http://www.lv-rlp.drk.de/main/wirtun/pflege

http://www.infoletter.org/betreuung.php?key=

http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3423580186/boo…

http://www.familienratgeber.de/seite_7076.html

http://www.hoevel.de/btr/btrlex/btrn162.htm

Gruß Wolfgang

Hallo BelRia,

Wir wissen heute alle, wie es um die Betreuung verwirrter,
ältere Menschen steht und das durch
Doppelbelastung der Familien manches nicht mehr so ist wie vor
20-30 Jahren.

da kann/muss ich Dir leider Recht geben.

Wer bitte schön soll es denn sonst übernehmen? Die Nachbarn,
Leute von der Straße? Ist es dann die Intervention der
Nachbarn?? etc.

Ja, warum denn nicht. Viele Menschen sehen es als Aufgabe an,
älteren Menschen zu helfen, warum nicht auch der Nachbar ?

es geht mir um den Begriff Intervention und nicht wer schließlich als Betreuer eingsetzt wird.

Einmischung in höchstprivate Angelegenheiten

Natürlich, es geht immerhin um ein Menschneleben?
*kopfschüttel*

Das kopfschütteln verstehe ich hier nicht ganz - kannst du es
mir erklären ?

auch hier geht es mir um den Begriffe : Einmischung und höchstprivat

Ich sehe diese „Einmischung“ eher als Hilfe in einer Notlage. Eine Bewertung hinsichtlich der Privatphäre ist in solchen Situationen nicht angebracht. Natürlich handelt es sich um persönliche Angelegenheiten aber auch um viele andere Dinge, die nicht in den privaten Bereich fallen.

Ich finde die Wortwahl einfach überzogen. (jetzt wissend, das Eckard den Absatz aus dem Link wiedergegebn hat.)

verbunden mit einer Anhörung durch den Vormundschaftsrichter,

Richtig, der fragt z.B. ob der/die zu Betreuende mit einer
Betreuung überhaupt einverstanden ist. Falls nicht, wird keine
amtliche Betreuung eingerichtet!!! Dann muss die
Familie ran …

Aber doch nur, wenn der Mensch noch ansprechbar ist. Ein
verwirrter Mensch wird wohl kaum eine Aussagen machen können
usw.

ja, auch hier hast Du Recht. Aber in solchen Fällen sind i.d.R. Familienangehörige ebenfalls anwesend. Deren Äußerungen wird ebenfalls entscheidend Gewicht beigemessen.

Untersuchung durch einen gerichtlicherseits beauftragten
medizinischen Sachverständigen

Wäre es Dir lieber, es würde ein Busfahrer, oder Lehrer oder
sonst wer, der die Verfassung der Person bestimmen? Ich bin da
lieber für einen amtlich beglaubigten Arzt!

Nunja wir wissen alle, was von den Beauftragten mediz.
Sachverstänigern zu halten ist - siehe Beauftragte der
Pflegeversicherungen !

diese Personen sind NICHT miteinander zu vergleichen !!!

Ich bin da lieber für den Hausarzt, der den Menschen schon
Jahre betreut.

und nicht „gesehen“ hat, was mit seinem Patienten los ist.

und Befragung durch die Betreuungsbehörde zu
Defiziten bei der Lebensbewältigung.

Doch nur wenn der Mensch noch klar ist und nicht
verwirrt…
Siehe auch hier Beauftragte der Pflegeversicherungen.

klar, ansonsten liegen die Defizite ja auf der Hand. Hierbei geht es i.d.R. darum, festzustellen, wecher Pflegestufe der zu Betreuende zugeordnet werden kann.

Darüber hinaus unterliegt der zu bestellende Betreuer der Aufsicht
durch das Vormundschaftsgericht.

Naja, die haben 30-40 solcher Fälle auf dem Schreibtisch
liegen.

kann sein, aber hier in Essen werden maximal 25 Betreuungen an einen Betreuer vergeben.

Er hat u.a. grundsätzlich über jedwede Einnahmen und Ausgaben
Rechnung zu legen.

NEIN, nur wenn durch Befragung der betreute Person fest steht,
dass die betreute Person selbst keine Geldgeschäfte mehr
abwickeln kann/oder will (z.B. weil zu viele Schulen
aufgelaufen sind). Erst dann (und nur dann) wird der Umfang
der Betreuung auf Vermögensvorsorge ausgeweitet.

Wie war das mit den 3 Euros für die Brötchen ??

ja, WENN die Betreuung auf den Bereich Vermögensvorsorge erweitert wurde. Sonst nicht!

Zahlreiche Handlungen und Rechtsgeschäfte in den Bereichen der
Aufenthaltsbestimmung,Gesundheits- und Vermögenssorge bedürfen der
vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung

Sehr gut, dass das so geregelt ist. Denn dieser
Betreuungumfang wird nur definiert, wenn die zu betreutende
Person selbst nicht mehr in der Lage sein sollte, diese
Entscheidungen zu treffen.

Also so etwas wie entmündigt oder total verwirrt oder oder
oder

Nun „entmündigt“ ist keine Krankheit sondern eine Rechtshandlung, deren Folge die Betreuung bei geistig verwirrten Menschen ist.

(auch Geldabhebung vom Konto).

Blödsinn, da entscheidet der Betreuer nach Sachlage. Nur wenn
Grenzen überschritten werden, muss eine Genehmigung vom
Vormundschaftsgericht eingeholt werden. I.d.R. ist es in 90 %
der betreuten Fälle so, das die Betreuten vermögenslos sind!!
D.h. Der Berufsbetreuer kümmert sich vorrangig um den
Schuldenberg, Sozialamtsanträge etc.

Mit anderen Worten, diese Menschen werden verwaltet, was einer
Entmündigung gleich zu kommen scheint.

Es scheint nicht nur so, es ist so. Diese Menschen sind auf Grund Ihrer Krankheit entmündigt. Ich würde es anderes beschreiben: Diese Menschen werden nicht verwaltet, sondern für diese Menschen wird die „Verwaltung“ Ihres Lebens übernommen.

Liegen günstige wirtschaftliche Verhältnisse vor, fallen auch
Gerichtskosten an."

In welcher Welt lebst Du Eckard. Die Gerichtskosten und
Betreuungskosten fallen immer an, nicht nur bei guten
Verhältnissen. Diese Kosten trägt das Sozialamt, also die
Allgemeinheit, wir alle.

Aber, aber - nur keine Aufregung. Hier soll hingewiesen
werden, nicht jeder weiss darüber bescheid.

Ja, Du hast vollkommen Recht. Auch dieser Satz ist wieder nur halb informativ wie er eigentlich sein sollte.

Soll das Sozialamt auch noch die 120 € Gerichtskosten sowie
die Kosten des Betreuers zahlen, obwohl die betreute Person
ein Vermögen von 100.000 € oder mehr hat? Damit die Familie -
die sich nicht kümmert - auch ja was zum Erben hat?

Bei 100.000 und mehr, wird sicherlich kein amtlicher Betreuer
bestellt.

Da muß ich wiedersprechen! Ich kenne Betreute, die über weit mehr Mittel verfügen!!

Hier liegen die Möglichkeiten ganz anders. Diese werden dir auch
bekannt sein.

Nein, welche meinst Du?

Also bei den Beträgen kümmert sich die Familie schon drumm
*gg*

Nein, selbst dann nicht. Die „liebe“ Familie wartet lieber in Ruhe bis zum Ende…

dass sich die Kosten für Betreuungen jährlich mehr als verdoppeln
und keine öffentlichen Gelder mehr vorhanden sind.

Weisst Du einen besseren ??

Ich bin vielleicht altmodisch, jedoch finde ich, dass die Angehörigen einen Weg finden solten, diese Aufgabe zu übernehmen.

http://www.rhein-neckar-kreis.de/Amt50/Betreuungsges…

Bitte, Bitte genau lesen !!!

Hinweise auf besser lesen fehlen, wo und was sollte genau
gelesen werden.

ALLES, da alles wichtig und informativ ist.

Dieser Punkt wäre sehr hilfreich gewesen, wenn du meinst dich
auszukennen.

Ich habe nicht behauptet mich auszukennen. Ich sprach nur von meinen bescheidenden eigenen Erfahrungen.
Wie ich schon in der Antwort an Eckard schrieb, Information tut Not.

Aber dieser „Betreuer“ muß nicht in jedem Falle eine
nahestehende Person sein, meist ist es ein absolut Fremder,
der die Interessen des Patienten wahrnimmt.

In 80% der Fälle ist es so, weil die Familie mit der „Arbeit“
nichts zu tun haben will. Man hat keine Zeit, ist nicht
Willens oder nicht Kräftens genug. Ausreden gibt es da viele.

Wie schon erwähnt, sind die heutigen Familienmitglieder in
alle Winde verstreut. Heute arbeiten die wenigsten dort, wo
sie auch wohnen.

Diese Ausnahme, die ich auch verstehen kann, war nicht gemeint. Ich sprach von den Familienmitgliedern, die z.B. nur 500 Meter entfernt wohnen. Beruflich z.B. durch Arbeitslosigkeit oder weil der Mann alleinig arbeitet nicht belastet sind. Also die, die über Zeit und sogar über Mittel verfügen.

Das mag manchmal zwar sogar hilfreich sein, damit gierige
Verwandte von Plünderung abgehalten werden,
wie die Praxis zeigt, sind dies die meisten Verwandte!! Leider!!

Also, rechtzeitig vorsorgen und das Geld entweder anlegen,
fall so ein Fall eintritt oder gut leben und abwarten.

ich persönlich empfehle die zweite Möglichkeit! (gut leben)

aber in den meisten Fällen wird man doch lieber eine vertraute
Person mit diesen Aufgaben
betrauen. Eventuell Eheleute einander gegenseitig.

Es ist wahrlich nicht jeder manns Sache, einen pflegebedürftigen
Angehörigen zu pflegen.

Da muss ich Dir Recht geben. Viele können es auch nicht, aus körperlichen und auch nervlichen Gründen. Das kann ich vollkommen verstehen.

Dafür sollte man vorsorgen, solange man noch „alle Tassen im
Schrank“ hat,

Genau, dass meinte ich mit dem oberen Hinweis.

das ist die Theorie, die Praxis sieht anders aus …

Wie überall. Also Vorsogre treffe,

Ja, und zwar sofort! Es trifft auch viele junge Menschen, die z.B. einen Unfall hatten.

Der obige Link gibt Hinweise auf Maßnahmen zur
Vermeidung bzw. Gestaltung einer gesetzlichen Betreuung im
Sinne der §§ 1896 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

Muss man damit anfangen, wenn es passiert ist. Doch besser
dann, wenn man noch rüstig und auf der Höhe ist. Deshalb wird
hier darauf hingwiesen.

Nein, wenn es passiert ist, ist es zu spät. Ja, man sollte sich rechtzeitig Zeit nehmen, mit seiner Familie sprechen und diese mögliche Situation in allen Einzelheiten durchsprechen. Unter Umständen kommt man dann zum Schluß, dass z.B. eine ges. Betreuung sinnvoll und/oder unerläßlich ist.
Es besteht sogar die Möglichkeit, dass Familenangehöre eben diese Betreuung beantragen.

Ich habe bereits früher einmal darauf hingewiesen, dass diese
Themen zwar für manchen im Augenblick unangenehm sein können,
dennoch sollte man sich rechtzeitig gegen unangenehme
Überraschungen absichern.

Eine solche Einrichtung einer Betreuung ist KEINE
Überraschung!

Als wenn du dich in jungen Jahren damit beschäftigt hättest
und hättest du auch soviel Erfahrung, wenn deine Freundin
nicht Berufsbetreuerin wäre ??

Nein, ich hätte diese eingehenden Erfahrungen natürlich nicht, oder nur zum Teil.

Meine Grunderfahrung: Meine Großmutter wurde unter Vormundschaft gestellt, da die Entfernung für die Kinder zur Mutter zu groß war, um eine ausreichende (gesundheitliche) Betreuung zu gewährleisten. Die diesbezüglichen Gespräche habe ich natürlich erfahren. Rückblickend kann ich sagen, gut das „vorher“ darüber gesprochen wurde. Es handelte sich um eine langsam verschlimmernde Alterdemenz. Die Anregung zum Gespräch gab überigends damals der Hausarzt!!

Alles in allem ist die Betreuung durch einen neutralen amtlich
bestellen Betreuer oft das Beste, das diesen armen Menschen
passieren kann.

Sind sie wirklich arm und ist eine fremde Person mit 30-40
Betreuungen wirklich besser??

Wie gesagt, ich spreche nur von meinen Erfahrungen, die bitte nicht verallgemeinert werden sollen. Altersarmut, gerade von Witwen ist - so denke ich - ein weiteres wichtiges Thema!
Wie gesagt, selbst wenn Betreuer 30 oder mehr Betreute haben sollten, so ist die Betreuung (nicht die Unterhaltung etc.) der Betreuten gewährleistet.

Ich habe genügend gesehen, die von der „lieben“ Familie
vernachlässigt und vergessen waren.

Gibt es immer wieder, wird es immer geben. Wir sind Menschen
und Menschen machen fehler. Darum sollten wir uns rechtzeitig
darum kümmern, das uns sowas nicht passiert.

Das wäre wünschenswert!

Meißt von der Familie, „Freunden“ und „Bekannten“, sowie
Nachbarn etc. ausgenommen wie eine Weihnachtsgans, dem eigenen
Schicksal überlassen, als es nichts mehr zu holen gab.

Nunja, dass gibt es überall und in jeder Situation. Wir
verrohen zunehmens, durch die zunehmende Gewalt in den Medien.

leider ist es so…

Also bitte Eckard, bevor Du hier eine Panikmache vom Zaun
brichst, rate ich Dir, Deine Freizeit mal nur eine Woche mit
einem Berufsbetreuer zu verbringen. Auch am Wochenende, denn
Elend kennt kein Wochenende.

Ich sehe hier keine Panik mache, sondern einen Hinweiss, dass
es nicht soweit kommen muss…

Ja, war mein Fehler. Ich habe es als „Angriff“ auf die Betreuer interpertiert, und wollte eine „Lanze“ für diese Berufsgruppe brechen.

Jeder hat darüber hinaus die Möglichkeit, sich bei caritativen
Einrichtungen als ehrenamtlicher Betreuer zu bewerben. Auch
DU!

Darum ging es nicht, sondern es war ein Hinweis, was ist
wenn…

Es sollte nicht so überzogen gemeint sein, mehr als Hinweis, dass jeder die Möglichkeit hat, anderen zu helfen. Auch als „Übung“ für den eigenen Erstfall in der Familie.

Des weiteren beraten alle Gesundheitsämter die Menschen, die
sich näher mit dem Thema auseinandersetzen wollen. Ebenso gibt
es reichlich Bücher, die dieses Thema ausführlich behandeln.

Aber doch nur, wenn das „Kind schon in den Brunnen gefallen“
ist. Kaum einer macht sich in jungen Jahren gedanken darüber,
was ist wenn…
Bitte lass mal die Kirche im Dorf.

Stimmt, wie oben schon erwähnt kann es Jeden jederzeit treffen. Es machen sich mehr Menschen Gedanken um Ihren Tod, als über die Zeit vorher.
(war nicht meine Absicht Kirchen durch die Gegend zu tragen) :smile:

Du hast vergessen zu erwähnen, dass die Familienangehörigen,
die den Job des Betreuer übernehmen, die gleichen Pflichten
und den gleichen Kontrollen duch die Ämter unterliegen.

Muss man das extra erwähnen. In dem Falle bin ich mir fast
sicher, dass die Angehörigen darüber informiert werden.

Ja schon, aber auch hier immer erst, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. D.h. nachdem Zugestimmt wurde, die Betreuung zu übernehmen.

Bei einer Vermögendsvorsorge sind z.B. ALLE Geldbewegungen bis
auf den letzten Cent dem Amt nachzuweisen. Hast Du schon mal
für 3 Brötchen eine Quittung beim Bäcker gefordert!? Bei der
quartalsmäßigen Abrechnung können z.B. 3 € der Ausgaben nicht
nachgewiesen werden! Da heißt es für den Betreuer: zahlen.

Das ist sein Job. Aber wir wollen doch die Kirche wie gesagt
im Dorf lassen und uns nicht mit 3 Euro auf dem Glatteis
bewegen.

Das ist live aus der Praxis: Ich wollte damit lediglich die Problematik dieser Aufgabe in allerletzter Konsequenz darlegen.
Viele Angehörige, die sich zur Betreuung entscheiden, realisieren die Problematik nicht. Es ist z.B. ein Grund die Betreuung zu entziehen und einem Berufsbetreuter zu übertragen.
(Nein, nicht wenn es einmal vorkommt)

*verständnislos kopfschüttelnd*

Ich wäre mehr dafür, dass man dieses äusserst sensible Thema
auch so abhandelt, ohne dem Anderen auf die Finger zu klopfen.

Wie schon erwäht hatte ich das Posting vom Eckard falsch interpretiert. Es war nicht meine Intension Ihm auf die Finger zu klopen, eher ein wenig Klarheit in die Geschichte zu bringen.

Ist es nicht richtiger, jetzt diese Thema zu besprechen, wo
man noch im Besitz seiner geistigen Kräfte ist, als wenn schon
der „Betreuer“ vor der Tür steht.

Auf jeden Fall! Je eher, desto besser.

Man selbst kennt die Risiken in der Familie, kann also entsprechend handeln. (ja der Satz ist zweideutig, und auch so gemeint)

In diesem Brett soll aufgezeigt und hingewiesen werden, was
passiert wenn, denn es wird viel zu wenig darüber gesprochen,
was einem so alles passieren kann, wenn man alt wird, was wir
lieber schnell in den Hintergrund schieben möchte - da UNS das
alles nicht passieren kann.

Dieses Brett finde ich sehr gut. Ja, und leider ist es so, da zu wenig über diese Dinge gesprochen wird. Und eigentlich geht gerade dieses Thema uns alle an.

Aber wer hat uns Menschen nur den Floh ins Ohr gesetzt, dass das was wir im Fernsehen und Radio sehen und hören immer nur den anderen Menschen passieren kann? Supermann?

In diesem Sinne
Gruß Wolfgang

Hallo,

nachdem sich Eckard und Wolfgang sich dem Thema angenommen haben, wie es hier zu lesen ist, wäre es evtl. möglich, davon eine Zusammenfassung zu bekommen - wie seht ihr das ?

Diese Zusammenfassung inkl. der Links könnte ich dann in die Brettbeschreibung als Hinweis aller weiteren Infos in die FAQ übernehmen ??

Könnten wir das so machen,
habt ihr lust dazu ??

ES ist ein Thema was uns alle angeht, passieren kann jedem etwas und zwar in allen Jahrgängen.

Ja, auch dir (OPA) Max *fg*

Würde mich freuen, wenn hier eine Zusammenarbeit zu stande kommt :smile:

Viele Grüsse

BelRia