Rechtzeitige Bekanntgabe Fahrpreiserhöhung Schule

Guten Tag,
können erhöhte Schülerfahrtkosten eingezogen werden, ohne vorherigen Bescheid?
Wie rechtzeitig muss der Bescheid von der Stadt zugestellt werden?
Wie hoch ist der „angemessene Eigenanteil“ für Schülerfahrtkosten?
Danke für alle Tipps

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung eines Eigenanteils ergibt sich aus § 97 Abs. 3 SchulG in Verbindung mit § 2 Abs. 3 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO).

Nähere Angaben zum Eigenanteil kann ich leider nicht machen, da dieser durch unsere Kommune nicht erhoben wird (keine private Nutzung des Tickets möglich).