muss innerhalb der 12 Monats-Frist eine einigermaßen richtige Nebenkostenabrechnung erstellt werden oder genügt es auch eine groß fehlerhafte Nebenkostenabrechnung zu versenden?
Was gibt es dazu an Rechtsprechung?
muss innerhalb der 12 Monats-Frist eine einigermaßen richtige Nebenkostenabrechnung erstellt werden oder genügt es auch eine groß fehlerhafte Nebenkostenabrechnung zu versenden?
Was gibt es dazu an Rechtsprechung?
Hallo!
Hier hat es etwas dazu. Über den Begriff " Formell ordnungsgemäß" wird man dann schon streiten können.
Beispiel, Rechen-oder Übertragungsfehler wäre so ein zugestandenen Mangel, der die Abrechnung nicht unwirksam macht.
Wenn alle Posten der NK-Abrechnung erklärt und aufgeführt sind, die man laut Vertrag umlegen darf und alle Zahlen wären falsch, selbst dann soll es „formell ordnungsgemäß“ sein laut Urteil ?
http://www.mietrecht-hilfe.de/nebenkosten-betriebsko…
MfG
duck313
Wenn alle Posten der NK-Abrechnung erklärt und aufgeführt
sind, die man laut Vertrag umlegen darf und alle Zahlen wären
falsch, selbst dann soll es „formell ordnungsgemäß“ sein laut
Urteil ?
Nicht einmal das. Die Abrechnung muss nur prüffähig sein, also Gesamtkosten, Umlageschlüssel, Einzelkosten und Vorauszahlungsabzug enthalten.
Ob die eingestellten Kosten richtig sind oder überhaupt umlegbar, ist ohne Relevanz, da das nur die inhaltliche Rechtmäßigkeit betrifft.
Danke für die Links.
Mal anders gefragt:
wie ist das,
wenn die Nebenkostenabrechnung auch für den Vermieter erkennbar falsch ist und ihm dieses klar sein muss,
z.B. weil ganzjährige hohe Mietkürzungen eines anderen Mieters nicht berücksichtigt sind, immense Stromkosten durch Bautrocknereinsatz bei einem Wasserschaden nicht berücksichtigt wurden usw…
Die Nebenkosten fast doppelt so hoch wie im Vorjahr sind.
Die Abrechnung wurde nur erstellt um die Frist zu wahren, hat aber keinerlei Nutzen für den Mieter sondern macht ihm nur zusätzliche Arbeit dagegen vorzugehen;
es sind offenbar nur irgendwelche Zahlen die aus irgendeinem Buchhaltungsprogramm entnommen wurden.
wenn die Nebenkostenabrechnung auch für den Vermieter
erkennbar falsch ist und ihm dieses klar sein muss,
Dann ist es noch immer ein inhaltlicher Fehler, den der Mieter innerhalb der Frist rügen muss.
z.B. weil ganzjährige hohe Mietkürzungen eines anderen Mieters
nicht berücksichtigt sind, immense Stromkosten durch
Bautrocknereinsatz bei einem Wasserschaden nicht
berücksichtigt wurden usw…
Inhalticher Fehler, siehe oben.
Die Nebenkosten fast doppelt so hoch wie im Vorjahr sind.
Das hat ohnehin so nichts zu sagen. Der Mieter kann und muss durch Belegeinsicht bei dem Vermieter prüfen, ob die in die Abrechnung eingestellten Kosten dort belegt sind und das andernfalls konkret rügen.
Die Abrechnung wurde nur erstellt um die Frist zu wahren, hat
aber keinerlei Nutzen für den Mieter sondern macht ihm nur
zusätzliche Arbeit dagegen vorzugehen;
es sind offenbar nur irgendwelche Zahlen die aus irgendeinem
Buchhaltungsprogramm entnommen wurden
Warum soll sie keinen Nutzen haben? Der Mieter kann doch jetzt anhand der eingestellten Zahlen prüfen, ob sie zutrifft.
Ob die Grenze zur sog. „Fantasieabrechnung“ überschritten ist, kann hier grundsätzlich keiner prüfen. Da muss der Mieter schon zu Mieterbund oder zum Anwalt.
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