Rechung oder Quittung als Privatperson

Hallo zusammen,

Mal angenommen ein Student, der im Monat ca. 300€ verdient, möchte seinem Professor einen Tisch fürs Büro verkaufen.
Der Tisch soll dem Professor bzw. der Universität für 60€ verkauft werden. Die Uni benötigt hierfür allerdings eine Rechung (oder reicht da eine Quittung?).
Was müsste der Student als Privatperson hierbei alles beachten?
Was darf, muss in eine Rechung bzw. Quittung?
Muss er wenn er einmalig in diesem Monat auf 360€ käme irgendetwas bei der Stuererklärung angeben?
Hoffe ihr könnt weiterhelfen

Hallo,

wenn das ein einmalger Verkauf ist:

Rechnung über " gebrauchten Tisch" € 60,–

eigene Adresse und als Adressat Prof. oder Uni

Datum/Unterschrift

das ist keine steuerliche Einnahme, sondern ein Verkauf aus Privatvermögen und muss NICHT in die Steuererklärung!

E.