Hallo Experten,
folgendes kleines Problem:
Für durchgeführte Dienstleistungen aus England wird eine Rechnung ohne UStID des Leistungserbringers gestellt.
Es wird aber auch keine englische Umsatzsteuer berechnet.
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Wie wird diese Rechnung in die UStVA eingetragen?
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Muss für diese Rechnung die Umsatzsteuer in Deutschland abgeführt werden?
Für einen schnelle Expertenantwort wäre ich dankbar.
Vielen Dank.
Servus,
der deutsche Unternehmer, der die Leistung empfangen hat, trägt das Entgelt in Zeile 48 Feld 46 ein, und die darauf geschuldete deutsche USt, die er selber berechnet hat, in Zeile 48 Feld 47.
Wenn die auf die empfangene Leistung geschuldete USt voll als Vorsteuer abzugsfähig ist (das ist der Normalfall), kommt der gleiche Betrag wie in Zeile 48 Feld 47 auch in Zeile 59 - Abziehbare Vorsteuer aus 13b-Fällen.
- Muss für diese Rechnung die Umsatzsteuer in Deutschland
abgeführt werden?
Grundsätzlich ja, aber wenn sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehbar ist, ergibt sich daraus eine Zahllast von plus/minus Null.
Wenn die Vorsteuer aus irgendeinem kühlen Grunde bloß teilweise abziehbar ist, hat das keine Auswirkung auf die geschuldete USt, und es bleibt unterm Strich eine Zahllast.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder