Rechung von Privat

Hallo,
ich habe da eine „dumme“ Frage.
Kann ich als Privatperson Grafiken / Fotos für eine Firma erstellen und dann darüber eine Rechnung ausstellen ?
Es handelt sich hier um eine einmalige Aktion und ich will das „Honorar“ durchaus auch versteuern (also KEINE Schwarzarbeit).
Die nächste Frage wäre: was passiert, wenn die betreffende Firma z.B. nicht das Honorar begleicht. Kann ich ein Mahnverfahren als Privatperson einleiten ?
Oder muss ich tatsächlich für diese einmalige Aktion auch ein Gewerbe anmelden ? Das Honorar ist auf jeden Fall wesentlich geringer als 1.000 Euro und mit folgearbeiten ist nicht zu rechnen.
Martin

Hallo

gleichfalls …

ich habe da eine „dumme“ Frage

und welche von den vielen Fagen soll so dumm sein ? :wink:

Kann ich als Privatperson Grafiken / Fotos für eine Firma
erstellen und dann darüber eine Rechnung ausstellen ?

Ja, kannst du. Was du aber auf keinen Fall darfst, ist, auf den Rechnungen Mehrwertsteuer auszuweisen, wenn du sie danach nicht tatsächlich an das Finanzamt abführst.

Es handelt sich hier um eine einmalige Aktion und ich will das
„Honorar“ durchaus auch versteuern (also KEINE Schwarzarbeit).

Bis zu einem gewissen Freibetrag im Jahr müsstest du das noch nicht einmal versteuern. Die genaue aktuelle Grenze kenne ich nicht, aber die weiter unten erwähnten 1000 Euro liegen wohl darüber.

Die nächste Frage wäre: was passiert, wenn die betreffende
Firma z.B. nicht das Honorar begleicht. Kann ich ein
Mahnverfahren als Privatperson einleiten ?

Natürlich !

Oder muss ich tatsächlich für diese einmalige Aktion auch ein
Gewerbe anmelden ?

Nein, für einmalige Aktionen braucht’s das nicht.

Martin

Hariolf