Rechzeitige kündigung

Hallo
Ich bin derzeit in Arbeit und möchte aus gesundheitlichen Gründen wechseln!
Meine neue Arbeitsstelle würde am 17.06.2013 starten
nun habe ich ein ärztliches Attest um schneller aus meinen jetzigen Vertrag rauszukommen…
jetzt meine Frage : Zu wann muss ich kündigen das ich rechtzeitig raus bin und weiter kranken versichert bin ohne mich bei der arge melden zu müssen!!
Wenn ich zum 14.06.2013 kündige liegt ja noch das Wochenende dazwischen…!!!

Hallo
Ich bin derzeit in Arbeit und möchte aus gesundheitlichen
Gründen wechseln!
Meine neue Arbeitsstelle würde am 17.06.2013 starten
nun habe ich ein ärztliches Attest um schneller aus meinen
jetzigen Vertrag rauszukommen…

Arbeitsunfähig oder was?

jetzt meine Frage : Zu wann muss ich kündigen das ich
rechtzeitig raus

Welche Kündigungsfristen gibt es denn im Arbeitsvertrag? Wir können das hier schlecht sehen, können aber vermuten und ein halbes Dutzend Kü-Fristen mitteilen.

bin und weiter kranken versichert bin ohne

mich bei der arge melden zu müssen!!

Melden muss man sich beim JobCenter, früher ARGE, überhaupt nicht.

Wenn ich zum 14.06.2013 kündige liegt ja noch das Wochenende
dazwischen…!!!

Welche Kü-Fristen sind denn im Arbeitsvertrag vereinbart und falls da nichts vereinbart wurde, gäbe es die gesetzlichen Kü-Fristen mit vielen Ausnahmen.

Si

FAQ:1129
Hallo

kuck mal was du bestätigt hast:

_Achtung:
Dein Artikel wird GELÖSCHT, wenn er gegen FAQ:1129 verstößt.

Bitte stelle deine (steuer-)rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form und antworte nicht in der Du-Form. Nur abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellte Sachverhalte und Fragen dürfen diskutiert werden.

Ja Ich habe die Hinweise verstanden und werde mich an diese halten.

Nein Ich habe die Hinweise nicht verstanden und/oder werde mich nicht an diese halten._

und dann

Ich bin derzeit in Arbeit und möchte aus gesundheitlichen
Gründen wechseln!

naja …
FAQ:1129

Gruß
!/!

Hallo

kuck mal was auch du bestätigt hast:

_Achtung:
Dein Artikel wird GELÖSCHT, wenn er gegen FAQ:1129 verstößt.

Bitte stelle deine (steuer-)rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form und antworte nicht in der Du-Form. Nur abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellte Sachverhalte und Fragen dürfen diskutiert werden.

Ja Ich habe die Hinweise verstanden und werde mich an diese halten.

Nein Ich habe die Hinweise nicht verstanden und/oder werde mich nicht an diese halten._

Aber bei dir ist die kognitive Insuffizienz ja mittlerweile bekannt.

naja …
FAQ:1129

Gruß
!/!

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… und ich hatte gehofft, du wärest endlich weg und würdest das Forum mit deinem unqualifizierten Scheiß nicht weiter verseuchen …

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