Ihr Lieben …
… ich muß jetzt hier mal sicher nachfragen was mir eigentlich schon klar ist!
„Darf ein 8-jähriges Mädchen im Einzelhandel einfach so Red-Bull kaufen?“
Folgender Ablauf:
Ein Kind (8 Jahre) geht in einen Getränkehandel, erwirbt Red Bull obwohl sie de Verkäuferin noch sagt das es Mama ja verboten hat! Aussage der verkäuferin;: " Ich gebs dir, aber verpetz mich nicht und trink es nicht auf einmal"(*haha*)!
Meines Wissens nach ist es nicht verboten es an sie zu verkaufen, sofern sich der Geschäftsinhaber nicht aufs Hausrecht beruft und den Verkauf solcher Getränke untersagt, oder? Sie ist 8, also beschränkt geschäftsfähig?! Gibt es irgendwie und irgendwo doch nen vermerk, das der Verkauf untersagt ist?
PS: War ne tolle Nacht mit nem schlaflosen Kind! 
L.G. und danke … kate
Hi,
„Darf ein 8-jähriges Mädchen im Einzelhandel einfach so Red-Bull kaufen?“
Ja, wenn sie es von ihrem TASCHENGELD bezahlt hat! 
P.S. Es gibt Länder, da bekommen Babys Kaffee zu trinken!
VG, René
Auch Hai
P.S. Es gibt Länder, da bekommen Babys Kaffee zu trinken!
Jo, und es gibt Länder, da übersteht jedes zweite Neugeborene nicht das erste Lebensjahr.
Gruß
smalbop
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P.S. Es gibt Länder, da bekommen Babys Kaffee zu trinken!
Ja, und es gibt Länder, da werden die jungen Mädchen beschnitten. *kopfschüttel*
Zum Thema: Taschengeld ermöglicht den Kindern zwar selbst einzukaufen, aber da das Kind gesagt hat, dass es die Einverständnis NICHT hat, hätte die Verkäuferin es nicht verkaufen dürfen, denn Kinder sind nur beschränkt geschäftsfähig mit der Einverständnis der Eltern.
Rechtlich kann man da sicherlich aber nicht wirklich was machen. Aber meines Wissens nach ist es immer hilfreich negative Erfahrungen mündlich zu verbreiten. Besonders hilfreich ist es dann, wenn man in einem kleinen Ort wohnt, wo jeder jeden kennt 
Grüße
Hallo,
P.S. Es gibt Länder, da bekommen Babys Kaffee zu trinken!
Ist eine ganz normale Tatsache, so wie ein Kind hier in D Milch oder Tee bekommt.
Daher finde ich Deinen Vergleich
Ja, und es gibt Länder, da werden die jungen Mädchen beschnitten
mehr als unpassend.
Auch ist diese Aspekt
hätte die Verkäuferin es nicht verkaufen dürfen
nicht korrekt. Sie dürfte.
Ob der Verkauf moralisch aber in Ordnung gewesen ist, steht auf einem anderen Blatt.
VG, René