Redepflicht?

Nach einer Scheidung redet die Mutter nicht mehr mit dem Vater, da sie durch ihn in finanzielle Schwierigkeiten gekommen ist und alle Absprachen bezüglich des Kindes werden schriftlich getroffen.Nun hat der Vater sich bei der Caritas Unterstützung geholt und die Mutter wird nun noch zusätzlich ständig von der Caritas angerufen und zu Gesprächen "gezwungen mit gleichzeitiger „Androhung“ bei Nichtteilnahme das Jugendamt einzuschalten. Vater und Mutter teilen sich das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Sorgerecht. Muss die Mutter mit der Caritas reden???

Hallo,

als ich wüsste keinen Grund, warum eine ‚kirchliche Sozialeinrichtung‘ jemanden zwingen könnte, mit ihren Bediensteten zu reden, oder gar dort zu erscheinen.
Sie dienen bestenfalls als Vermittler und die Teilnahme geschieht freiwillig. Ich sehe keine rechtliche Stellung der Caritas, dies verlangen zu können. Darum werden sie ja wohl mit dem Jugendamt drohen :wink:

Anders wohl beim Jugendamt selbst. Da denke ich durchaus, dass eine Verpflichtung besteht, mit den Bediensteten des Amtes zu sprechen.

Ich gehe auch davon aus, dass der Exmann Anspruch auf Informationen das Kind betreffend hat. Und man ist auch verpflichtet, zum Wohle des Kindes zu handeln und den Kontakt zum Vater zu unterstützen.

Ob durch reine schriftliche Kommunikation abgeleitet werden kann, dass dadurch das Informationsrecht, bzw. der Informationsfluss für den Vater erheblich erschwert oder ‚verhindert‘ wird, kann ich leider nicht sagen.

Grüße Marion