Rederecht im Bundestag

Hallo,
gestern habe ich das Ende der Bundestagsdebatte gesehen, unteranderem auch den Auftritt von Herrn Senator Schill (den ich inhaltlich nicht Diskutieren will!!!).
Ich frage mich jetzt ob es öfter passiert, daß einem Redner das Mikrofon „abgedreht“ wird, und wer eigentlich über die Redezeit entscheidet, da die Bundestagspräsidentin ja ausdrücklich erwähnt hat, daß den Länderministern (oder so) jederzeit (?) ein Rederecht zusteht.
Hätte sich Herr Schill nicht sofort wieder zu Wort melden können, da ihm ja doch jederzeit Rederecht zusteht?
Wie gesagt, es geht mir nur um das Verfahren, nicht um den Inhalt!

Cu Rene

Hallo Rene,

gestern habe ich das Ende der Bundestagsdebatte gesehen,
unteranderem auch den Auftritt von Herrn Senator Schill (den
ich inhaltlich nicht Diskutieren will!!!).

Wie sagt man so schön… Ist der Ruf erst ruiniert, lebt´s sich gänzlich ungeniert.

Ich frage mich jetzt ob es öfter passiert, daß einem Redner
das Mikrofon „abgedreht“ wird, und wer eigentlich über die
Redezeit entscheidet, da die Bundestagspräsidentin ja
ausdrücklich erwähnt hat, daß den Länderministern (oder so)
jederzeit (?) ein Rederecht zusteht.

Dem Herrn Senator Schill steht als Mitglied des Bundesrates (dem er als Stellvertretender Regierender Bürgermeister der Hansestadt Hamburg angehört) jederzeit ein Rederecht zu, dass ist richtig. Dass meint allerdings, dass er sich in jeder Debatte zu Wort melden kann. Allerdings gelten für ihn die selben Zeitbeschränkungen bei seinen Reden wie für alle anderen Redner auch, dass heißt nach einer gewissen Zeit ist Schluß, und wenn er nicht aufhören kann wird ihm das Mikrofon abgeschaltet. Frau Fuchs ist übrigens nur Vize-Präsidentin des Bundestages, Präsident des Hohen Hauses ist ihr Parteispezi Wolfgang Thierse.

Hätte sich Herr Schill nicht sofort wieder zu Wort melden
können, da ihm ja doch jederzeit Rederecht zusteht?
Wie gesagt, es geht mir nur um das Verfahren, nicht um den
Inhalt!

Nein, hätte er nicht, da er für diesen Tag seine Redezeit aufgebraucht hatte.

Grüße

Bernd

Danke,

Ich frage mich jetzt ob es öfter passiert, daß einem Redner
das Mikrofon „abgedreht“ wird, und wer eigentlich über die
Redezeit entscheidet, da die Bundestagspräsidentin ja
ausdrücklich erwähnt hat, daß den Länderministern (oder so)
jederzeit (?) ein Rederecht zusteht.

Dem Herrn Senator Schill steht als Mitglied des Bundesrates
(dem er als Stellvertretender Regierender Bürgermeister der
Hansestadt Hamburg angehört) jederzeit ein Rederecht zu, dass
ist richtig. Dass meint allerdings, dass er sich in jeder
Debatte zu Wort melden kann. Allerdings gelten für ihn die
selben Zeitbeschränkungen bei seinen Reden wie für alle
anderen Redner auch,

Und wer legt die nun fest, die/der amtierende Bundestagspräsident?

Frau Fuchs ist übrigens nur Vize-Präsidentin des
Bundestages, Präsident des Hohen Hauses ist ihr Parteispezi
Wolfgang Thierse.

Warum wird dier/der, der oben sitzt, dann eigentlich mit Frau/Herr Präsident/-in angesprochen?

Cu Rene

Die Redezeit:

Und wer legt die nun fest, die/der amtierende
Bundestagspräsident?

Die Geschäftsordnung des Bundestages!

Warum wird die/der, der oben sitzt, dann eigentlich mit
Frau/Herr Präsident/-in angesprochen?

In england z.B. heißt es immer Mr. Speaker, auch wenn da ne Frau sitzt. Und Mr. Speaker wird immer angesprochen, auch wenn der Regierungschef eigentlich den Oppositionschef anspricht. Oder anders:

Der Präsident des HAUSES „Deutscher Bundestag“ ist der zweithöchste Würdenträger nach dem Bundespräsidenten und vor dem Bundeskanzler. Es zählt also mehr die Institution als der Name der Person oder die Person selbst, die im Moment dieses Amt innehat.

gruss
winkel

Hallo Rene,

Ich frage mich jetzt ob es öfter passiert, daß einem Redner
das Mikrofon „abgedreht“ wird, und wer eigentlich über die
Redezeit entscheidet, da die Bundestagspräsidentin ja
ausdrücklich erwähnt hat, daß den Länderministern (oder so)
jederzeit (?) ein Rederecht zusteht.
Hätte sich Herr Schill nicht sofort wieder zu Wort melden
können, da ihm ja doch jederzeit Rederecht zusteht?
Wie gesagt, es geht mir nur um das Verfahren, nicht um den
Inhalt!

Meine Vorredner haben Recht. Ich möchte es etwas praktischer erläutern.
Die Debatten im Bundestag sind ziemlich festgelegt. Bei gesetzentwürfen geht es meistens so:
Minister (oder sein Vertreter z.B. Staatsekretär) stellt Gesetzesentwurf vor.
Oppositionsredner I (i.dR. CDU, i.d.R. Miglied des zuständigen Ausschuss oder der Oppositionsführer)
Koalitionsrtedner I (wahrscheinlich SPD)
Oppositionsredner II (FDP)
Koalitionsrtedner II (Grüne)
Oppositionsredner III (PDS)
Koalitionsrtedner III (SPD)
Oppositionsredner IV (CDU)
Koalitionsrtedner IV (Grüne)

Die Parteien reichen nach Festlegen der Tagesordnung ihre Rednerwünsche ein, der Bundestagspräsident legt gemeinsam mit seinen Stellvertretern (deswegen sollten im BT-Präsidium auch alle Partteien vertreten sein) den Ablauf, die Rednerliste und die Redezeit fest. Wie sich der Bundesrat in die obige Liste einordnet, weiss ich nicht.
Jedes Pärchen (I+II, III+IV,…) bekommt gleiche Redezeit, welche auch einzuhalten ist. Dazu bekommt der Redner eine bestimmte Zeit (ist festgelegt) vor dem festgelegten Ende ein Signal (z.B. Lampe am Rednerpul), welche ihm signalisiert, dass er zum Schluss kommen möge. Wenn der Redner sichtlich bemüht ist einen Gedanken zum Schluss zu führen, gibt es meist auch noch paar Sekunden drauf. Ist dieses Bemühen nicht ersichtlich bzw. ist das Zuendeführen zu langatmig, wird halt das Mikro abgedreht.
(Das Zeitmanagement bei Vorträgen auf Kongressen läuft analog)

Tschuess Marco.

Danke,

Die Parteien reichen nach Festlegen der Tagesordnung ihre
Rednerwünsche ein, der Bundestagspräsident legt gemeinsam mit
seinen Stellvertretern (deswegen sollten im BT-Präsidium auch
alle Partteien vertreten sein) den Ablauf, die Rednerliste und
die Redezeit fest. Wie sich der Bundesrat in die obige Liste
einordnet, weiss ich nicht.

Leider war genau das meine Frage :smile:
Ich habe jetzt mal im Grundgesetz nachgelesen, da steht ausdrücklich „… jederzeit …“, somit wärde eine eindeutige Einschränkung des Rederechts wohl wirklich ein Verstoß degen das Grundgesetz, selbst wenn er in der Geschäftsordnung stünde. Das zu klären überlassen wir aber wohl lieber den Leuten, die den ganzen Tag nichts anderes tun, als das GG auszulegen.

(Das Zeitmanagement bei Vorträgen auf Kongressen läuft analog)

Da weiß man aber normalerweise wie es gehandhabt wird, auch wenn man das erste Mal spricht (so wie Herr Schill)

Cu Rene

„jederzeit“ ist das Recht zu Reden, hat aber nix mit der Länge des Beitrages zu tun.

Und wenn man die meisten Artikel im Grundgesetz zuende liest, steht da oft: Näheres regelt ein Gesetz.

Somit ist das alles rechtens

gruss
winkel