Kurz und bündig gleich zu meiner Frage:
Kann ich als normaler Bürger Redezeit vor einem Stadtrat beantragen, welche über eine Bürgerfragestunde hinaus geht.
Und falls ja, welche Paragraphen regeln dies und was gibt es es zu beachten?
Das ist Landesrecht und wird, wenn überhaupt durch dieses und durch die Satzung der betreffenden Stadt geregelt.
Also mach Dich bei der Stadt schlau in der Du wohnst, denn das wissen wir ja nicht.
ramses90
Schaue zuerst in der Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes nach - das detaillierte Recht zu Anhörungen und Rederecht wirst du allerdings in der Geschäftsordnung des Stadtrates finden.