Hallo! In meinem Arbeitsvertrag ist eine Vertragsstrafe von einem Bruttomonatslohn vereinbart und eine Kündigungsfrist von 1 Tag in den ersten 2 Wochen. Damit ist die Vertragsstrafe viel zu hoch angesetzt und in Formulararbeitsverträgen unwirksam.
Wichtig für mich ist die Frage: Habe ich einen Formulararbeitsvertrag? Er stammt von einer kleinen Zeitarbeitsfirma. Die holen sich doch bestimmt ihre Verträge aus dem Internet und passen immer nur Namen der Mitarbeiter und Tätigkeitsbeschreibungen an.
Kann mir das Arbeitsgericht weiterhelfen? In der Rechnung von der Zeitarbeitsfirma droht man mir mit dem Einschalten eines Anwalts. Ich habe Angst, dass ich den dann auch noch bezahlen muss.
Hallo Erdbeerkuchen,
leider kann ich dir da nicht weiterhelfen.
Viel Glück noch und viele Grüße,
Paula
Wenden Sie sich zunächst informativ an ihr zuständiges Arbeitsgericht. Dort muss es eine/n Rechtspfleger/in geben, die ihnen kostenlos Auskunft gewähren muss.
Bei einer Klage durch sie fände zunächst auch ein Gütetermin vor der ersten Verhandlung statt. Auch dieser Termin ist kostenlos und es besteht kein Anwaltszwang. Bei diesen Terminen steht die Arbeitsgerichtsbarkeit im Zweifel eher auf der Seite des Arbeitnehmers, also keine Angst vor einem möglichen Anwalt ihres Arbeitgebers. Die meisten Arbeitnehmer machen den Fehler, sich vorab durch den Arbeitgeber einschüchtern zu lassen, statt ihre Rechte wahrzunehmen. Allein die unzulässige Höhe der Vertragsstrafe dürfte schon die Skepsis des Arbeitsgerichtes wecken.
dieri
Hallo,
ich bin zwar kein Anwalt für Arbeitsrecht aber ich habe einige Zeit in der Verwaltung einer Zeiarbeitsfirma gearbeitet. Daher kann ich Deine Fragen wie folgt beantworten:
Hallo! In meinem Arbeitsvertrag ist eine Vertragsstrafe von
einem Bruttomonatslohn vereinbart und eine
Die Vertragsstrafe kommt mir deutlich überhöht vor. Bei uns war damals ein Wochenverdienst als Vertragsstrafe im Vertrag. Die genaue aktuelle Regelung kann Dir vermutlich nur ein Rechtsanwalt nennen.
Kündigungsfrist von
1 Tag in den ersten 2 Wochen. Damit ist die
Das war zwar nicht Deine Frage - aber welcher Tarifvertrag liegt Deinem Arbeitsvertrag zu Grunde? Ich kenne keinen Tarifvertrag, der eine Kündigungsfrist von nur 1 Tag vorsieht. Beim IGZ- und BZA-Tarif sind es 2 Tage in den ersten 2 Wochen.
Vertragsstrafe
viel zu hoch angesetzt und in Formulararbeitsverträgen
unwirksam.
Wichtig für mich ist die Frage: Habe ich einen
Formulararbeitsvertrag? Er stammt von einer kleinen
Wie soll man aus der Ferne und ohne ihn zu sehen denn beurteilen, ob es sich um einen Formulararbeitsvertrag handelt? Keine Ahnung?
Zeitarbeitsfirma. Die holen sich doch bestimmt ihre Verträge
aus dem Internet und passen immer nur Namen der Mitarbeiter
und Tätigkeitsbeschreibungen an.
Kann mir das Arbeitsgericht weiterhelfen? In der Rechnung von
der Zeitarbeitsfirma droht man mir mit dem Einschalten eines
Anwalts. Ich habe Angst, dass ich den dann auch noch bezahlen
muss.
Warum musst Du überhaupt eine Vertragsstrafe bezahlen? Die ist nur gerechtfertigt bei groben Vertragsverstößen. Ist das tatsächlich der Fall? Was hast Du „angestellt“?
Ich hoffe, dass ich Dir zumindest ein wenig helfen konnte. Aber besser und sicherer ist auf jeden Fall der Weg zum Anwalt. Alternativ gibt es auch www.frag-einen-anwalt.de. Hier erhältst Du - gegen eine von Dir vorab festgelegte Vergütung - eine Antwort von einem Anwalt.
Viele Grüße
Hallo, ich definiere einen Formulararbeitsvertrag nicht danach ob er aus dem Internet kommt, sondern ob bei Unterschrift der Vertragsparteien dieser Punkt als Option verhandelbar war. Wenn nicht, gehe ich davon aus das es als Formular vorab festgelegt war.
Die Kündigungsfrist regelt sich idR durch den Tarifvertrag der angewendet wird.
Dann ist es sicher auch wichtig wie es zum Verstoß = Vertragsstrafe gekommen ist. z.B. Nichterscheinen am ersten Arbeitstag usw. Wenn Du z.B. krank wirst. Da ist ein Erscheinen am ersten Arbeitstag nicht möglich. Wenn die Meldepflichten eingehalten wird sollte kein Gericht eine Vertragsstafe bestätigen, egal ob diese hoch oder niedrig ist. Es sind also viele Punkte wichtig. Ich würde aber schätzen das keine Zeitarbeitsfirma eine Klage riskiert. Einen RA kann aber sicher hierzu eine sichere Antwort geben. VG
Moin, moin,
nach meiner Erfahrung solltest Du keine Angst haben und auf Drohungen wie „Konventionalstrafen“ oder Einschaltung eines Anwalts relativ gelassen reagieren. In den allermeisten Fällen werden vor dem Arbeitsgericht die Konventionalstrafen als sittenwidrig betrachtet! DU solltest ggfs einen Anwalt einschalten. In praktisch allen Fällen die ich kenne haben die Mitarbeiter die einbehaltenen Strafen zurückbekommen. Wichtig ist: Nichts unterschreiben, von dem Du nicht überzeugt bist (Auflösungsvertrag, unbezahlter Urlaub usw.) Bei Krankheit melde Dich vor Arbeitsbeginn etc. Halte Dich einfach an die (in der Arbeitswelt) üblichen Gepflogenheiten und lass Dich nicht bange machen. Arbeitsrichter sind sofern die eben genannten Dinge von Dir eingehalten werden praktisch immer auf Deiner Seite.
Zum Abschluss: Kleine Zeitarbeitsfirmen können durchaus positive Aspekte mitbringen, Vertragssicherheit gast Du eher bei den großen, bekannten Firmen.
Viel Glück!
marineblau
hallo,
worum geht es bei dieser vertragsstrafe? welcher tarifvertrag wird angewendet? ich denke das keine zeitarbeitsfirma mit formulararbeitsverträgen arbeitet-diese sind nicht nutzbar. ausserdem ist die zeitarbeit mit strengen regeln versehen-die von der arbeitsagentur vorgeschrieben werden.
man benötigt auf jeden fall die angabe des tarifvertrages um diese frage zu beantworten.
.
Eine Vertragsstrafe ist nur zwischen Kaufleuten möglich. Da du ein Zeitarbeiter ist, ist diese Klausel eh unwirksam. Die Frist von 1 Tag Kündigung innerhalb der Probezeit ist rechtens.
hallo die Vertragsstrafe kommt doch nur zur Geltung wenn Sie den Arbeitsvertrag nicht antreten oder dagegen verstossen.
Das Arbeitsgericht kostet beim Gütetermin nichts und Sie brauchen auch keinen Anwalt.
Alles Gute
Vielleicht sollten Sie Ihr Anliegen konkretisieren um auch eine entsprechende Antwort darauf zu erhalten.
Hallo Erdbeerkuchen
Das Arbeitsgericht berät auch kostenfrei. Die Adresse ist somit gut und richtig.
sorry, aber da kann ich nicht weiterhelfen. natürlich hört man immer mal wieder von sowas und daß leute sich da auch rausklagen können. ich rate aber dringen zur einschaltung eines anwalts oder betriebsrats um die thematik klären zu lassen. eine rechtsberatung ist unumgänglich da hier ein hohes finanzielles risiko lauert.
mfg, brewster
Hallo Erdbeerkuchen,
ob generell die Vertragsstrafe zu hoch oder unwirksam ist, kann ich mangels Informationen Deinerseits nicht abschließend klären.
Aber ich kann Dich insoweit aufklären, dass keine deutsche Zeitarbeitsfirma seit 2004 Arbeitsverträge aus dem Internet holt. Seit 1.1.2004 ist die Zeitarbeit entweder TARIF-gebunden oder per Gesetz zu EQUAL-PAY verpflichtet. Der Tag Kündigungsfrist in den ersten 2 Wochen trägt dem schnell-lebigen Zeitarbeits-geschäft Rechnung - wenn man es wohlwollend formuliert.
Eine Vertragsstrafe kann nur ausgesprochen werden, wenn Du gegen vertragliche Pflichten verstoßen hast. Selbst wenn dies der Fall ist, ist die Höhe noch lange nicht einfach mal ein Bruttomonatslohn. So einfach geht’s dann doch nicht. Hier spielt die Verhältnismäßigkeit eine Rolle.
Also:
Das Arbeitsgericht hat Beratungsfunktion und da würde ich auch hingehen, wenn mit der Abrechnung was nicht stimmt. Du kannst auch zu einer Gewerkschaft gehen - am besten zu der, die in Deinem Tarifvertrag steht. Diese haben i. d. R. auch kostenlose Anwälte.
Vorsicht: In der Güteverhandlung und in der 1. Instanz zahlst Du Deinen Anwalt selbst - ab der 2. zahlt der Unterlegene.
Wenn wirklich eine Vertragstrafe drin steht, dann schriftlich Nachzahlung und eine detaillierte Beschreibung Deines angeblichen Fehlverhaltens anfordern. Das hilft nachher, die Klage einzureichen und nimmt dem AG die Möglichkeit hinterher noch weitere Gründe vorzuschieben.
Im Schreiben klar machen, dass Du, wenn nicht innerhalb max. 2 Wochen Geld und/oder Erklärung da ist, den Rechtsweg beschreitest.
Da auch der AG seine Kosten selbst zahlen muß, ist es für ihn vielleicht wirtschaftlicher, die Vertragsstrafe fallen zu lassen.
Gruß
Harry
Hallo, bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen nicht antwortete, meine emailadresse hatte sich geändert und so lese ich erst heute Ihre Anfrage. Ich hoffe sehr, Ihr Problem wurde gelöst!
Nochmals sorry und lieben Gruß
Marina Ines