Reduz.d.Arbeitszeit unter Gewähr.Kündigungssch. ?

Hallo,

meiner Freundin wurde von seiten der Stadt ein Breif zugesandt und
dieser enthielt ein Angebot „zum ankreuzen“.

Meine Frage bezieht sich auf die Auslegung des Begriffs betriebsbedingte Kündigung … sie ist als Schulsektretärin tätig und übernimmt - wenn andere Schulen Engpass haben - dort ebenfalls das Sekretariat ( Quasi als Springer, mind. 20h fest in der Stammschule und 20h eventuell wo anders ).

Der Personalrat berät jeden das Angebot nicht zu unterschreiben, erklärt aber leider nicht warum … (?) .

Das Angebot:

"Verbindliches Angebot gegenüber der Stadt über Reduzierung der Arbeitszeit unter Gewährung eines Küdnigungsschutzes gegen betriebliche bedingte Kündigungen.

Frau/Herr bitet der Stadt verbindlich an, ab dem 01.01.2003 mit einer regelmäßigen wöchentlichen AZ von

  • 36h und 42 Monaten Kdg-Schutz
  • 35h und 48 Monaten …
  • 32h und 66 Monaten …

zu arbeiten.

Nach ablauf des Kdg-Schutzes werde ich wieder mit der
derzeit aktuellen AZ weiterbeschäftigt."

Was haltet Ihr davon ? Ich habe leider keine Ahnung wie ich das ganze werten soll…

Falk

Hallo Falk,

ja so sind sie, die lieben Personalräte und Gewerkschaftler. Immer einfach alles schlecht machen, was von A-Seite kommt, aber dabei immer nur an große Weltzpolitische Ziele denken und nie den Einzelfall im Blick haben.

Hier scheint es um eine Kostensenkungsmaßnahme zu gehen, bei der man durch freiwillige Stundenreduzierung offenbar versuchen will Kündigungen zu vermeiden. Natürlich bedeutet die Reduzierung für jeden Betroffenen auch eine finanzielle Einbuße, aber es stellt sich die Frage in jedem Einzelfall, ob jemand u.U. damit sogar glücklicher ist als vorher, weil er so z.B. mehr Zeit für die Familie hat, oder weil aufgrund schlechter Steuerklasse das Verhältnis von gewonnener Freizeit und geringerem Einkommen ganz gut aussieht. Auf der anderen Seite muss man ganz klar sehen, dass wenn so ein Versuch des AG fehlschlägt sicher mit Kündigungen zu rechnen ist, da eben offenbar Geld für x Vollzeitstellen fehlt, und wenn man nicht x Stellen von der Stundenzahl her reduzieren kann, dann muss man eben y Stellen ganz streichen, und da würde ich mir schon überlegen, ob ich mir da nicht selbst der Nächste wäre und lieber freiwillig reduzieren würde, als sonst ganz ohne Job dazustehen.

Natürlich muss man den Vertrag genau prüfen, ob es keine Fallstricke gibt. Damit geht man am besten zu einem Anwalt. Mit Rechtsschutzversicherung ist dies u.U. sogar umsonst.

Gruß vom Wiz

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Hallo Falk,

es scheint hier wohl, wie Wiz schon schrieb, um eine Kostensenkung ähnlich wie die 4-Tage-Woche bei VW vor einiger Zeit zu gehen.
In meinen Augen ist der Vorgang ohne Kenntnis der weiteren Umstände nicht möglich. Es sind auch zu viele Informationen nötig, als daß du das hier umfassend darstellen könntest.
Was mich (im Gegensatz zu Wiz) auseordentlich stutzig macht, ist die Ablehnung von Seiten des Personalrats. Ich würde hier beim besten Willen keine grundsätzliche Opposition sehen, die meisten Betriebs- oder Personalräte betreiben wirklich keine Fundamentalopposition sondern leisten verantwortungsbewußte Arbeit. Wichtig wäre hier vor allem eine nachvollziehbare Stellungnahme des Personalrates, notfalls würde ich mal direkt im Büro vorsprechen und nähere Infos verlangen - auch mit Nachdruck!
Es stellt sich hier z.B. die Frage, in wie weit betriebsbedingte Kündigungen überhaupt möglich sind, im öffentlichen Dienst ist das nämlich nicht so einfach wie in einem Privatbetrieb.

Erst wenn solche Fragen geklärt sind, würde ich mir Gedanken darüber machen ob man die mit diesem „Angebot“ verbundenen finanziellen Einbußen verkraften kann/will.

So weit meine bescheidene Meinung

Viele Grüße
Stefan

Tach,

also, wenn mein Personalrat mir nicht sagen würde, warum er etwas empfiehlt oder auch nicht, würde ich ihn/sie kräftig auf die Füsse treten. Schließlich sind Personalräte dazu da, die Mitarbeiter zu informieren.

Zu dem gemachten Vorschlag sich mit dem Vertrag an einen Anwalt zu wenden, möchte ich darauf hinweisen, dass der Anwalt die Rechtsberatung sicher nicht kostenlos durchführt. Ich empfehle daher, wende Dich an Deine Gewerkschaft. Dort sitzen Leute die sich mit solchen Dingen auskennen. Denn: dort wird nicht nur über die Weltpolitik diskutiert, sondern auch über solche „Nebensächlichkeiten“ wie Arbeitsverträge etc.

Mit solidarischen Grüssen an Deine Freundin

Ralph

Hallo Ralph,

da forderst Du natürlich gleich meinen Widerspruch heraus, und den aus zigfacher eigener Erfahrung nicht zu knapp.

Klar, RA kostet Geld, das ist eine Binsenweisheit.

Gewerkschaft kann natürlich eine Hilfe sein, ist es aber gerade in Fällen wie dem hier geschilderten üblicherweise nicht, denn die Gewerkschaft dürfte hier im weiteren Sinne mehr oder weniger selbst Partei sein und schon haben wir den von mir angedeuteten Salat.

Es kommt nämlich immer von viel zu häufig vor, dass klar von einer Gewerkschaft bestimmte Betriebs- und Personalräte tatsächlich nur an der Durchsetzung „globaler“ Gewerkschaftsziele interessiert sind, und da kann man sich dann an drei Fingern abzählen, welche Unterstützung man da bekommt, wenn man sich individuell anders entscheiden möchte. Konkrete Beispiele gefällig: Es gab mal eine Zeit, als Gewerkschaften alles was in Richtung Teilzeit ging als böse betrachteten, und da gab es eine Verwaltung die dringend preisgünstig Verstärkung in Form einer halben Stelle suchte, und hierfür auch einen Studi gefunden hatte. Obwohl die Personalratstante selbst in der Abteilung war und in Arbeit unterging, durfte der Studi nicht eingestellt werden, weil böse.

Anderes Beispiel: Mitarbeiter in kirchlicher Einrichtung, Gewerkschaftsmitglied, hat Zoff mit Chef wegen 1000 glasklaren Dingen. Gewerkschaft lehnt Hilfe einfach ab, da man gerade in größeren Verhandlungen mit Kirchens stecken würde und man da jetzt keinen Ärger gebrauchen können.

Und zum Schluss noch dieses: Mandant arbeitet in knallroter und schwer gewerkschaftsverseuchter Verwaltung, in der sich der Personaldezernent selbstverständlich mit allen Personalratsmitgliedern ganz prächtig versteht. Mandant wird wirklich ganz übel mitgespielt, aber Personalrat und natürlich auch die Gewerkschaft rühren keinen Finger. Über glücklicherweise private zusätzliche Rechtschutzversicherung kommt er zu mir, und wir haben vor Gericht keinerlei Probleme so richtig was für den Mann rauszuholen.

Sicher sind nicht alle Personal- und Betriebsräte und Mitarbeitervertretungen so gepolt, aber wenn hier schon mitgeteilt wird, dass es von dort eine Empfehlung ohne weitere Begründung gibt, dann ist doch wohl klar, dass man von dort keine unparteiische Beratung erwarten kann. Dann doch lieber die paar Euro zum Anwalt tragen. Der ist auch Partei, und zwar die des Mandanten.

Gruß vom Wiz

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