Reduziert sich stammkapital durch AfA

hallo,

angenommen, es besteht ein stammkapital von 25.000 euro in einer gmbh.

von diesem geld werden telefonanlage, computer etc. gekauft.

wie verhält sich das stammkapital in der bilanz, wenn die beträge ihren buchhalterrischen wert verlieren? ich hab dann doch auf der anlagenseite einen geringeren betrag als auf der eigenkapitalseite? reduziert sich das stammkapital? darf ja nicht, oder?

Servus,

einzelne ertragswirksame Vorgänge haben für sich allein weder Einfluss auf das Stammkapital, noch auf das Eigenkapital.

Einfluss auf das Eigenkapital haben Überschuss oder Fehlbetrag der einzelnen Perioden. Wenn die Aufwendungen (u.a. AfA) die Erträge übersteigen, ergibt sich ein Fehlbetrag. Was genau damit los ist, sieht man, wenn man die GuV abschließt. AfA fließt in diesen Abschluss als eine Aufwandsposition mit ein.

Wenn deren über die Perioden kumulierter negativer Saldo höher ist als das Eigenkapital per Stichtag Eröffnungsbilanz, ergibt sich daraus ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag. Die Zusammensetzung des EK (Stammkapital - Ergebnisvortrag - Rücklagen) ist dabei nur insofern bedeutend, als er die Haftung der Gesellschafter für ihre Gesellschaft ausdrückt.

In diesem Fall ist der Geschäftsführer gehalten, sich davon zu überzeugen, daß er keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen muss, oder ggf. dessen Eröffnung beantragen. Sonst macht er sich strafbar.

Schöne Grüße

MM