Hallo!
Arbeite zur Zeit 30 Std. pro Woche und bin noch in der Probezeit. Mein Arzt rät mir wegen meiner Gesundheit auf 50% Stelle zu gehen. Habe ich trotz Probezeit ein Recht darauf? Habe einen GdB von 80.
Hallo!
Arbeite zur Zeit 30 Std. pro Woche und bin noch in der Probezeit. Mein Arzt rät mir wegen meiner Gesundheit auf 50% Stelle zu gehen. Habe ich trotz Probezeit ein Recht darauf? Habe einen GdB von 80.
Hallo,
Auf 50% Stelle, wäre eine 15 Std Woche kommt darauf an ob die 15 Std Woche Ihrem Arbeitgeber weiterhilft. In der Probezeit wird der Arbeitgeber da nicht mitspielen, hierfür gibt es keine Gesetzliche Regellung. Vielleicht ist der Chef ist sehr kulant.
Ich würde mich mit dem Integartionsfachdienst Ihrer Region in Verbindung setzten, diese sind für Behinderte am Arbeitsplatz zuständig gehen auch mit den betroffenen an den Arbeitsplatz.
Beratungen beim IFD ist kostenlos.
Gruß Manfred-Trais
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Hallo!
Arbeite zur Zeit 30 Std. pro Woche und bin noch in der
Probezeit. Mein Arzt rät mir wegen meiner Gesundheit
auf 50%
Stelle zu gehen. Habe ich trotz Probezeit ein Recht
darauf?
Habe einen GdB von 80.
ein recht hast du darauf nicht, aber auf grund der
gleichstellung sollte es möglich sein.werde mich aber
nochmal genau erkundigen…
alles gute erst mal für dich
glg.anita
Hallo Nadine,
eine Reduzierung ist immer möglich solange keine betriebsbedingen Gründe dagegen sprechen. DU musst das mit deinem Arbeitgeber besprechen da er ja für dich einen Ersatz finden muss. In der momentanen Arbeitssituation könnte er vielleicht erwegen dich während der Probezeit zu entlassen weil er vielleicht davon ausgeht das du deine Arbeit aufgrund deiner Reduzierung nicht mehr so erfüllen kannst wie er das erwartet auch mit einer halben Stelle.
Gruß Ali
Hallo,
die Vorschriften des SGB IX gelten zwar prinzipiell ab dem ersten Tag der Beschäftigung, da allerdings gem. § 90 SGB IX die Vorschriften zum Kündigungsschutz erst nach 6 Monaten gelten, sind die sonstigen Rechte wertlos, da sie auch bei Schwerbehinderten jederzeit durch eine Probezeitkündigung „ausgehebelt“ werden können, wenn es keine einvernehmliche Einigung zwischen AN und AG gibt.
&Tschüß
Wolfgang
Guten Tag,
meine Empfehlung bis nach der Probezeit zu warten un dann die Arbeitgeber fragen ob er auf 20 Stunden reduziernen kann.Sie werden aber auch nur noch dann für 20 Stunden bezahlt. Ich empfehle auch nicht unter 20 Stunden die Woche zu gehen, denn dann sind Sie nicht arbeitslos versichert.
Viele Grüße
Eike Bahde
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Grundsätzlich hat man wohl einen Anspruch auf Teilzeit, aber wärend der Probezeit ist das natürlich auch evt. ein Grund für den Arbeitgeber, einen nicht fest einzustellen. Ich würde mal austaxieren, wie der Chef zu sowas stehen würde. Oder warten, bis die Probezeit vorbei ist.
Arbeite zur Zeit 30 Std. pro Woche und bin noch in der
Probezeit. Mein Arzt rät mir wegen meiner Gesundheit auf 50%
Stelle zu gehen. Habe ich trotz Probezeit ein Recht darauf?
Habe einen GdB von 80.
ist problematisch. ich würde während der probezeit aus gesundheitlichen gründen nicht auf 50%Stelle gehen.
Gruß
BVP
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Hallo,
dazu kann ich Dir leider keine genauen Angaben machen. Aber ich würde bei „wer-weiß-was.de“ dazu eher einen Anwalt fragen, die wissen es genau.
Freundliche Grüße
Marc
Abs. [email protected]
Hallo Nadine,
kenne Deine Einstufungskriterien nicht. Wie alt bist Du? Was für einen Job hast Du? Auf was wurde Dir der GdB von 80 zuerkannt? Kannst Du 30 Std. ohne
Überanstrengung arbeiten oder nicht? Wie kommt Dein Arzt auf eine 50% Stelle? Kennt er den Arbeitsmarkt nicht?
Was willst Du??? 50% oder 30 Std.? Wer zahlt Dir bei 50% den Rest? Unterstützt Dich Deine Familie? Bist Du auf Arbeitsplatzumgestaltung des LWV angewiesen?
Gruß
Friedhelm
Hallo,
konnte leider nicht vorher,war in Urlaub.Das Teilzeitgesetz ist in der Probezeit nicht ausgehebelt.
Was ich nicht weiß ist wie groß der Betrieb ist und ob Teilzeitstellen vorhanden sind.Des weiteren kann der AG einen dann auch auf einen anderen Arbeitsplatz versetzen wenn er nicht reduzieren kann auf dem jetzigen Arbeitsplatz.Was man auch bedenken sollte ist ,dass innerhalb der Probezeit ohne Angaben von Gründen
gekündigt werden kann.Das heißt ,man könnte nicht dagegen angehen mit der Begründung das sei durch die Reduzierung begründet.Dann hilft einem auch nicht der Schwerbehindertenausweis. Nach der Probezeit sieht das alles anders aus.Dann muss er dem Antrag stattgeben wenn er irgendwo eine Stelle mit dieser Prozentzahl besetzen kann.Man hat aber kein Anrecht auf seinen derzeitigen Arbeitsplatz,das heißt eine Versetzung wäre dann möglich.
Ergebnis: Wenn ich Du wäre würde ich die Probezeit abwarten (sie ist ja maximal 6 Monate- ich weiß nicht wie lange sie bei Dir ist) und auch damit zurecht kommen falls ich nicht auf meinem alten Arbeitsplatz bleibe.
In der Hoffnung Dir ein wenig Licht in die Sache gebracht zu haben verbleibe ich
Roberta
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