Guten Abend zusammen,
angenommen ein Mieter reduziert die Nebenkostenvorauszahlung um 50 €, weil er in der letzten Abrechnungsperiode eine hohe Rückerstattung hatte. Der Vermieter wurde über diese Kürzung schriftlich informiert. Ist diese Kürzung so zulässig oder kann der Vermieter die Kürzung verbieten?