Reduzierung Nebenkostenvorauszahlung durch Mieter

Guten Abend zusammen,

angenommen ein Mieter reduziert die Nebenkostenvorauszahlung um 50 €, weil er in der letzten Abrechnungsperiode eine hohe Rückerstattung hatte. Der Vermieter wurde über diese Kürzung schriftlich informiert. Ist diese Kürzung so zulässig oder kann der Vermieter die Kürzung verbieten?

Vielen Dank Ralf.
Einen schönen Abend noch!