Bin zu 30% behindert und werde Antrag auf Gleichstellung stellen. Ich bin verbeamtete Lehrerin. Ist es nach Gleichstellung möglich einen Antrag auf Reduzierung der Wochenstundenzahl zu stellen (und diese zu bekomen)? Welche anderen Vorteile könnte eine Gleichstellung für mich noch haben?
Hallo,
für eine Beamtin ist ein Antrag auf Gleichstellung so gut wie aussichtslos, da im Einzelfall kaum eine Arbeitsplatzgefährdung glaubhaft gemacht werden kann.
Sollte die Gleichstellung doch bewilligt werden, kann eine Teilzeitarbeit gem. § 81 Abs. 5 SGB IX dann durchgesetzt werden, wenn sie behinderungsbedingt medizinisch indiziert ist.
Weitere Ansprüche zur behinderungsbedingten Gestaltung der Arbeit ergeben sich vor allem aus § 81 Abs. 4 SGB IX
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__81.html
&Tschüß
Die Wochenstundenzahl könnte durch die Gleichstellung leichter begründet werden, aber ob diesem Antrag zugestimmt wird, liegt im Ermessen des Dienstherrn.
Sollten Sie den Antrag durch bekommen, stehen Sie einem Schwerbehindertem Beamten gelich, d.h. Anspruch auf Schwerbehindertenurlaub, evtl. dementsprechend ausgestatteter Arbeitsplatz wenn nötig.
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Hallo,
im Lehrerbereich ( Beamte ) gelten bes. Ausführungsbestimmungen im Rahmen des Beamtenrechts zu beachten, die ich nicht im Einzelnen kenne.
Bzgl. der „Gleichstellung“ ist zu sagen:
es handelt sich bei einer Gleichstellung des SB von z.B. 20, 30 oder 40% mit einem Schwerbehinderten von 50 % SB nicht um eine echte Gleichstellung. D.h. mit der Gleichstellung werden nicht auch automatisch alle Vorteile des „echten“ SB mit mind. 50 % wirksam. Die Gleichstellung soll allgemein nur dazu dienen, bei z.B. drohendem Arbeitsplatzverlust den Betroffenen einem „echten“ SB gleichzustellen und damit automatisch das Schwerbehindertenrecht mit den bes. Kündigungsschutzbestimmungen anzuwenden und auch den Sxchwerbehindertenvertrauensmann/frau in der Kündigungsphase zu beteiligen. Zugleich kann mit der Gleichstellung bei einer Bewerbung ein Vorteil erlangt werden, da man hierbei als dem echten SB Gleichgestellten u.U. eine bevorzugte Einstellung bekommt, sofern gleiche Eignung und Leistung usw. usw. vorh. ist.
Bei vorhandener Dauerbeschäftigung ohne der Gefahr einer Kündigung bringt die Gleichstellung eigentlich nichts, weder den Zusatzurlaub noch eine steuerliche Mehrentlastung.
Für eine mögliche Reduzierung der Arbeitszeit hat m.E.
die Gleichstellung keinen entscheidenden Einfluss.
Ich empfehle, sich mit dem Schwerbehindertenvertrauensmann/frau an der Dienststelle in Verbindung zu setzen. Auch die Personalvertretung kann hinzugezogen werden.
Ist dies vor Ort nicht vorhanden, kann man sich auch Rat beim VdK vor Ort holen. Sprechzeiten und Termine sollten vorher erfragt werden.
MfG E.G.
f Gleichstellung
stellen. Ich bin verbeamtete Lehrerin. Ist es nach
Gleichstellung möglich einen Antrag auf Reduzierung der
Wochenstundenzahl zu stellen (und diese zu bekomen)? Welche
anderen Vorteile könnte eine Gleichstellung für mich noch
haben?
Wenn man eine gleichstellungsverfahren laufen hat dann ist es nicht ratsam gleich im Anschluss eine Verkürzung der Arbeitszeit zu stellen. Lieber abwarten und wenn der erste antrag durch ist den zweiten hinterher schieben.
Leider nicht mein Metier
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Hallo Wolfgang, danke für deine Nachricht.
Stelle Antrag auf Gleichstellung ja nur, weil ich Wochenstundenzahl reduzieren will. Um Arbeitsplattzgefährdung geht es bei mir in der Tat nicht. Aber auch ein Beamter muss aufgrund einer Behinderung des Recht auf Reduzierung der Wochenstundenzahl haben. Und einige Stunden weniger in der Woche swind da schon Balsam für die Seele und die Arbeit fällt dann doch um einiges leichter. Gruß Fedora