Hallo,
aufgrund eines Erbfalles bin zu 50% Eigentümer eines Grundstückes auf dem ein Mehrfamilienhaus (6 Wohnungen)steht. Laut Grundbucheintragung bin
ich Miteigentumer zur Hälfte am Grundstück und
an dem Gebäude. Die Benutzung des Hauses ist in einer notarellen im Grundbuch eingetragenen Benutzungsregelung wie folgt geregelt: der im Grundbuch eingetragene weitere Miteigentümer (50% Anteil an Grundstüch u. Haus))nutzt die rechte Haushälfte (3 Wohnungen), für die linke Haushälfte (3 Wohnungen vermietet) habe ich das
Benutzungsrecht. Für das gemeinsam genutzte Treppenhaus und für die Nutzung des Grundstückes (Garten) ist eine gemeinsame Nutzung vereinbart.
Meine Frage: Ist es möglich das Haus entsprechend der genutzten Wohneinheiten und das umgebende Grundstück real zu teilen und das Treppenhaus weiterhin gemeinschaftlich zu
nutzen. Vergleichbar wie die Aufteilung in zwei Doppelhaushälften. Bei beiden bestehenden Haushälften ist die Vorsorgung der Wohnungen mit Heizung, Wasser u. Strom jeweils getrennt. Deshalb wären beide Eigentümer an einer reelen Teilung des Hauses und des Grundstückes in zwei getrennte Flurstücke (eigene Hausnummer)gelegen. Eine Umwandlung der Wohnungen in Sondereigentum und das damit verbundene Miteigentum am Grundstück (WEG Recht Problematik) wird von uns beiden Eigentümer eher negativ gesehen.
Deshalb auch meine Frage: Ist hier eine reele
Teilung der Bebauung überhaupt möglich?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen !
Martin