Liebe Jura-Experten/-inen,
vielleicht können Sie mir, eine für mich, juristisch nicht nachvollziehbare Situation erklären. In den Medien war heute zu lesen, dass der Reemtsma-Entführer Drach 15 Mio. Euro Schmerzensgeld für die 15 Jahre Haft und 15 Millionen Euro Verdienstausfall einklagen will. Der gute Mann hat in seinem Leben doch nie gearbeitet und verlangt Verdienstausfall? Wofür? Worin besteht da die juristische Grundlage, dass so etwas möglich ist?
Vielen Dank für die Aufklärung!
Nadja Kunze
Haha, das hätte ich eigentlich auch gerne einmal von dem Herrn Drach gewusst!!
Herr Drach wurde bisher für uneingeschränkt schuldfähig erklärt, d.h. er ist für seine Tat in vollem Umfang verantwortlich und auch strafbar. Daher ist der geistig sehr eigenwillige Verbrecher ja auch entsprechend rechtskräftig verurteilt worden.
Eine Schadensersatzforderung gegen den ihn verurteilenden Staat würde nur greifen, wenn bewiesen werden könnte, dass Herr Drach zu Unrecht im Gefängnis säße. Dann stünde ihm nach dem sog. Haftentschädigungsgesetz ein gewisser Tagessatz für die Dauer seiner Haftzeit (inkl. U-Haft) zu. Ich denke aber, das können wir in seinem Fall sicher vergessen!
Außerdem richtet Herr Drach seine Forderung ja nicht gegen den Staat oder das verurteilende Gericht, sondern gegen seinen Bruder, der der Polizei den entscheidenden Hinweis zu seiner Ergreifung gegeben haben soll (sehen Sie dazu
http://www.focus.de/panorama/welt/reemtsma-entfuehre… ).
Das ist juristisch ziemlich absurd.
Sie können also ganz beruhigt sein, Herr Drach wird weiter in seiner Zelle von dem Geld träumen müssen.
Mit besten Grüßen,
dr.zimmerman.
Hallo Nadja,
ich habe keine Ahnung. Vielleicht einfach „Größenwahn“ und oder „Realitätsverlust“ als Anspruchsgrundlage? Einklagen kann er ja viel…
Dachsgruß
Hallo Nadja,
ich habe gesucht und gesucht und keinerlei Hinweis auf keinerlei Hinweis auf eine Klage des „Herrn Drach“ gefunden. Mal ganz abgesehen, dass das Vorhaben des Herrn Drach ohnehin schlichtweg lächerlich wäre, glaube ich, dass Du einer sogenannten „Ente“ aufgesessen bist.
Grüße - Ernst