Die Belegungszeit TeB beim Betriebsmittel setzt sich zusammen aus der Grundzeit tgB und
Verteilzeit tvB.Die Erholzeit wie beim Menschen wird nicht mit eingerechnet. Davon sind wir bei der Berechnung ausgegangen. Nun kommt ein Dozent der behauptet, dass die Erholzeit auch mit eingeht, weil wenn der Mensch sich erholt die Maschine auch nicht produziert.
Ich bitte um Stellungnahme,wenn möglich mit Angabe der Quelle (z.B Refa-Lexikon der Betriesorganisation)
Hallo Frank,
das ist dann richtig, wenn die Maschine nicht ohne den Menschen produzieren kann.
Es ist aber z.B. bei einer Kunststoffspritzgußmaschine anders, da hier nur 1 Einsteller für 5 - 7 Maschinen benötigt wird (der also auch mal auf’s Klo gehen kann und die Maschinen trotzdem weiterproduzieren).
Bei einem Fließband wäre das dann allerdings schwierig, ausser man setzt einen „Springer“ ein, der immer dann, wenn die Arbeiter „Erholzeit“ haben, genau diesen Arbeitsplatz „in Vertretung“ besetzt. Natürlich können dann nicht alle gleichzeitig Pause machen.
Dieses Verfahren ist in der Industrie übrigens üblich, da die Kosten für eine Maschine bei ca. 6 DM / Std. pro 100.000 DM Investition liegen (Pi-mal-Daumen-Peilwert), eine Maschine für 1.500.000 DM Investition also schnell mal 90-100 DM je Stunde kostet, der Mitarbeiter aber nur ca. 45 - 50 DM / Std.
=> die Auslastung der Maschine hat also Vorrang.
Nachzulesen in REFA „Datenermittlung“ ISBN 3-446-19059-7 Buch anschauen. Bin allerdings momentan zu faul, die Seiten rauszusuchen.
Munter bleiben !
Gruß
Sven