ich bin jurastundentin und werde (hoffentlich) demnächst fertig. vom referendardienst habe ich noch nicht so den plan, kann mir da jemand hier infos geben? ich hätte gern gewußt, inwieweit es sich schwierig gestalten, einen platz in den jeweiligen stationen zu bekommen und inwieweit bekommt man die zugewiesen. leider kann man sich ja auch nicht groß vorher drum kümmern, da man ja erst sehr spät erfährt, in welchen gerichtsbezirk man kommt.
ich selbst habe da keine Infos, aber probier es doch mal unter www.juramail.de, da gibt es spezielle Mailinglisten, auf denen Dir sicher jemand weiterhelfen kann.
ich bin jurastundentin und werde (hoffentlich) demnächst
fertig. vom referendardienst habe ich noch nicht so den plan,
kann mir da jemand hier infos geben?
Die vom Jahrgang über Dir oder die Doktoranden oder das zuständige Ministerium f. Justiz oder der Gesetzes-/Verordnungstext ?
ich hätte gern gewußt, inwieweit es sich schwierig gestalten,
einen platz in den jeweiligen stationen zu bekommen und
inwieweit bekommt man die zugewiesen. leider kann man sich ja
auch nicht groß vorher drum kümmern, da man ja erst sehr spät
erfährt, in welchen gerichtsbezirk man kommt.
Ich kenn es für Sachsen so:
Mit dem fertigen Zeugnis bewirbt man sich beim Justizministerium.
Die ganz Guten erhalten i.d.R., wa sie wünschen, soweit sie nicht erst mal ne Promotion zwischenschieben.
Ab dem Mittelfeld wird verteilt, d.h. das Ministerium sorgt dafür, dass auch die Provinz was abbekommt, und nicht alle Referendare in DD, L oder C hocken. Leute aus dem Mittelfeld, die in die Provinz möchten, haben gute Chancen bzgl. der Erfüllung des Wunsches, der Rest hofft und betet halt.
das hängt ganz vom Bundesland ab, in dem Du Dich um das Referendariat bewerben wilst. Üblicherweise muss man sich beim Justizministerium oder direkt bei einem OLG bewerben. Bei den einzelnen Stationen, die man im Referendariat durchlaufen muss, ist es dann unterschiedlich schwer, eigene Wünsche berücksichtigt zu bekommen. Bei uns in Nds. ist es so, dass man am besten verheiratet ist, auf jeden Fall nicht mehr bei den Eltern wohnt und am eigenen Wohnort eine Stelle sucht, und dann auch noch über kein Auto verfügen sollte. Trifft dies alles zu, kann man mit heimatnahem Einsatz rechnen. Bei Leuten ohne eigene Wohnung ist da eher schon mal Kinderlandverschickung angesagt. Bei mir war es damals so, dass Gericht und StA über Zuweisung lief, da ich mich um das Gericht deshalb nicht kümmern konnte, weil ich auf der Grenze von zwei OLG Bezirken wohne und mich bei beiden beworben hatte und nicht wusste, wohin es gehen wird. StA hatte ich keine Kontakt hin und hatte mit meinem Wohnort dann Glück. Die ürbigen Stationen habe ich mir teilweise einfach so selbst gesucht, teilweise wurde man hierzu auch aufgefordert.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]