ich möchte bald mit dem Referendariat beginnen und habe in den Bewerbungsunterlagen gelesen, dass man sich ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis ausstellen lassen muss.
Was genau wird da (vor dem Referendariat) untersucht?
Ich bin ziemlich übergewichtig, ansonsten aber (soweit ich weiß) gesund. Das Übergewicht kann mir doch erst bei der Verbeamtung auf Lebenszeit Probleme bereiten, oder?
Wie sieht es mit Erkrankungen wie Diabetes aus?
Auf das Referendariat habe ich doch einen Rechtsanspruch, stimmt’s?
Wenn ich mich noch recht an mein Referendariat erinnere (89 in Köln), mußte ich auch zu so einer AA-Untersuchung. Hierbei geht es meines Wissens darum,
1.) Dich auf Deinen allgemeinen Gesundheitszustand und Deine diesen beeinflussenden Lebensgewohnheiten abzuklopfen (Rauchen, Alkohol, bisherige Krankheiten etc.) und
2.) herauszufinden, ob Du eventuell ansteckende Krankheiten hast, von denen Du nicht unbedingt selber Kenntnis haben mußt (TBC, Hepatitis etc.).
Die Idee, die dahinter steckt, ist folgende: Der Staat als Dienstgeber hat eine Verantwortung sowohl seinen Bediensteten als auch den Personen gegenüber, die mit dem Bediensteten in Kontakt treten (= hier die Schüler und das übrige Kollegium). Und wenn dann ein Lehrer in der Klasse permanent tuberkulös 'rumröchelt und die halbe Schule in Quarantäne geschickt werden muß, könnte dem Dienstgeber eine grobe Verletzung der Dienstaufsichtspflicht nachgewiesen werden, was natürlich vermieden werden soll.
Das verweist auch auf Deine Frage zum „Recht auf Referendariat“: Zwar ist das Referendariat Bestandteil Deiner Ausbildung und sollte auch absolviert werden, denn das erste Staatsexamen alleine kannst Du Dir im Prinzip über’s Klo nageln. Allerdings gibt es meines Erachtens ebensowenig wie Deine Pflicht zum Ref. ein Recht darauf. Wiederum hat der Staat als Dienstgeber ein Veto-Recht, jemanden die Übernahme in den Staatsdienst zu verweigern (denn Du bist im Ref. Beamtin auf Probe), wenn nach seinem Dafürhalten der Kandidat nicht für die entsprechende Tätigkeit geeignet ist. Gerne und oft z.B. praktiziert in den 70er Jahren in Zusammenhang mit dem Ministerpräsidentenbeschluß (sogenannter Radikalenerlaß), als die politische Gesinnung eine entscheidende Rolle gespielt hat, ob man in den Staatsdienst übernommen wurde.
Kurz gesagt: AA-Untersuchung sollte im Prinzip kein Hindernis sein.
Viel Erfolg im Referendariat und
Grüße aus Wien
Helmut