Hallo zusammen, ich befinde mich aktuell im dritten Jahr der ELternzeit und erwarte in einigen WOchen wieder Nachwuchs und werde auch hier 2 Jahre Elternzeit nehmen. Jetzt kann ich allersdings als Referent arbeiten und von einer Liste heruas gebucht werden. Mein Honorar beträgt dann zwischen 200 und 500 Euro pro Tag, je nach Stundenanzahl. Allerdings ist es vollkommen unklar inwieweit ich wann gebucht werde, da die Seminarreihe noch im AUfbau ist. WIe muss ich das denn jetzt steuerlich machen auch in Bezug auf die Angaben beim ELterngeld. Hier werde ich allerdings auch nur den Grundbetrag von 300 Euro erhalten.
Vielen Dank im vorraus
Wenn es nur 300 Euro Eltengeld gibt, hat es auf dieses keinerlei Auswirkungen.
Steuerlich kommt es darauf an, ob es über den „Übungsleiter-Freibetrag“ abgerechnet werden kann oder nicht. Dazu müsste man wissen, wo du dann mit Honorarvertrag beschäftigt bist usw.
Das wäre die günstigste Variante, wenn man im Kalenderjahr nicht über 2100 Euro kommt!
hallo eifeleule,
ich kann ihnen leider nicht helfen, da ich mich mit sozialrechtlichen fragen nicht auskenne.
am besten fragen sie einen stuerberater.
mfg
thedens
Hallo eifeleule,
du hast zwei Möglichkeiten.
Entweder im Vorfeld einen Betrag einrechnen (kannst du monatlich machen z. B. 100€ oder auf ein oder zwei Monate begrenzen z.B. 500€). Sollte es dann nicht dazu kommen, kannst du im nachhinein bei der L-Bank eine Nachzahlung beantragen.
ODER
Du rechnest erstmal im Vorfeld nix ein. Solltest du dann doch etwas verdienen mußt du das der L-Bank melden (mit Nachweis). Dann wird das Elterngeld angeglichen bzw. mußt du dann einen Betrag X wieder zurückzahlen.
Ich würde dir zur zweiten Variante raten!
Wenn du doch etwas verdienst, kannst du das Elterngeld von diesem Monat einfach auf die Seite sparen. So hast keine böse Überraschung.
Alles Gute
Gruß Lore
Hallo,
die Zahlungen für die selbstständige (ich gehe davon aus, dass Sie für unterschiedliche Auftraggeber tätig sind) Tätigkeit (Referent) hat m.E. nichts mit der Höhe des zu erwarteten Elterngeldes zu tun. Sie müssen nur für Ihre Tätigkeit nur eine sog. Einnahmen-Überschuss Rechnung abgeben. Hier zeichnen Sie einfach alle Einnahmen und Ausgaben auf und tragen den Gewinn in die Anlage GSE ein und reichen diese zusammen mit dem Rest der Steuererklärung beim Finanzamt ein.
Hallo,
tut mir leid aber da kann ich auch nicht helfen.
Gruß Jette68
Hallo, wenn du jetzt schon weißt, dass du eh nicht mehr wie die 300 € bekommst, dann kreuz im Elterngeldantrag Mindestbetrag an.
Wenn du aus Erwerbseinkommen beantragen würdest, müsste man hinterher nochmal alles zur endgültigen Feststellung neu berechnen usw. Wenn du da mehr verdient hast, und es auch wieder nur auf dem Mindestbetrag rauskommen würde, dann beantrag ihn lieber gleich.
Hallo eifeleule,
ich möchte mich zu Deinen Fragen nicht äußern.
Die Elternzeit dient m. E. der Erziehung und Betreuung der Kinder durch Mutter und Vater.
Deiner Frage kann ich nur entnehmen, daß es Dir bei der Elternzeit nicht um das Wohl Deiner Kinder geht sondern nur die Überlegung im Vordergrund steht, wie kann ich den meisten Profit machen.
Ich kenne die Rechtslage nicht; aber in der Elternzeit zusätzliche Arbeiten erlaubt sind, kann ich diese Rechtslage nur bedauern.
Ich kenne das Verhalten der schönen Wildvögel „Eule“ nicht in der Eifel; aber sie gehen bestimmt nicht während der Aufzucht der jungen Eulen einer anderen Tätigkeit nach und machen sich noch Gedanken, wie kann ich mein Leben am profitalbesten mit meine Bedürfnissen gestalten.
Überdenke Deine Planungen zum Wohl der Kinder.
Stefan Seidel