Hi!
Das Referenzkunden was dagegen haben könnten, dass man Ihr Logo abdruckt ist ja klar, aber kann man sich gegen die Erwähnung wehren? Ist ja eigentlich nicht möglich oder? (Sensible Berufe wie Arzt, Rechtsanwalt, Prostitution mal weggelassen)…
Es freut sich über jede ANTWORT
Florian 
Hallo Florian,
ein Kunde muß nicht nur damit einverstanden sein „Referenzkunde“ zu werden, er muß auch bereit sein, aktiv mitzuwirken. Das kostet u.U. Zeit und Geld des Kunden. Meist bekommt der Kunde als Ausgleich dafür Sonderkonditionen.
Du kannst aber nicht einfach einen Auszug aus Deiner Debitorenliste veröffentlichen und sagen, dass wären „Referenzkunden“. Imho brauchst du selbst für die normale Veröffentlichung des Namens (auch ohne den Zusatz „Referenz“) die Genehmigung des Kunden (Stichwort Datenschutz).
Gruß
Stefan
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Aber…
…wenn ich mich „normal“ bewerbe, dann gebe ich ja meine vorherigen Arbeitgeber als Referenz an, oder? Die müssen ja auch nicht zustimmen, und wenn Du als Freiberufler da in der Richtung Deine Dienste bewirbst… hmmm.
Kennst Du juristisch verlässliche Quellen, auf die man sich berufen kann?
Liebe Grüüße
Florian
PS:
Bin nat. SEHR dankbar für deine AW!
Uff…
…da solltest du vielleicht doch mal bei den Profis im „Recht“-Brett fragen.
…wenn ich mich „normal“ bewerbe, dann gebe ich ja meine
vorherigen Arbeitgeber als Referenz an, oder?
Da ist die Situation eine andere. Du bist ja da als Privatmann tätig und nicht als Geschäftspartner.
Die müssen ja
auch nicht zustimmen, und wenn Du als Freiberufler da in der
Richtung Deine Dienste bewirbst… hmmm.
Mit Freiberuflern kenne ich mich nicht so aus. Zwischen Firmen wäre es ein Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflicht. Ist aber doch kein Problem: Du nimmst einfach in den Vertrag einen Absatz auf, dass der Auftraggeber mit seiner Nennung als Referenzkunde einverstanden ist. Fertig.
Gruß
Stefan
Ähem
Hi,
meiner Ansicht nach stellst du die Frage falsch. Die Frage lautet primär nicht, ob der Kunde einverstanden ist, sondern primär ob du glaubst der Referenzkunde wird dich weiterempfehlen (und ist seriös). Wenn du dir so deine Referenzkunden ausgekuckt hast, dann frag sie nach dem Einverständnis.
Oder glaubst du, dass ein unfreiwilliger Referenzkunde eine gute Referenz für dich ist? Als Referenzkunde hat man eine Menge Macht: Ein Telefonanruf und du bist aus dem Geschäft…
Cheers Rossi
*des öfteren Referenzkunde*
Hi SH!
…da solltest du vielleicht doch mal bei den Profis im
„Recht“-Brett fragen.
OK, mache ich noch!
Mit Freiberuflern kenne ich mich nicht so aus. Zwischen Firmen
wäre es ein Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflicht. Ist
aber doch kein Problem: Du nimmst einfach in den Vertrag einen
Absatz auf, dass der Auftraggeber mit seiner Nennung als
Referenzkunde einverstanden ist. Fertig.
Gut, „Firma“ ist „Firma“, aber einen Vertrag bei Freiberuflern? Nee gibts nett, zumindest in meiner Branche (Audio). Mit einem Arzt machst Du ja auch keinen Vertrag (OK, einen mündlichen). Ich bekomme den Anruf: "Kannst Du am XXX um XXX kommen, ich sage ja oder NÖ und die Sache läuft (oder nicht), später die Rechnung, fertig!
Gruß
Stefan
Dank Dir herzlichst
Florian
Hallo Florian,
ich kann Dir lediglich mal meine Erfahrungen berichten.
Ein Referenzkunde ist nur dann ein Referenzkunde:
-
Wenn er mit der Nennung einverstanden ist, hier geht es auch um den Empfehlungsaspekt!
Was nützt denn ein Referenzkunde der zwar die Nennung duldet, sich auf Nachfrage jedoch negativ äußert!?
-
Wenn er bereit ist Material zu liefern. Unsere Referenzkunden haben immer positiv auf die Bitte reagiert, uns eine schriftliche Beurteilung unserer Leistung (auch für eine Veröffentlichung) zu erstellen.
Ist ein sogenannter Referenzkunde jedoch über einer Nennung unglücklich, kann er die Beseitigung verlangen.
Hier sollte man der Bitte unbedingt geschwind nachkommen, um kontraproduktive Entwicklungen zu vermeiden.
Denn auch hier gilt der Grundsatz: MAN TRIFFT SICH IMMER 2 MAL!
Abschließend noch eine kleine aber feine Unterscheidung:
Listet man auf einer Webseite seine bisherigen Kunden auf:
…Für folgende Firmen war Fa. XYZ bisher tätig…
Wird es wenig Probleme geben!
Nutzt man jedoch implizit den Begriff Referenzkunde, was ja heute im allgemeinen Sprachgebrauch eine Empfehlung bedeutet.
Könnte es Probleme geben!
Ich verfahre immer nach Ehrlichkeitsprinzip.
Hat man die Genehmigung, kann man seine Leistung guten Gewissens vorzeigen, braucht man sich nicht weiter mit Fragen nach unangenehmen Folgen befassen.
Probleme bringt das Tagesgeschäft genügend, da muß man sich keine zusätzlichen erschaffen.
Ich weiß, daß dies nicht wirklich die Frage beantwortet.
Ich fürchte auch, daß ich nicht wirklich geholfen habe.
Aber diesen Denkanstoß zu geben war mir wichtig.
Gruß
Hansjürgen
Alle Achtung!
Hi Hansjürgen!
Abschließend noch eine kleine aber feine Unterscheidung:
Listet man auf einer Webseite seine bisherigen Kunden auf:
…Für folgende Firmen war Fa. XYZ bisher tätig…
Ist ein sehr guter Denkanstoß! GOLDWERT
Ich weiß, daß dies nicht wirklich die Frage beantwortet.
Ich fürchte auch, daß ich nicht wirklich geholfen habe.
Aber diesen Denkanstoß zu geben war mir wichtig.
Heyhey!
Aber klardoch hast Du geholfen, Du weißt nicht wie sehr!
Grüüße
Florian