Reform auch für Private Krankenversicherung?

Im kommenden Jahr soll sich ja einiges ändern bei den Krankenkassen.
Die Versicherten sollen stärker zur Kasse gebeten werden.
In wie weit wirken sich die sogenannten Reformen auf die Privatversicherten aus?
Können diese Verträge überhaupt in dieser Art und Weise umgewandelt werden?

Danke für Auskünfte!

Grüße
Garry

Für privat Vollversicherte (also Selbständige und Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze) ändert sich am 01.01.2004 nichts.
Die Verträge laufen daher genauso weiter wie bisher.

Bei Beihilfeversicherten (Beamte) gilt dies auch für die Beihilfeergänzungsversicherung. Allerdings können sich hier durch die Übernahme des GKV-Modernisierungsgesetz, kurz GMG (so heißt das Ding nämlich genau) für die Beihilfe entsprechende Lücken auftun. Da aber die genauen Modalitäten (ab wann und wie) bei den einzelnen Beihilfestellen noch nicht klar ist, gibt es soweit ich weiß, noch keine Ergänzungstarife, die hier die Löcher wieder zuschütten.

Problematisch wird es bei Versicherten, die eine Zusatzversicherung
zur GKV oder Beihilfe abgeschlossen haben. Hier gibt es oftmals Klauseln, die auf eine Vorleistung der GKV oder Beihilfe bestehen. Aufgrund der veränderten Gesetzeslage ist hier eine Änderung der Tarife möglich. Wie und in welcher Höhe hier Tarife geändert werden (z.B. pauschaler Abzug von 25.- € bei Brillen o.ä.) hängt vom einzelnen Versicherungsunternehmen und den Tarifen ab. Diese Änderungen müssen aber durch einen unabhängigen Treuhänder genehmigt werden.

Die einzelnen Unternehmen werden auch noch (falls nicht schon geschehen) hierzu den betroffenen Mitgliedern ein entsprechendes Aufklärungsschreiben verschicken.

Die nächsten Runden kommen dann 2005/6, wenn der Zahnersatz und das Krankentagegeld aus der GKV ausgegliedert wird. Auch hier ändert sich aber für Vollversicherte nichts.

Danke, super nett deine Antwort!
Zieht der Arbeitgeber nicht etwas ab,
für Sachen, die bei der GKV nicht bezahlt werden?

Grüße
Garry

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Danke, super nett deine Antwort!
Zieht der Arbeitgeber nicht etwas ab,
für Sachen, die bei der GKV nicht bezahlt werden?

Grüße
Garry

Nein, abgezogen wird für die Ausgliederung von Zahnersatz und Krankentagegeld nichts. Allerdings sinkt der Höchstsatz, den der Arbeitgeber zu bezahlen hat, dadurch, dass er aus dem Beitragsbemessungssatz der allgemeinen GKV-Leistungen berechnet wird.

Das heißt also (als Beispiel), wenn der durchschnittliche GKV-Satz heute 14,0% beträgt, zahlt der AG 7% bis zum Beitragsbemessungssatz (also 7% aus 3450,- € = 241,32 € monatlich).

Durch die Herausnahme von Zahnersatz und Krankentagegeld, wird (oder zumindest soll) der allgemeine Beitragssatz dann auf 12,5% sinken, der Arbeitgeber zahlt also nur noch 6,25%. Das wäre dann (bei gleichem Beitragsbemessungssatz) 6,25% aus 3450.- € = 215,62 €.

(Das sind aber fiktive Berechnungen, da 1.) unklar ist ob die 12,5% erreicht werden und 2.) der Beitragsbemessungssatz nicht gleich bleibt, sondern weiter steigt. Es wird also wahrscheinlich etwas mehr werden.)

Hast du eine recht teure Versicherung, kommen also Mehrkosten auf Dich zu. Hast Du eine Versicherung (incl. Zahnersatz und KT), die weniger als 431,34 € (= 215,62 € * 2) kostet, bleibt die Leistung des AG gleich und es ändert sich nichts.

Das Ganze ist aber auch noch jeweils um 1 Jahr nach hinten verschoben, da sich der AG-Zuschuß immer aus dem GKV-Satz des letzen Jahres berechnet, also 2004 aus dem Satz von 2003.

Etwas kompliziert, nicht?

Na ja, wir werden sehen…

Ciao, Bernhard