Danke, super nett deine Antwort!
Zieht der Arbeitgeber nicht etwas ab,
für Sachen, die bei der GKV nicht bezahlt werden?
Grüße
Garry
Nein, abgezogen wird für die Ausgliederung von Zahnersatz und Krankentagegeld nichts. Allerdings sinkt der Höchstsatz, den der Arbeitgeber zu bezahlen hat, dadurch, dass er aus dem Beitragsbemessungssatz der allgemeinen GKV-Leistungen berechnet wird.
Das heißt also (als Beispiel), wenn der durchschnittliche GKV-Satz heute 14,0% beträgt, zahlt der AG 7% bis zum Beitragsbemessungssatz (also 7% aus 3450,- € = 241,32 € monatlich).
Durch die Herausnahme von Zahnersatz und Krankentagegeld, wird (oder zumindest soll) der allgemeine Beitragssatz dann auf 12,5% sinken, der Arbeitgeber zahlt also nur noch 6,25%. Das wäre dann (bei gleichem Beitragsbemessungssatz) 6,25% aus 3450.- € = 215,62 €.
(Das sind aber fiktive Berechnungen, da 1.) unklar ist ob die 12,5% erreicht werden und 2.) der Beitragsbemessungssatz nicht gleich bleibt, sondern weiter steigt. Es wird also wahrscheinlich etwas mehr werden.)
Hast du eine recht teure Versicherung, kommen also Mehrkosten auf Dich zu. Hast Du eine Versicherung (incl. Zahnersatz und KT), die weniger als 431,34 € (= 215,62 € * 2) kostet, bleibt die Leistung des AG gleich und es ändert sich nichts.
Das Ganze ist aber auch noch jeweils um 1 Jahr nach hinten verschoben, da sich der AG-Zuschuß immer aus dem GKV-Satz des letzen Jahres berechnet, also 2004 aus dem Satz von 2003.
Etwas kompliziert, nicht?
Na ja, wir werden sehen…
Ciao, Bernhard