Hallo!
Also einen Aufsatz kann ich dazu hier nicht schreiben.
Versicherungspflicht muss da gegeben sein, wo die Schadenwahrscheinlichkeit zum einen in einer gewissen Größe vorhanden ist und zum anderen die Schäden so hoch sind, dass sie von vielen nicht bezahlt werden können. Dann sollte gegeben sein, dass jeden ein Schaden passieren kann oder jeder in einen Schaden verwickelt sein kann.
Kann ein Schaden nicht bezahlt werden, gehen die Opfer leer aus. Die Versicherungspflicht erfüllt hier also auch einen Opferschutz.
Beispiel ist natürlich die KFZ-Haftplicht. Hier geht es, sobald Personenschäden auch noch dazu kommen, um enorme Summen. Die Tatsache, dass jeder diese Versicherung haben muss schützt natürlich auch jeden, falls er Opfer wird.
Ein anderes Beispiel ist neuerdings die Pflicht zur Krankenversicherung.
KFZ ist im Bereich der privaten Versicherungswirtschaft, KV sowohl privat als auch gesetzlich.
Problem bei der Versicherungspflicht ist natürlich immer, dass ich Menschen haben, die das Geld für die Versicherung nicht aufbringen und dann muss der Sozialstaat eingreifen. Also ein Teil der Versicherungspflicht muss in bestimmten Fällen vom Staat getragen werden. Ein anderes Problem ist, wie stark ich die private Versicherungswirtschaft brauche bzw. einbinde.
Nun bezieht sich die Frage auf Reformbedarf im sozialen Sicherungssystem – also KV, Pflegeversicherung, Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung.
Reformbedarf wird oft gesehen bei der Rentenversicherung. Riester sagen machen, sollte Pflicht sein.
Reformbedarf gibt es ggf. auch im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung und Erwerbsminderung, da die Absicherung durch den Staat so extrem mager ist.
Reformbedarf gibt es sicher auch bei der Pflegeversicherung, weil es diese so genannten demographischen Wandel gibt.
Spontan fällt mir jetzt auch nicht mehr ein, aber vielleicht hilft Dir ja das schon weiter.