Moin,
Kindergeld sollte nur bedürftigen Familien/
Alleinerziehenden zugestanden werden.
Hier läuft was durcheinander. Warum das Kindergeld nich ganz abschaffen ? Wirklich Bedürftige haben meines Wissens eh nichts davon, weil es auf die Sozialhilfe angerechnet wird, bzw. bei wirklich Bedüftigen wird der Mehraufwand für Kinder durch höhere Sozialhilfesätze ausgeglichen.
Pflegegeld sollte ebenfalls nur bedürftigen Personen
zugestanden werden.
So war es früher, nur nannte es sich da nicht so. Wenn ein Bedürftiger früher zum Pflegefall wurde, wurde er entweder von der Familie mit durchgeschleppt, oder das Sozialamt/Krankenkasse sprang ein.
Warum das geändert und die Pflegeversicherung eingeführt wurde, möchte ich dir an einem Beispiel erläutern.
Ehepaar, er 74, sie 72 wohnen in einem Eigenheim, Wert 240.000 Euro von einer gemeinsamen Rente von 2.000 Euro im Monat. Da dass Haus abbezahlt ist und die Rente sicher nicht zu knapp dürfte man dieses Paar sicherlich nicht als „bedürftig“ einstufen. Die zwei Kinder der Familie sind längst weit weg gezogen und bringen mit ach und krach ihre eigenen Familien durch.
Jetzt passiert folgendes:
Der Mann erleidet einen Schlaganfall und wird bettlägerig und schwer pflegebedürftig. Da die Frau auch nicht mehr die fitteste ist und die Pflege nicht schafft, kommt der Mann in ein Pflegeheim (wo er täglich von seiner Frau besucht wird). Die durchschnittlichen Kosten der Unterbringung in einem Pflegeheim z.B. der Stadt Hamburg belaufen sich auf ca. 3400 Euro für einen schwerst-Pflegebedürftigen.
Klar, das die Rente da nicht reicht. Also was tun (ohne Pflegeversicherung ?). Zunächst zieht die Frau in eine kleine 2-Zimmer-Wohnung und lebt von 1000 Euro im Monat für Miete und alles andere. Das Haus wird für 240.000 Euro verkauft.
Die Pflegekosten des Mannes belaufen sich auf jährlich ca. 40.000 Euro, davon werden 12.000 Euro durch die verbleibende Rente gedeckt, es bleiben also 28.000 Euro übrig. Der Verkaufserlös des Hauses würde die Pflegekosten des Mannes für gerade mal 8-9 Jahre decken, danach müsste das Sozialamt einspringen.
Nun wird die Frau 2 Jahre später ebenfalls zum Pflegefall. Es ist kein Haus mehr da, zum verkaufen, sie hat noch eine Rente von 1000 Euro, die für keinerlei Pflege mehr reicht und der Erlös aus dem Verkauf des Hauses reicht für beide gemeinsam gerade mal für weitere 3 Jahre.
Fünf Jahre nach Eintreten der Pflegebedürftigkeit des Mannes hast du also in diesem Fall aus einem wirklich nicht „bedürftigen“ zwei neue Sozialhilfefälle ohne jegliches Eigentum, das noch veräußert werden könnte.
Jetzt verstehst du vielleicht, warum die Pflegeversicherung eingefürt wurde. Mit den Leistungen aus der Pflegeversicherung kann zumindest der Pflegeanteil der Heimunterbringung gedeckt werden. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung können knapp aus der Rente der beiden Leutschen gedeckt werden und für den Restbetrag würde bei Verkauf des Hauses noch soviel Geld zur Verfügung stehen, dass sie vermutlich bis an ihr Lebensende nicht zum Sozialfall würden.
(Bei „Bedürftigen“ werden die Kosten für Unterbringung und Verpflegung eh vom Sozialamt gezahlt, nur die „nicht Bedürftigen“ bzw. deren Kinder müssen diesen Anteil aus eigener Tasche zahlen, du siehst also, auch hier gibt es bereits eine Einkommensabhängige Komponente).
Und nun sag du mir, was du anders machen würdest ?
Gruß
Marion