Reformbedarf

Hallo,

warum bekommt ein Mensch, der einen besser verdienenden Lebenspartner hat u.U. kein Arbeitslosengeld mehr?
Er zahlt doch auch ungemindert eigene Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein - oder hat sich das geändert?

Warum wird das Kindergeld nicht abhängig vom Einkommen gezahlt?
Warum wird das Pflegegeld nicht abhängig vom Einkommen gezahlt?

Wer weiss was?

Gruß
karin

Hallo Karin!

warum bekommt ein Mensch, der einen besser verdienenden
Lebenspartner hat u.U. kein Arbeitslosengeld mehr?

Du kannst mit einem halben Dutzend Millionären Tisch und Bett teilen und dennoch steht Dir Arbeitslosengeld (ALG) zu. ALG ist eine Versicherungsleistung, für die AN und AG zuvor Beiträge zahlten. Bei Eintritt des Versicherungsfalls gibts ALG unabhängig vom vorhandenen Vermögen oder Verdiensten der Lebenspartner. Das war schon immer so und bleibt so.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

warum bekommt ein Mensch, der einen besser verdienenden
Lebenspartner hat u.U. kein Arbeitslosengeld mehr?

Du kannst mit einem halben Dutzend Millionären Tisch und Bett
teilen und dennoch steht Dir Arbeitslosengeld (ALG) zu. ALG
ist eine Versicherungsleistung, für die AN und AG zuvor
Beiträge zahlten. Bei Eintritt des Versicherungsfalls gibts
ALG unabhängig vom vorhandenen Vermögen oder Verdiensten der
Lebenspartner. Das war schon immer so und bleibt so.

das stimmt für das ALG alter Diktion, wird sich aber beim ALG 2 ändern, das ja eigentlich Grundsicherung heißt. Da wird es dann so sein, daß das Vermögen/Einkommen des Partners berücksichtigt wird. Dafür wurde das neue Wort „Bedarfgemeinschaft“ entwickelt, das letztlich nur bedeutet, daß man sich gefälligst an den Menschen zu wenden hat, mit dem man Tisch, Bett und Nudelrolle teilt, bevor man die 80 Mio. anderen Menschen vor der Tür um Hilfe bittet.

Grüße,
Christian

Moin Christian

das stimmt für das ALG alter Diktion,

das Arbeitslosengeld alter Diktion bleibt.

wird sich aber beim ALG
2 ändern, das ja eigentlich Grundsicherung heißt.

Das ALG 2 ersetzt aber nicht das Arbeitslosengeld nach alter Diktion sonder die Arbeitslosen hilfe. Und bei der Arbeitslosen hilfe wurde auch bereits vorher das Einkommen des Partners eingerechnet.

Gruß
Marion

Hallo Marion!

Das ALG 2 ersetzt aber nicht :das Arbeitslosengeld nach :alter Diktion sonder die :Arbeitslosen hilfe. Und :bei der
Arbeitslosen hilfe :wurde auch bereits vorher das
Einkommen des Partners :eingerechnet.

So isses! Neben dem beitragsfinanzierten Arbeitslosengeld gibt es bisher 2 getrennte Verwaltungsstrukturen. Eine verwaltet und berechnet die Arbeitslosenhilfe abhängig von der Lebenssituation des Hilfeempfängers und die andere Struktur verwaltet und berechnet die Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) abhängig von der Lebenssituation des Hilfeempfängers. Jetzt werden diese beiden getrennten Verwaltungsstrukturen zusammengeführt, Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe alter Lesart gibts nicht mehr und die neue Hilfe heißt ALGII. Aber ALG ist ein anderes Paar Stiefel und davon nicht berührt.

Eines der Ziele ist, Verwaltungsaufwand zu sparen. Das ist realistisch, weil aus 2 parallelen Verwaltungen eine einzige wird. Ein anderes Ziel - deshalb auch die Umbenennung in ALGII, da ist das Wort Arbeitslos enthalten - ist die Wiedereingliederung der Hilfeempfänger in den Arbeitsmarkt. Das auf die Reihe zu bringen, ist Aufgabe der Kommunen.

Aus meiner Sicht sind die Veränderungen und Zielsetzungen rundherum vernünftig und machen auf mich insgesamt einen sachkundigen Eindruck. Soweit ich sehe, besteht diesbezüglich ein weitgehender Konsens quer durch alle Parteien in Bund und Ländern.

Gruß
Wolfgang

Hallo Marion,

Das ALG 2 ersetzt aber nicht das Arbeitslosengeld nach alter
Diktion sonder die Arbeitslosen hilfe.

ja, ich weiß. Ich war da wohl etwas ungenau, und das, obwohl ich eigentlich gerade auf die sprachlichen Ungenauigkeiten hinweisen wollte, indem ich dem ALG2 den Begriff „Grundsicherung“ gegenüberstellte, der ja der eigentlich richtige ist, zumindest wenn man die Regierungs"erklärungen" auf der HP derselben zu dem Thema als Maßstab nimmt.

Gruß,
Christian

Hallo Christian!

indem ich dem ALG2 den :Begriff „Grundsicherung“ :gegenüberstellte, der ja der :eigentlich richtige ist…

Grundsicherung wäre ein treffender Begriff, ist aber schon für eine andere soz. Sicherungssäule besetzt. Seit kurzem gibts in jeder Gemeinde ein Grundsicherungsamt. Das ist keine Stelle zur Sicherung von Grund und Boden :smile:, sondern eine Stelle zur Vermeidung der Altersarmut. Manchen Rentnern bleibt nach Bezahlung von Miete und Heizung weniger als der Sozialhilfesatz. Deshalb gibt es den Anspruch auf Grundsicherung. Diese separate Säule hat im neu geschaffenen ALGII nichts zu suchen, weil ALGII die Priorität hat, Menschen in Arbeit gleich welcher Art zu bringen. Die Strukturen sind dafür ausgelegt, was in einigen Gemeinden schon ansatzweise zu erkennen ist.

Grundsicherung und ALGII werden weder das letzte Wort noch endgültige Lösungen sein. Dauerhaft finanzierbare Systeme der Kranken- und Rentenversicherung sind noch in der Diskussion. Das werden vermutlich Mischformen aus Steuerfinanzierung und Eigenbeteiligung sein, wobei diese Lösungen nicht spurlos an Grundsicherung und ALGII vorbeigehen können.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

okay - danke für die Erläuterungen!
Man wird ja ganz meschugge von ALG, ALGII, Hartz I-IV, Erstes/Zweites/Drittes/Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Grundsicherung.

Bleiben noch diese Fragen:
Warum wird das Kindergeld nicht abhängig vom Einkommen
gezahlt?
Warum wird das Pflegegeld nicht abhängig vom Einkommen
gezahlt?

Gruß
karin

Hallo karin!

Warum wird das Kindergeld :nicht abhängig vom Einkommen
gezahlt?

Du spielst auf den Gerechtigkeitsgedanken an. Grundsätzlich kann man es als gerecht bezeichnen, wenn alle Betroffenen das Gleiche erhalten. Natürlich kann man das auch anders sehen und Gerechtigkeit mit Umverteilung verknüpfen. Wieder andere finden nur gerecht, wenn umverteilt wird. Was sich aber auch mit einiger Berechtigung ganz anders sehen läßt.

Warum wird das Pflegegeld :nicht abhängig vom Einkommen
gezahlt?

Ein pflegebedürftiger Mensch hat zumindest aus Erwerbstätigkeit kein Einkommen mehr. Sollen Arme besser oder schlechter als Begüterte gepflegt werden?

Wir können nicht alle Bereiche des Lebens vom Einkommenssteuerbescheid abhängig machen, überall zig Ausnahmen und Sondersachverhalte einführen und jede Tat, jede Abgabe mit Umverteilungsgedanken verknüpfen. Das Gemeinwesen kann Hilfe für Menschen in Not bieten. Aber dann muß es auch irgendwann gut sein.

Gruß
Wolfgang

Hallo Karin,
weil diese Art von „Versicherungen“ reine Solidargemeinschaften sind. Die Armen zahlen zu wenig, die reichen zahlen zu viel: der richtige Beitrag liegt also irgendo dazwischen.
Grüße
Raimund

Hallo, Wolfgang

Wir können nicht alle Bereiche des Lebens vom
Einkommenssteuerbescheid abhängig machen, überall zig
Ausnahmen und Sondersachverhalte einführen und jede Tat, jede
Abgabe mit Umverteilungsgedanken verknüpfen.

Unser Staat hat kein Geld zu verteilen, er muss Schulden machen und setzt dazu den Rotstift an - warum wagt sich die Politik nicht an Einsparungen bei Kinder- und Pflegegeld für Besserverdienende?
Diese Menschen brauchen die paar Kröten doch überhaupt nicht - es wird einfach mitgenommen - weil ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Kindergeld eingeführt wurde um Besserverdienende zu unterstützen.

Das Gemeinwesen
kann Hilfe für Menschen in Not bieten.

Du sagst es „in der Not“!

Aber dann muß es auch
irgendwann gut sein.

Nein. So wie die Leistungen für Arbeitslose auf den Prüfstand kamen (unabhängig davon, wieviel sie in die Arbeitslosenkasse eingezahlt haben), müssen andere unnötige Leistungen reduziert werden.

Gruß
karin

P.S. Vielleicht hast Du die Gesetzesänderung bei Feiertags- und Nachtzuschlägen vergessen - ging ganz fix als öffentlich gemacht wurde, dass millionenschwere Fussballer auch davon profitieren.

Moin,

Bleiben noch diese Fragen:
Warum wird das Kindergeld nicht abhängig vom Einkommen
gezahlt?
Warum wird das Pflegegeld nicht abhängig vom Einkommen
gezahlt?

Das Pflegegeld ist Teil unseres Selbstverständnisses als „Solidargemeinschaft“. Dies besagt, dass jeder aus dieser Sozialversicherung die gleichen Leistungen erhält, egal wieviel er eingezahtl hat. So erhält die kostenlos mitversicherte Ehefrau von Lagerarbeiter die gleichen Leistungen z.B. aus der Krankenversicherung oder Pflegeversicherung wie du kurz unter der Bemessungsgrenze liegende, und eine Schweine-Geld einzahlende Chefsekretärin von nebenan. Würdest du Leistungen vom Einkommen abhängig machen, müsste sinnvoller weise jemand, der viel einzalt, auch viel Leistungen erhalten. Das wiederspricht aber in diesen grundlegenden Sicherungen wie Krankheit, Pflegefall unserem Solidaritätsprinzip.

Wenn du jedoch wie weiter unten vorgeschlagen, den gut verdienenden (bzw. denjenigen mit einer dicken Rente) gar keine Leistungen mehr aus der Pflegeversicherung zukommen lassen willst, warum sollten diese dann noch in die Pflegeversicherung einzahlen ? Ich geh mal davon aus, dass du hier ein juristisches Problem bekommst. Andererseits kannst du auf die Beiträge der Gutverdienenden aber gar nicht verzichten, weil es gerade diese Beiträge sind, welche diese Versicherungen überhaupt erst finanzierbar machen. So kriegt jeder das gleiche, obwohl einer viel mehr als der andere eingezahlt hat. Das ist schon eine gewaltige Umverteilung von oben nach unten.

Ähnliche Probleme hast du beim Kindergeld. Schaffst du es ganz ab, ist das eine Härte gegenüber den Familien, die das Geld wirklich gut brauchen können. Zahlst du es nur bis zu einem bestimmten Einkommen, musst du jedoch eine Einkommensgrenze festsetzen. Wo willst du diese ziehen und mit welcher Begründung ? Ich seh jetzt schon hunderttausende von Klagen auf dich zukommen von Menschen, die 2 Euro über dieser Einkommensgrenze liegen.

Förderst du jedoch Familien mit Kindern (und das ist ja der Sinn des Kindergelds) statt mit einem festen Betrag einkommensabhängig (z.B. durch Steuererleichterungen) profitieren davon wieder die gut verdienenden.

Wenn du irgendwo den Rotstift ansetzen willst, dann mach das lieber beim Steuersplitting von verheirateten Kinderlosen. Mit dem, was manch einer durch sein nicht arbeitendes Luxusweibchen an Steuern spart, muss ein anderer eine ganze Familie durchbringen.

Gruß
Marion

Hallo, Pendragon

ich sehe die Sache so:

Kindergeld sollte nur bedürftigen Familien/ Alleinerziehenden zugestanden werden.
Pflegegeld sollte ebenfalls nur bedürftigen Personen zugestanden werden.

Mein Beitrag zur Pflegeversicherung ist dafür gedacht, dass ich Menschen helfe, die im Augenblick nicht die Mittel zur Selbsthilfe haben.
Gleichzeitig denke ich auch an eine evtl. eintretende eigene Pflegebedürftigkeit und möchte einen Beitrag zur Eigensicherung leisten.

Diese Regelungen bergen Tücken:

Kindergeld - was wenn ich keine Kinder habe? Habe ich dann Anspruch auf „tägliche Besuchsdienste im Alter“, weil ich ja die Kinder von anderen Menschen mitfinanziert habe?

Pflegegeld - die heutigen Bezieher von Pflegegeld haben in der Regel nie in die Pflegekasse eingezahlt.
Die Pflegekasse steht kurz vor dem Bankrott - wenn ich mal bedürftig werden sollte, bekomme ich vielleicht gar keine Leistungen mehr - weil kein Geld da ist.

Die Abschaffung des Ehegattensplittings wäre sinnvoll.
Keine Ahnung, warum diese Regelung eingeführt wurde.

Mir geht es um Anständigkeit, bei den Forderungen an die Solidargemeinschaft.
Wenn ich viel habe, kann ich etwas davon abgeben, es macht mich nicht arm, verschafft mir u.U. sogar Respekt in der Gesellschaft.
Wenn ich wenig habe, muss ich mich in manchen Dingen eben einschränken - deswegen verhungere ich aber nicht.

Die Anspruchsmentalität, das ist das hauptsächliche Problem in unserer Gesellschaft - ob arm oder reich.

Gruß
karin

Bleiben noch diese Fragen:
Warum wird das Kindergeld nicht abhängig vom Einkommen
gezahlt?
Warum wird das Pflegegeld nicht abhängig vom Einkommen
gezahlt?

Das Pflegegeld ist Teil unseres Selbstverständnisses als
„Solidargemeinschaft“. Dies besagt, dass jeder aus dieser
Sozialversicherung die gleichen Leistungen erhält, egal
wieviel er eingezahtl hat. So erhält die kostenlos
mitversicherte Ehefrau von Lagerarbeiter die gleichen
Leistungen z.B. aus der Krankenversicherung oder
Pflegeversicherung wie du kurz unter der Bemessungsgrenze
liegende, und eine Schweine-Geld einzahlende Chefsekretärin
von nebenan. Würdest du Leistungen vom Einkommen abhängig
machen, müsste sinnvoller weise jemand, der viel einzalt, auch
viel Leistungen erhalten. Das wiederspricht aber in diesen
grundlegenden Sicherungen wie Krankheit, Pflegefall unserem
Solidaritätsprinzip.

Wenn du jedoch wie weiter unten vorgeschlagen, den gut
verdienenden (bzw. denjenigen mit einer dicken Rente) gar
keine Leistungen mehr aus der Pflegeversicherung zukommen
lassen willst, warum sollten diese dann noch in die
Pflegeversicherung einzahlen ? Ich geh mal davon aus, dass du
hier ein juristisches Problem bekommst. Andererseits kannst du
auf die Beiträge der Gutverdienenden aber gar nicht
verzichten, weil es gerade diese Beiträge sind, welche diese
Versicherungen überhaupt erst finanzierbar machen. So kriegt
jeder das gleiche, obwohl einer viel mehr als der andere
eingezahlt hat. Das ist schon eine gewaltige Umverteilung von
oben nach unten.

Ähnliche Probleme hast du beim Kindergeld. Schaffst du es ganz
ab, ist das eine Härte gegenüber den Familien, die das Geld
wirklich gut brauchen können. Zahlst du es nur bis zu einem
bestimmten Einkommen, musst du jedoch eine Einkommensgrenze
festsetzen. Wo willst du diese ziehen und mit welcher
Begründung ? Ich seh jetzt schon hunderttausende von Klagen
auf dich zukommen von Menschen, die 2 Euro über dieser
Einkommensgrenze liegen.

Förderst du jedoch Familien mit Kindern (und das ist ja der
Sinn des Kindergelds) statt mit einem festen Betrag
einkommensabhängig (z.B. durch Steuererleichterungen)
profitieren davon wieder die gut verdienenden.

Wenn du irgendwo den Rotstift ansetzen willst, dann mach das
lieber beim Steuersplitting von verheirateten Kinderlosen. Mit
dem, was manch einer durch sein nicht arbeitendes
Luxusweibchen an Steuern spart, muss ein anderer eine ganze
Familie durchbringen.

Gruß
Marion

MOin,

Pflegegeld sollte ebenfalls nur bedürftigen Personen
zugestanden werden.

so sehr Du in der Sache recht hast: Wenn Du jemand zur Einzahlung in etwas verpflichest, das im großen und ganzen eine Versicherung ist und ihm dann eine Leistung vorenthälst, bekommst Du massive Probleme mit dem Grundgesetz. Anders wäre es, wenn das Pflegegeld aus Steuern finanziert werden würde, aber das wollte Nobby ja nicht.

Gruß,
Christian

Moin,

Kindergeld sollte nur bedürftigen Familien/
Alleinerziehenden zugestanden werden.

Hier läuft was durcheinander. Warum das Kindergeld nich ganz abschaffen ? Wirklich Bedürftige haben meines Wissens eh nichts davon, weil es auf die Sozialhilfe angerechnet wird, bzw. bei wirklich Bedüftigen wird der Mehraufwand für Kinder durch höhere Sozialhilfesätze ausgeglichen.

Pflegegeld sollte ebenfalls nur bedürftigen Personen
zugestanden werden.

So war es früher, nur nannte es sich da nicht so. Wenn ein Bedürftiger früher zum Pflegefall wurde, wurde er entweder von der Familie mit durchgeschleppt, oder das Sozialamt/Krankenkasse sprang ein.

Warum das geändert und die Pflegeversicherung eingeführt wurde, möchte ich dir an einem Beispiel erläutern.

Ehepaar, er 74, sie 72 wohnen in einem Eigenheim, Wert 240.000 Euro von einer gemeinsamen Rente von 2.000 Euro im Monat. Da dass Haus abbezahlt ist und die Rente sicher nicht zu knapp dürfte man dieses Paar sicherlich nicht als „bedürftig“ einstufen. Die zwei Kinder der Familie sind längst weit weg gezogen und bringen mit ach und krach ihre eigenen Familien durch.

Jetzt passiert folgendes:
Der Mann erleidet einen Schlaganfall und wird bettlägerig und schwer pflegebedürftig. Da die Frau auch nicht mehr die fitteste ist und die Pflege nicht schafft, kommt der Mann in ein Pflegeheim (wo er täglich von seiner Frau besucht wird). Die durchschnittlichen Kosten der Unterbringung in einem Pflegeheim z.B. der Stadt Hamburg belaufen sich auf ca. 3400 Euro für einen schwerst-Pflegebedürftigen.

Klar, das die Rente da nicht reicht. Also was tun (ohne Pflegeversicherung ?). Zunächst zieht die Frau in eine kleine 2-Zimmer-Wohnung und lebt von 1000 Euro im Monat für Miete und alles andere. Das Haus wird für 240.000 Euro verkauft.

Die Pflegekosten des Mannes belaufen sich auf jährlich ca. 40.000 Euro, davon werden 12.000 Euro durch die verbleibende Rente gedeckt, es bleiben also 28.000 Euro übrig. Der Verkaufserlös des Hauses würde die Pflegekosten des Mannes für gerade mal 8-9 Jahre decken, danach müsste das Sozialamt einspringen.

Nun wird die Frau 2 Jahre später ebenfalls zum Pflegefall. Es ist kein Haus mehr da, zum verkaufen, sie hat noch eine Rente von 1000 Euro, die für keinerlei Pflege mehr reicht und der Erlös aus dem Verkauf des Hauses reicht für beide gemeinsam gerade mal für weitere 3 Jahre.

Fünf Jahre nach Eintreten der Pflegebedürftigkeit des Mannes hast du also in diesem Fall aus einem wirklich nicht „bedürftigen“ zwei neue Sozialhilfefälle ohne jegliches Eigentum, das noch veräußert werden könnte.

Jetzt verstehst du vielleicht, warum die Pflegeversicherung eingefürt wurde. Mit den Leistungen aus der Pflegeversicherung kann zumindest der Pflegeanteil der Heimunterbringung gedeckt werden. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung können knapp aus der Rente der beiden Leutschen gedeckt werden und für den Restbetrag würde bei Verkauf des Hauses noch soviel Geld zur Verfügung stehen, dass sie vermutlich bis an ihr Lebensende nicht zum Sozialfall würden.

(Bei „Bedürftigen“ werden die Kosten für Unterbringung und Verpflegung eh vom Sozialamt gezahlt, nur die „nicht Bedürftigen“ bzw. deren Kinder müssen diesen Anteil aus eigener Tasche zahlen, du siehst also, auch hier gibt es bereits eine Einkommensabhängige Komponente).

Und nun sag du mir, was du anders machen würdest ?

Gruß
Marion

Hallo, Pendragon

Und nun sag du mir, was du anders machen würdest ?

da gibt es schon Überlegungen, die mir auf den ersten Blick nicht abwegig erscheinen:
http://www.heute.t-online.de/ZDFheute/artikel/22/0,1…
„Die Rentner sollen Rürup zufolge ab 2010 einen Ausgleichbetrag in Höhe von zwei Prozent ihrer Altersbezüge an die Pflegeversicherung zahlen.“
„Arbeitnehmer sollen nach der Empfehlung der Arbeitsgruppe zudem ab 2010 einen Teil des Beitragssatzes von 1,7 Prozent auf einem privaten Vorsorgekonto anlegen. Das angesparte Kapital soll bei Rentenbeginn als Leibrente ausgezahlt werden, um damit einen Teil des eigenen Ausgleichbetrages zu finanzieren.“

Gruß
karin