Reformiertes Versicherungsvertragsgesetz

Hallo,
ch habe ein Schreiben von meiner Versicherung bekommen, in dem mir angeboten wird meinen Vertrag auf die neuen Bestimmungen umzustellen.
Was haltet ihr davon? Soll man es machen?

Hallo,
ch habe ein Schreiben von meiner Versicherung bekommen, in dem
mir angeboten wird meinen Vertrag auf die neuen Bestimmungen
umzustellen.
Was haltet ihr davon? Soll man es machen?

Guten Tag Gregor,
aber latürnich.
Der Verbraucher profitiert auf allen Ebenen von der Neufassung des VVG.
Wenn Sie ein altes Möhrchen von übervorgestern haben und der
Versicherer Ihres Vertrauens bietet eine Projektion an, dann nix
wie hin. Glückwunsch. Der Normalfall ist das nicht.
Gruß
Günther

Hallo,

geht es auch etwas spezieller?

Welche Versicherung soll umgestellt werden?
Sollen nur die neuen VVG-Bestimmungen aufgenommen werden oder mehr? Verlängert sich damit evtl. die Laufzeit?
usw.

Solch eine Frage lässt sich so pauschal so nicht beantworten.

Gruß
CM

Auch hallo,

also ich kann Günthers Begeisterung nicht nachvollziehen.

Zum einen sind eben nicht alle neuen Regelungen vorteilhaft (gerade auch der Wegfall des „Alles-oder nichts-Prinzips“), zum anderen gelten die neuen Regelungen ohnehin spätestens ab 01.01.09, und 99% aller VR wenden die neuen Bestimmungen „zum Vorteil des Kunden“ bereits an… ohne zu fragen.

Wie CM schon fragte: worum geht es genau? Und: wer ist denn dieser Versicherer (Neugier) ?

Grüße, M

Der Wegfall des genannten Prinzips bewirkt, dass bei einer
Verschuldensabstufung von leicht bis grob fahrlässig seitens des VN
bei Verletzung von Obliegenheiten die Leistung gestaffelt wird.
Nach altem Recht war regelmäßig bei leichter Fahrlässigkeit
Essig mit der Leistung.
Ich weiß nicht, warum oder ob 99 % der Anbieter ohne Not bei
Leistungsfällen vorzeitig auf VVG-neu umstellen.
Vielleicht sind es ja doch 100 ? Oder 17,397 % ?
Bisher waren die Anbieter bemüht, Kunden bei SUH nach Möglichkeit
in die Fünf-Jahres-Tüte zu packen. Warum sollten sie jetzt nach
3 Jahren die Luft rauslassen, wenn es die Rechtslage nicht erfordert ?
Von echter Begeisterung will ich auch nicht reden.
Denn in manchen Punkten kommt auch der alte Hund nur im neuen Fell
daher. Wir könnten hier tagelang rumeiern, ob durch das ganze neue
Drumherum an der Praxis der Vermittlung wirklich im Kern etwas geändert wird.
Aber unter dem Strich meine ich schon, dass nach einhundert Jahren
teilweise systematischer Verblödelung das neue VVG eine wirkliche
Verbesserung darstellt. Lange genug hat’s gedauert.
Gruß
Günther

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CM hat Recht. Hätte Gregor nicht gesagt, dass es um die Umstellung
auf die neuen VVG-Bestimmungen geht.
Hätte er das nicht gesagt, so müsste man in’s Detail gehen.
Sollen gleichzeitig neue Leistungen, neues Bedingungswerk
oder frische Laufzeiten vereinbart werden ? Kurz, also die
Frage, ob Gregor einen neuen Vertrag erhält ?
Aber dann, ja dann wäre das ja die individuelle Beratung von
Gregor in einer nur ihn betreffenden Angelegenheit.
Das dürfen wir hier nicht machen. CM hat’s gesagt.
Gruß
Günther

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Also es handelt sich um eine Kapitallebensversicherung bei der Hamburg-Manheimer. Sie läuft seit 1998.

Hallo,
ch habe ein Schreiben von meiner Versicherung bekommen, in dem
mir angeboten wird meinen Vertrag auf die neuen Bestimmungen
umzustellen.
Was haltet ihr davon? Soll man es machen?