Regelaltersrente Weiterbeschäftigung Abzüge

Guten Abend,
wenn jemand die Regelaltersrente (65 Jahre) demnächst bezieht, aber der Arbeitgeber anbietet, zum gleichen Gehalt weiterzuarbeiten:
Welche Abzüge (AN) bzw. Zuzahlungen (AG) fallen da eigentlich noch an?
Hätte das irgendwelche Nachteile?
Für Hinweise wäre ich dankbar
Gruß
Peter

Nochmal Guten Abend,
also nach langer googelei habe ich jetzt 2 Stellen gefunden wo da was dazu steht (reichlich unklar)und ohne Nennung der entsprechenden Norm.
Steht das irgendwo im SGB ?

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/Verbraucher;ar…

„…Derzeit können Sie 345 Euro im Monat hinzuverdienen, im nächsten Jahr werden es 350 Euro im Monat sein. Ab dem 65. Lebensjahr können Rentner dann unbegrenzt viel hinzuverdienen, ohne befürchten zu müssen, dass die Rente gekürzt wird. Allerdings könnten dann – je nach der Höhe der Rente und des Hinzuverdienstes – Steuern anfallen. Wer einen Rentner beschäftigt, der 65 Jahre oder älter ist, muss für diesen übrigens Rentenversicherungsbeiträge zahlen. Der Rentner selbst muss auf seinen Hinzuverdienst aber keine Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung zahlen…“

http://www.familien-wegweiser.de/RedaktionBMFSFJ/red…

„…eine Altersrente vor Vollendung des 65. Lebensjahres bezogen hat,
darf ab dem Monatsersten nach Vollendung des 65. Lebensjahres
ebenfalls unbegrenzt hinzuverdienen. Allerdings müssen Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber aus Gleichbehandlungsgründen
auch für über 65-jährige Rentnerinnen und Rentner, die bei ihnen
beschäftigt sind, den jeweiligen Arbeitgeberbeitrag zahlen…“

http://www.ikk.de/ikk/generator/ikk/fuer-arbeitgeber…

http://www.daimlerchryslerbkk.de/article/Service_fue…