Hallo wer-weiss-was-Gemeinde!
Ich habe folgende Frage: Was ist der Unterschied (sofern es einen gibt) zwischen einer in einem Vertrag festgehaltenen REGELARBEITSZEIT (40 h/Woche) und der BETRIEBSÜBLICHEN Arbeitszeit bzw. was greift, wenn der Begriff „betriebsübliche Arbeitszeit“ in der Reihenfolge VOR der Regelarbeitszeit genannt wird?
Arbeitsvertragsbeispiel:
Paragraph 1:
Ziffer 1:…
Ziffer 2:…
Ziffer 3:Bei Erforderlichkeit verpflichtet sich der Arbeitnehmer über die betriebsübliche Arbeitszeit hinaus zu arbeiten.
Paragraph 2:
Ziffer 1:smiley:ie Regelarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche. Dienstzeit ist von X Uhr bis X Uhr
Ziffer 2:…
Was ist, wenn betriebsüblich 45h/Woche gearbetet werden. Oder zählt diese betriebsübliche Arbeitszeit nur wenn Überstunden angeordnet werden? Wer kann helfen?
mfG
Seth
Hallo Seth,
Was ist der Unterschied (sofern es
einen gibt) zwischen einer in einem Vertrag festgehaltenen
REGELARBEITSZEIT (40 h/Woche) und der BETRIEBSÜBLICHEN
Arbeitszeit bzw. was greift, wenn der Begriff „betriebsübliche
Arbeitszeit“ in der Reihenfolge VOR der Regelarbeitszeit
genannt wird?
Was meinst du mit „was greift“? Da stehen 2 unterschiedliche Begriffe im Raum, über deren Bedeutung ich jetzt mal spekuliere.
Ziffer 3:Bei Erforderlichkeit verpflichtet sich der
Arbeitnehmer über die betriebsübliche Arbeitszeit hinaus zu
arbeiten.
Eine „betriebsübliche Arbeitszeit“ kann in dem Fall z.B. die Zeit sein, die normalerweise gearbeitet wird = Öffnungszeiten + Vor- und Nacharbeiten. Bei nem Rettungsdienst wäre die betriebsübliche Arbeitszeit wohl MO-SO 24 h.
Das heißt ja nicht unbedingt, dass der AN dann diese Zeit voll „ausschöpft“ mit seinen vereinbarten Arbeitszeiten.
Ziffer 1:smiley:ie Regelarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche.
Dienstzeit ist von X Uhr bis X Uhr
Und? Entspricht jetzt die Dienstzeit insgesamt einem Umfang von ca. 40 h?
Was ist, wenn betriebsüblich 45h/Woche gearbetet werden. Oder
zählt diese betriebsübliche Arbeitszeit nur wenn Überstunden
angeordnet werden?
Oben ist lediglich vereinbart, dass über die „betriebsübliche Arbeitszeit“ hinaus bei Erforderlichkeit Überstunden zu leisten sind. Was du jetzt meinst, was wie zählt (bezahlungsmäßig?) ist vielleicht wieder woanders geregelt.
Wer kann helfen?
Ähm so aus dem Zusammenhang gerissene Teile aus nem Arbeitsvertrag mit Null Hintergrundinfo? Da muss ich passen. Auf deutsch: So richtig klar wird (mir) die Sache nicht durch die paar „Häppchen“.
MfG