Guten Tag,
folgender Fall: ein Kleinunternehmer wurde für dieses Geschäftsjahr zur Regelbesteuerung optimiert.
Wird aber nicht wieder die 17.500 Euro Grenze überschreiten.
Kann er also durch eine Gewerbeabmeldung und anschließend wieder Anmeldung des selben Gewerbes sich wieder auf die Kleinunternehmerregel beziehen, mit einem geplanten Umsatz von weniger als 17.500?
Oder ist die die Regelbesteuerung für 5 Jahre an eine Person gebunden?
Vielen Dank im Voraus
euer Zar
folgender Fall: ein Kleinunternehmer wurde für dieses
Geschäftsjahr zur Regelbesteuerung optimiert.
verstehe ich nicht: hat er optiert also freiwillig - oder hat er nur die Grenze überschritten?
Wird aber nicht wieder die 17.500 Euro Grenze überschreiten.
also hatte er die Grenze doch überschritten: und ist für 2009 verpfl. + USt zu berechnen Wen aber in 2009 unter 17.500,-- kann erwieder ab 2010 Kleinunternehmer sein!
Kann er also durch eine Gewerbeabmeldung und anschließend
wieder Anmeldung des selben Gewerbes sich wieder auf die
Kleinunternehmerregel beziehen, mit einem geplanten Umsatz von
weniger als 17.500?
NEIN, das geht nicht!
Oder ist die die Regelbesteuerung für 5 Jahre an eine Person
gebunden?
Ja, das sowieso, aber diese 5 Jahre gelten nur, wenn freiwillig UST obwohl unter 17.500,–!
Gerne!
E.