Regelfahrzeug SLW 30

Hallo,

eine Frage in der Hoffnung, dass mir jemand weiterhelfen kann: Laut DIN 1072 werden Brücken in versch. Brückenklassen eingeteilt. Z.B. Brückenklasse 30/30 oder Brückenklasse 30. Letztere ist also mit einem Regelfahrzeug mit einer Gesamtmasse von 30t ohne Begegnungsverkehr belastbar.
Nun meine Frage: Das „Regelfahrzeug“ hat eine Abmessung von 3m x 6m. D.h. auf diese Fläche veteilt sich die gesamte Last. Wenn ich nun aber einen herkömmlichen Vierzigtonner über eine Brücke der Klasse 30 fahren lassen möchte, verteilt sich doch die Last auf eine größere Fläche als bei dem Regelfahrzeug. Ist das richtig bzw. zulässig?
Wenn ich nun sagen würde, dass die Länge des Fahrzeuge mind. 8 m beträgt und die Breite weiterhin 3 m, beträgt die äquivalente Flächenlast immernoch 16,7 kn/m². Darf man so rangehen?

Ich hoffe hier weiß jemand Rat! Vielen Dank schonmal!

tomzyck

Wenn ich nun sagen würde, dass die Länge des Fahrzeuge mind. 8
m beträgt und die Breite weiterhin 3 m, beträgt die
äquivalente Flächenlast immernoch 16,7 kn/m². Darf man so
rangehen?

Hallo,

natürlich nicht - sonst könntest du ja 2 genormte 30Tonner hintereinander fahren lassen (oder 3 oder 4, die Flächenlast bliebe ja konstant) und damit die Brücke überlasten bis zum Einsturz. Die Flächenbelastung ist nur ein Nebenaspekt, die maximale Traglast ist definitiv die obere Grenze dafür was sich auf der Brücke befinden darf.

Gruss Reinhard