Jemand befindet sich in Regelinsolvenz. Bei Aufnahme einer
abhängigen Erwerbstätigkeit zieht die Verdiensttabelle
der InsO.
Werden Beträge zur Schaffung und Erhaltung des Arbeitsplatzes aus den Beträgen der InsO-Tabelle bedient,
oder werden sie als Betriebsausgaben/Werbungskosten in Abzug (Anschaffung Auto, Unterhaltung, Reparatur…)gebracht?
Hallo Herr Senger,
leider kann ich Ihnen auf diese Frage keine Antwort
geben. Ich bin seit über 2 1/2 Jahren in Rente.
Ich komme leider nicht mehr an die entsprechenden
Informationen.
Ich werden mich umgehend bei „wer-weiß-was“
abmelden.
Kann diesbezüglich leider keine Auskunft geben.
Bei einer Insolvenz ist aber evtl. ein Schweizer Bankkonto ohne Mindesteinlage und ohne Schufa von Interesse: http://tinyurl.com/878t4hf
Was diese Frage mit Steuerstrafrecht zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht. Haben Sie vorher gelesen, welche Experten Sie anschreiben, oder einfach mal querbeet gestreut auf alles, was nach auch nur ungefähr „Steuer“ klingt?