ich befinde mich in der Regelinsolvenz und möchte jetzt einen Job in Österreich antreten. Ich würde jedoch weiterhin in Deutschland meinen Wohnsitz behalten.
Nur mein Arbeitgeber ist in Österreich.
Was muss ich beachten? Darf der IV meinen Arbeitgeber im Ausland kontaktieren und pfänden? Oder werde ich ihm meine Gehaltsnachweise übermitteln und den pfändbaren Betrag selbst abführen? Welche Pfändungstabelle wird die für mich gültige sein, die deutsche oder österreichische Pfändungstabelle? In der Vergangenheit war mein IV nicht gerade sehr kommunikativ und hat mir Fragen nicht beantwortet, sonst wäre es am leichtesten ihn selbst zu fragen. Kann ich alternativ auch direkt bei Gericht Anträge stellen, ohne dies im Vorfeld mit dem IV besprochen zu haben?
der Arbeitgeber wird genau wie hier über die Insolvenz informiert.
Es gilt das Deutsche Gesetz.
Ist immer das Gleichen mit den IV, die haben nur Zeit wenn diese was von einen wollen.
Ich hatte zwar als Gläubigerin mit einem IV zu tun, aber auch da sind diese nie ansprechbar. Wendet man sich an das Inso Gericht, dann bekommt man die Aussage (die natürlich völlig richtig ist)… wir bezahlen extra einen IV, damit wir uns nicht auch noch damit beschäftigen müssen. (Da haben die natürlich völlig Recht, doch bei dem IV bekommt man die Antwort… für die wenigen Euros können wir uns nicht so viel Zeit nehmen).
Da fragt man sich natürlich, warum machen die IV das dann, wenn die nicht genug Geld bekommen und kostenlos macht ein Anwalt eh nichts, der nimmt ja schon nur fürs Hand geben 100 Euro.
An Ihrer Stelle würde ich eine Schuldnerberatungsstelle
auf suchen (ist kostenlos, aber haben Wartezeit).
Ich bin zum Inso Gericht gegangen und habe solange gewartet, bis ich Antworten auf meine Fragen bekam.
Anträge einfach an das Gericht und in Kopie an den IV schicken, damit der auch weiss was läuft und gerne haben die es nicht wenn das Gericht mit bekommt, dass diese sich nicht kümmern.
Da ich jetzt nicht jedem das Gleiche schreiben möchte, hoffe ich, dass ihr das alle lesen könnt. Danke für die Antworten und allen noch einen schönen zweiten Weihnachtsfeiertag
Dann frag doch den Rechtspfleger deines Amtsgerichts der ist
doch Herr des Verfahrens und der IV nur sein
erfüllungsgehilfe.
für Sie gilt deutsches Recht, weil gegen Sie die Insolvenz in Deutschland anhängig ist.
Der Insolvenzverwalter kann alles das tun, was Ihnen obliegt, denn das Problem ist bei der Insolvenz, dass Sie praktisch entmündigt sind. Der Insolvenzverwalter ist derjenige, der Ihre Willenserklärungen abgibt (das ist schließlich Sinn und Zweck der Insolvenz). Wenn nicht, wäre es natürlich unsinnig, Insolvenz angemeldet zu haben (oder im Anschluss an einen vorliegenden Dritt-Antrag, Restschuldbefreiung zu beantragen).
Da Sie sich in der Regelinsolvenz befinden (ich schließe daraus, dass entsprechend erheblichem Maße vorhanden gewesen ist) wird man natürlich alles daran setzen, um das zu verwerten, was dem Insolvenzverwalter in die Finger kommt.