Regelinsolvenz: nicht alle Gläubiger bekannt

Hallo,

ich hoffe, ich bin hier richtig!

Meine Frage:
Wenn jemand Regelinsolvenz beantragt, aber nicht alle Gläubiger weiß, da es sicherlich mehr als 19 sind, kann dann ein nicht angegebener Gläubiger Schaden anrichten?

Wie ist es mit der Restschuldbefreiung bei Regelinsolvenz?

Danke für Eure Antworten!

Gruß
Saschba

Im Grunde genommen nicht da dass Insolvenzverfahren öffentlich gemacht wird und alle Gläubiger auch die nicht bekannt sind sich dann zu melden haben mit Ihren Ansprüchen. Das insolvenzverzeichnis liegt dann im zuständigen Amtsgericht aus und ist einsehbar so haben die Gläubiger eigentlich genug Zeit sich zu melden. Die Restschuldbefreiung erfolgt nach der sogenannten Wohlverhaltensphase nud die Gerichtskosten zählen mit zur Insolvenzmasse. So war es auf jeden fall nochvor einem Jahr.

Erstmal Danke für deine Antwort.
Es sind aber ja auch gläubiger aus anderen Städten, wie sollen die das denn erfahren?

Gruß Saschba

Der bestellte Insolvenzverwalter informiert die bekannten Gläubiger ihre Forderungen anzumelden. Sind Gläubiger nicht bekannt wird er diese nicht auf Teufel komm raus ermitteln. Das ist nur eingeschränkt seine Aufgabe. Diese sind dann gebunden die öffentliche Bekanntmachung der Insolvenzeröffnung zu lesen im Bundesweiten Verzeichnis im Internet. Das ein Schuldner sich im Insolvenzverfahren befindet bekommt ein Gläubiger der hinter seinem Geld auch her ist doch recht zügig heraus. Der Gläubiger muss diesbezüglich halt „am Ball“ bleiben.