Regelinsolvenzverfahren

Wenn jemand ( GbR ) Regelinsolvenz beantragt hat und das Verfahren gerade eröffnet worden ist, aber mit seinem Privatvermögen haftet und Zahlungsunfähig ist, kann er nochmal einen Antrag auf Regelinsolvenzverfahren wegen der Haftung des Privatvermögens stellen??

Verbraucherinsolvenz kommt ja nicht in Betracht, weil er früher selbständig war und mehr als 20 Gläubiger hat. Was kann er denn tun, wenn das Verbraucherinsolvenzverfahren nicht in Bertacht kommt.

Vielen Dank im Voraus.

sorry, ich bin schon ne weile raus dem Thema raus…

keine Ahnung

sorry, ich bin schon ne weile raus dem Thema raus…

keine Ahnung

kein Problem, danke

nimm deine privaten Schulden mit in den Regelinsolvenzantrag, reden mit deinem dir zugeteilten insolvenzverwalter, ob eine nachträgliche anmeldung noch möglich ist, da das Verfahren ja noch nicht geschlossen ist, mache das auch schriftlich an das zuständige Insolvenzgericht.
Normalerweise, stellt man den Antrag für das Geschäftliche und private zusammen. Hast du keine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater gehabt?

Der zahlungsunfähige Gesellschafter einer insolventen GbR kann einen Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens über sein Vermögen stellen. Des Weiteren kann der Gesellschafter einen Antrag auf Restschuldbefreiung und Verfahrenskostenstundung stellen.
Nach Durchführung des Hauptverfahrens, wird dem ehemals selbständigen Schuldner ebenfalls wie im Verbraucherinsolvenzverfahren die Restschuldbefreiung angekündigt und nach Ablauf der Wohlverhaltensphase bei Erfüllung aller Obliegenheiten erteilt.

Auf alle Fälle einen Antrag stellen (Regelinsolvenz). Aufgrund der Haftung des Gesellschafters einer GbR im privaten und geschäftlichen Bereich sollten alle Forderungen, die gegenüber der GbR bestehen selbst im Antrag beim Gesellschafter mit angegeben werden. Zudem alle persönlichen Forderungen gegen den Gesellschafter (Privatverbindlichkeiten). Im Insolvenzantrag selbst ist auch anzugeben, dass bzgl. der GbR ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist (Angabe Insolvenzgericht, Aktenzeichen und Insolvenzverwalter).

Ich hoffe, dass Ihre Frage beantwortet ist.

Hallo,

auch wenn man ein Regelinsolvenzverfahren beginnt, so haftet man als ehemals Selbständiger bei einer Einzelfirma und die GBR ist ja auch so was auch gleichzeitig immer mit seinem gesamten Privatvermögen. Es braucht also, so war es zumindest bei mir, kein weiteres Insoverfahren eröffnet werden, da ja schon alles in der Haftung drin ist. Lediglich, wenn es einen betrügerischen Bankrott oder etwas in der Art gegeben hat, muß dann ich glaube nach 10 Jahren die Privatinso eröffnet werden. Es gibt übrigens für ganz kleines Geld ein hervorragendes Buch, das wirklich die meisten Fragen abdeckt. Es sollte für Jemanden, der in der Situation ist, ein Muß sein. Es heißt: Endlich schuldenfrei, 3. Auflage. Ein weiteres Buch, welches auch nicht schlecht ist ist

Nach meiner Meinung, also nur nach meiner Meinung
würde dies heissen, es bestehen noch Privatschulden.
Ich kenne den Zusammenhang nicht genau.
Ich habe z.B. auch einige sogenannte Privatschulden mit
in der Regelinsolvenz untergebracht.
Für weitere Hinwiese brauch ich mehr Details zu den privaten Schulden.

MfG
SF

Hallo,

ja das ist richtig. Also zum einen bestehen private Schulden unabhängig von der GbR und ich dachte, dass er für die Schulden aus der GbR trotz seines Regelinsolvenzverfahrens mit seinem Privatvermögen haftet.

Er hat also private Schulden und mehr als 20 Gläubiger und wir dachten, wir könnten Privatins. beantragen, aber das geht ja nicht , weil er mehr als 20 Gl. hat und ehemals selbständiger ist.

Ich habe mich gefragt, ob er jetzt einen 2. Regelinsolvenzantrag wegen der privaten Schulden stellen kann.

Und wenn er das nicht tut, dann haftet er ja auch weiterhin mit seinem Privatvermögen für die Schulden aus der GbR , oder?

Vielen, vielen Danke für die Beantwortung der Frage.

Ich denke schon.

Von was wirst Du leben wenn Du Insolvenz anmeldest? Eine Firmengründung in D geht ja nun nicht mehr so gut…

Der Firmengründer