Wenn jemand ( GbR ) Regelinsolvenz beantragt hat und das Verfahren gerade eröffnet worden ist, aber mit seinem Privatvermögen haftet und Zahlungsunfähig ist, kann er nochmal einen Antrag auf Regelinsolvenzverfahren wegen der Haftung des Privatvermögens stellen??
Verbraucherinsolvenz kommt ja nicht in Betracht, weil er früher selbständig war und mehr als 20 Gläubiger hat. Was kann er denn tun, wenn das Verbraucherinsolvenzverfahren nicht in Bertacht kommt.
Vielen Dank im Voraus.