Regelinsolvenzverfahren

Hallo, Person A hat mehrere Geschäftszweige (Einzelhandel und Gaststättenbetrieb) und möchte mit einem davon in Regelinsolvenz gehen. Laufen die Geschäfte bei den anderen Zweigen normal weiter? Person A hat u.a. auch was für seine Tochter aufgebaut, müßte die das jetzt beim Gewerbeamt ummelden (läuft auf den Namen von Person A)? Oder gibt das Probleme? Muß Person A eine Mindestanzahl an Gläubigern für dieses Verfahren haben?

Hallo!

Person A hat mehrere Geschäftszweige (Einzelhandel und
Gaststättenbetrieb) und möchte mit einem davon in
Regelinsolvenz gehen. Laufen die Geschäfte bei den anderen
Zweigen normal weiter?

Das ist eine Frage der Rechtsformen der Unternehmen. Handelt es sich um getrennte juristische Personen, z. B. um verschiedene GmbH, können sie unbeeinflusst voneinander betrieben werden bzw. in die Insolvenz gehen. Dabei kann also eine GmbH in die Pleite gehen, während die andere GmbH weiterläuft. Betreibt A aber alle Geschäftszweige zusammen als Einzelunternehmer, geht auch alles zusammen in die Insolvenz - alle Geschäftszweige und auch das Privatvermögen des A. Ein Insolvenzverwalter wird sich das gesamte geschäftliche Gebilde ansehen und wird tragfähige Bereiche unter seiner Kontrolle durch A weiterführen lassen.

Person A hat u.a. auch was für seine Tochter aufgebaut…

Das ist aber Teil des Vermögens des A und gehört damit zur Insolvenzmasse.

… müßte die das jetzt beim Gewerbeamt ummelden (läuft auf den Namen von Person A)?

Es gehört zu den Punkten, die schon bei der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens offenzulegen sind, ob Vermögenswerte auf andere Personen übertragen wurden. Vorher Werthaltiges beiseite zu schaffen und dann mit den kümmerlichen Resten Insolvenz anzumelden, kann übel ins Auge gehen. Gericht und Insolvenzverwalter werden dabei nicht mitspielen.

Muß Person A eine Mindestanzahl an Gläubigern für
dieses Verfahren haben?

Für das Regelinsolvenzverfahren ist die Anzahl der Gläubiger nicht entscheidend.

Gruß
Wolfgang