Regelleistungkürzung?

Hallo ihr Lieben,

mal angenommen, jemand hatte bei der ARGE einen Termin mit einem Sachbearbeiter wegen seiner beruflichen Situation. Der Termin wurde auch wahrgenommen und dem Sachbearbeiter erklärt, dass man seinen Realschulabschluss nachmacht und sich auch zeitlich dahinterklemmt, damit man das in einem Jahr schafft, um aus der Hartz-IV-Geschichte rauszukommen.

Der zuständige Sachbearbeiter bezweifelt nun, dass man den Schulabschluss in einem Jahr nacholen kann, und er fordert einen Nachweis, dass das überhaupt machbar ist und es den Kurs gibt. Er bittet um einen Nachweis, den man ihm schriftlich zuschicken möge.
Nun muss der Nachweis erst von der Fernhochschule zugeschickt werden, und das Ganze würde eine Woche und sogar länger dauern.

Könnte dem Hartz-IV-Empfänger die Regelleistung nun einfach so gekürzt werden?

Hoffe auf baldige Hilfe.

Hallo

Der zuständige Sachbearbeiter bezweifelt nun, dass man den
Schulabschluss in einem Jahr nacholen kann, und er fordert
einen Nachweis, dass das überhaupt machbar ist und es den Kurs
gibt. Er bittet um einen Nachweis, den man ihm schriftlich
zuschicken möge.

Sofern der Sachbearbeiter das nicht schriftlich macht mit Hinweis auf die Mitwirkungspflicht des Leistungsempfängers (bzw. auf drohende sanktionen bei fehlender Mitwirkungspflicht) wäre eine Kürzung grundsätzlich wohl leicht anfechtbar u.daher eher unwahrscheinlich.

Nun muss der Nachweis erst von der Fernhochschule zugeschickt
werden, und das Ganze würde eine Woche und sogar länger
dauern.

Der Leistungsempfänger käme seiner Mitwirkungspflicht dadurch nach, dass er die verlangten Informationen bzw. Belege nachweislich gleich anfordert (an den Sachbearbeiter Kopie des Anforderungs-Briefes an die Schule und die Einschreiben-Nummer geben , oder die Infos per Email vom Lerninstitut anfordern und den Sachbearbeiter dabei -ggf.blind copy- ankopieren.) Für die Bearbeitungsdauer an der Schule wäre der Leistungsempfänger nicht verantwortlich. Er könnte ja dem Sachbearbeiter auch die Tel.Nr. und den Ansprechpartner beim Lerninstitut nennen, wenn dieser es sehr eilig hätte mit der Info-Einholung u.die schriftliche Bestätigung nicht abwarten will.

Könnte dem Hartz-IV-Empfänger die Regelleistung nun einfach so
gekürzt werden?

siehe oben. So schnell geht das „rechtlich erlaubt“ nicht.

LG