regelmäßig unbezahlte Überstunden u.a Ruhetags uvm

Hallo,

seit heute früh um 09 Uhr blättere ich u.a. in den www Seiten umher: ich habe schon Gesetzestexte gelesen und will nun mal wissen, was ihr von folgendem fiktiven Fallbeispiel haltet:

es geht um einen AN, der in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis steht(kein Azubi).
Im Vertrag, den ich zufällig gefunden habe steht, die „regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.[…]Überstunden sind bei Bedarf ohne zusätzliche Vergütung zu leisten.“
Auch im Vertrag enthalten ist eine Verschwiegenheitsklausel: „umfasst auch den Inhalt dieses Vertrags (einschließlich des vereinbarten Arbeitsentgelts.)“
Der AN hat den Vertrag erst so spät erhalten, dass er den rückdatierten Vertrag beschloss besser nicht zu unterschreiben.

Und hier meine Überlegung:
nehmen wir an, regelmäßig angeordnet seien aber folgende Arbeitszeiten: Mo-Do 8 bis 18 Uhr und Fr 8 bis 16 Uhr. Nehmen wir auch an, der AN würde maximal 1h Ruhepause machen. So komme ich auf 43 Stunden statt 40. also regelmäßig 3 Überstunden.

damit würde auch regelmäßig die gesetzlich geregelte Arbeitszeit von max 8 Stunden überschritten: § 3 Arbzg.

UND: was wäre wenn der AN regelmäßig zusätzlich zu den 3 Überstunden die aus den Arbeitszeiten resultieren weitere Überstunden machen müsste- z.b. bis weit in die Nacht hinein- sagen wir z.B. bis 01 Uhr, begrenzen wir es mal bis 03:00 Uhr. Sagen wir mal dies würde sogar öfter in einer Woche vorkommen, so dass es vorkommt, dass die gesamte Arbeitszeit manchmal knapp 80 Stunden in einer Woche beträgt.
Und: dass Arbeit an Feiertagen und Sonntagen oft noch hinzukommt - quasi als „es ist nicht nur dein Beruf sondern deine Berufung“ vorausgesetzt wird.

Meines erachtens würde solch ein AG gegen allesmögliche verstoßen, auf jeden Fall gegen mein Empfinden von Recht, Ordnung und Sitte, ja fast gegen Menschenrechte. Sagen wir aber dieser AG hätte seinen Sitz in Deutschland.

Welche Möglichkeiten gäbe es da glimpflich aus der Situation rauszukommen, ohne weiterhin benachteiligt zu werden - z.B. durch Arbeitslosengeld, was gestrichen wird, weil man selbst kündigt.

Ich habe mich heute wie schon erwähnt versucht etwas Schlau zu machen und überlege gerade sogar Jura zu studieren. Leider geht es nicht um mich, sonst wäre ja das schon mal eine Alternative zu diesem Kack-Job, der aber anscheinend in der Branche so üblich ist.

Folgende Möglichkeiten habe ich gefunden:
a) selbst Kündigen
Contra: die Joblage ist ehr schlecht, die Bezahlung in der obigen Angelegenheit aber auch. Wie ist das mit ALG? welche Ansprüche hat man da?
b) sich kündigen lassen
– das ist wohl eh schon so halb im Gange, da der AN nach langer Zeit zum ersten Mal gesagt hat, dass es so nicht laufen kann. Obwohl eigentlich klar ist, dass AN für AG momentan nicht erseztbar ist. Da AN seit Monaten auf Kollegen wartet der die Überstunden übernimmt.
– was kann man tun, damit aber im Arbeitszeugnis nichts unfaires drin steht? bzw. dass da vor allem nicht drin steht: personenbedingte Kündigung, die von Nachteil für AN wäre.
bestimmt kommt jemand auf die Idee mit AG könnte man vielleicht einfach reden, aber ich glaube das ist tatsächlich nicht möglich, ohne dass man mit glühenden Ohren, von mindestens lauten Tönen bis auch möglicherweise auch von fliegenden Fäusten, geht.
c) Betriebrat
gibt es nicht
d)Gewerkschaft
habe ich heute angerufen und es wird eingetreten - Termin für Gespräch ist gemacht.
e)da Burn-Out Syndrom schon längst angekommen
erstmal krank sein? geht aber schlecht, da ja wie immer so viel zu tun ist.
f) Arbeitsgericht direkt einschalten?
Sprechzeiten sind leider zu den Arbeitszeiten, Anwaltskosten wären bei dem Lohn natürlich untragbar-und dieser Schnösel von Chef hat sicherlich auch einen guten Anwalt. Wie hoch wären die Chancen einen Prozess zu gewinnen, wenn AN kein Beweismaterial hat, was Arbeitszeiten und ÜBerstunden angeht (Arbeitszeiten werden nicht erfasst, auf Lohnabrechnung sind auch keine Stunden erwähnt AN hat die Stunden nie aufgeschrieben) lediglich seine Kollegen könnten bezeugen, wie es da zugeht (Viele von ihnen sind aber so froh über diesen -ich wiederhole mich gerne Kackjob, dass sie sich möglicherweise zu A***kriechern entpuppen könnten, denn die Situation ist dort wohl auch schon immer so und der eine oder andere verdient wohl auch mehr)

Ich würde mich sehr, wirklich sehr über eure Meinung, rechtliche Hinweise und Tips für mögliche Verhandlungen*1 freuen

*1 ach, hab ich vergessen zu erwähnen: nach einer geforderten Gehaltserhöhung - wurde vor versammelter Mannschaft dem AN allerhand vorgeworfen, und zwischen den Zeilen eine Kündigung angedroht - er solle froh sein… wenn nicht, sei er wohl falsch dort.
AG wiederum würde ja damit eigentlich nicht nur seine eigene Verschwiegenheitsklausel, sondern auch gleich Vertraulichkeitspflichten verletzen.

Darf AN im Gegenzug seine nicht unterschriebene Verschwiegenheitspflich verletzen, und z.B. der Gewerkschaft davon erzählen?

Fragen über Fragen

und mir fällt sicherlich noch mehr ein.

Erstmal verbleibe ich aber abwartend und mit vielen dankenden Grüßen.

Jakob

Habe gerade selbst noch was dazu gefunden:
§16
(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 eingewilligt haben. Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis.

kann man damit was anfangen?

noch mehr Infos, weil ich schon wieder was rausgefunden habe, und es auch mal direkt für die nächsten Frage-Steller posten will:

die Zuständige Aufsichtsbehörde nennt sich z.B. Gewerbeaufsicht.
Da könnte man vielleicht anrufen, und nachfragen, ob da mal wieder jemand vor hat eine bestimmte Firma zu überprüfen, oder vorbei zu gehen.

Leider erfährt der AN vermutlich nicht ob, wann das geschieht und mit welchem Ergebnis.

Zuständige findet man sehr leicht über z.b.
Niedersachsen:
http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/master/C…
Mittelfranken:
http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_ab…
Baden-Württemberg:
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/1603…
Oberpfalz:
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/1603…

usw.
einfach gewerbeaufsicht und bundesland in Suchmaschine tippen.

Hi!

„regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40
Stunden.[…]Überstunden sind bei Bedarf ohne zusätzliche
Vergütung zu leisten.“

Dazu müssten zu viele Details für ein Forum geklärt werden, damit festgestellt werden kann, ob diese Klausel rechtens ist.

nehmen wir an, regelmäßig angeordnet seien aber folgende
Arbeitszeiten: Mo-Do 8 bis 18 Uhr und Fr 8 bis 16 Uhr. Nehmen
wir auch an, der AN würde maximal 1h Ruhepause machen. So
komme ich auf 43 Stunden statt 40. also regelmäßig 3
Überstunden.

Ähm - 8 - 18Uhr minus 1 Std. Pause = 9 Std. 9 mal 4 = 32 Std.
8 - 16Uhr minus 1 Std. Pause = 7 Std.
32 plus 7 = 39 Std./Woche ?!

damit würde auch regelmäßig die gesetzlich geregelte
Arbeitszeit von max 8 Stunden überschritten: § 3 Arbzg.

Zitat:
_ Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. _

Das heißt im Klartext:

WERKtage sind alle Tage von Montag bis Samstag, sofern es keine Feiertage sind.
Man nimmt also idR. 6 Tage pro Woche á 8 Std
48 Std. in der Woche sind völlig ok, sofern an den einzelnen Tagen nicht 10 Std. reine Arbeitszeit (Pausen gehören nicht dazu) überschritten werden

Sagen wir mal dies würde sogar öfter in einer Woche vorkommen,
so dass es vorkommt, dass die gesamte Arbeitszeit manchmal
knapp 80 Stunden in einer Woche beträgt.

DANN existiert in der Tat ein Problem - sofern das ArbZG überhaupt Anwendung findet.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__18.html

Wie gesagt: DAS müsste erstmal geklärt werden, bevor man weiter ins Detail geht.

Gruß
Guido

Hi!

„regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40
Stunden.[…]Überstunden sind bei Bedarf ohne zusätzliche
Vergütung zu leisten.“

Dazu müssten zu viele Details für ein Forum geklärt werden,
damit festgestellt werden kann, ob diese Klausel rechtens ist.

nehmen wir an, regelmäßig angeordnet seien aber folgende
Arbeitszeiten: Mo-Do 8 bis 18 Uhr und Fr 8 bis 16 Uhr. Nehmen
wir auch an, der AN würde maximal 1h Ruhepause machen. So
komme ich auf 43 Stunden statt 40. also regelmäßig 3
Überstunden.

Ähm - 8 - 18Uhr minus 1 Std. Pause = 9 Std. 9 mal 4 = 32 Std.

entschuldige, aber 9 mal 4 ergibt bei mir selbst mit Taschenrechner immernoch 36 Stunden!!!

8 - 16Uhr minus 1 Std. Pause = 7 Std.
32 plus 7 = 39 Std./Woche ?!

36+ 7 ergeben dann, na ? genau 43 Stunden!!!

damit würde auch regelmäßig die gesetzlich geregelte
Arbeitszeit von max 8 Stunden überschritten: § 3 Arbzg.

Zitat:
_ Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur
verlängert werden, wenn innerhalb von sechs
Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im
Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht
überschritten werden.
_

Das heißt im Klartext:

WERKtage sind alle Tage von Montag bis Samstag, sofern es
keine Feiertage sind.
Man nimmt also idR. 6 Tage pro Woche á 8 Std
48 Std. in der Woche sind völlig ok, sofern an den einzelnen
Tagen nicht 10 Std. reine Arbeitszeit (Pausen gehören nicht
dazu) überschritten werden

ich glaube oben gelesen zu haben:

Sie kann aufbis zu zehn Stunden nur
verlängert werden, wenn innerhalb von sechs
Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im
Durchschnitt
acht Stunden werktäglich nicht
überschritten werden.

Das heißt für mich: nicht regelmäßig, wie in unserem Beispiel jeden Tag. Mal auf 10 erhöhen, ja, vielleicht auch mal öfter, aber jeden Tag und dann noch unbezahlte Überstunden??. Die machen da maximal 30 Minuten Mittagspause, und arbeiten sehr sehr oft, um nicht zu sagen fast immer bis 20 Uhr und auch sehr oft noch länger.

Sagen wir mal dies würde sogar öfter in einer Woche vorkommen,
so dass es vorkommt, dass die gesamte Arbeitszeit manchmal
knapp 80 Stunden in einer Woche beträgt.

DANN existiert in der Tat ein Problem - sofern das ArbZG
überhaupt Anwendung findet.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__18.html

Wie gesagt: DAS müsste erstmal geklärt werden, bevor man
weiter ins Detail geht.

Leider ist er kein Chefarzt oder dergleichen.
Also; es existiert ein Problem - findest du das auch? Ich finde da sogar noch mehr als ein Problem.
Was nun?

Was hältst du vom §16? meinst du man kann im Falle des Falles auch darauf zurück greifen, dass der AG verpflichtet ist die Stunden zu erfassen?

Danke erstmal für deine Antwort :smile:würde mich über eine weitere freuen.

Gruß
Jakob

ps, ich habe nochmal rumgerechnet, selbst wenn AN an 6 Wochen im halben Jahr überpünktlich, das heißt zu früh gehen würde, oder zuspät kommen würde, und z.B.(weil du die Zahl 39 ins Spiel gebracht hast) nur 39 h arbeiten würde, und in der restlichen Zeit die 43 Stunden, wäre er im Schnitt immernoch drüber, (pro Woche im Durchschnitt sind das dann knapp 42 Stunden).
Wenn ja wenn - und das verstehe ich nicht ganz:
man nur die Arbeitstage rechnet, die auch anfallen. d.h. Mo-Fr
Ich wüsste nicht, warum man die Wochenarbeitszeit von 43 h, und in meinem Rechenbeispiel von 42,07… auf 6 Tage verteilen soll obwohl sie doch nur an 5 Tagen abgearbeitet werden. Es geht doch in dem § sicherlich darum, dass pro Tag einfach nicht zu viel gearbeitet werden soll.
Anders ausgedrückt:
Wenn AN24h ohne Pause am Stück arbeiten würde, würde er ja pro Woche nur 4 Stunden pro Tag arbeiten - hey, das ist ja gar nicht viel:smile: mach ich doch, ist super. Effektiv bin ich aber nach einem Tag am A**** und die Unfallrate ist sicherlich höher.
Andersrum ist es ja auch nicht so, dass nur weil Weihnachten ist, die Leute die restlichen Stunden ihrer bequemen 38h Woche auf die übrigen Werktage verteilen, und deshalb in Stress geraten - wenn die in Stress geraten dann ehr weil um Weihnachten so viel Konsum stattfindet.
Oder etwa doch? habe ich da was ganz wichtiges verpasst und nicht verstanden?
Freu mich auf die Aufklärung meiner Verwirrung :smile:

Das heißt im Klartext:

WERKtage sind alle Tage von Montag bis Samstag, sofern es
keine Feiertage sind.
Man nimmt also idR. 6 Tage pro Woche á 8 Std
48 Std. in der Woche sind völlig ok, sofern an den einzelnen
Tagen nicht 10 Std. reine Arbeitszeit (Pausen gehören nicht
dazu) überschritten werden

48h in einer 6 Tage Woche unter zu bringen ist auch keine Kunst würde ich sagen.
anders sieht das aber bei 5 Tagen aus - nur nochmal zur Ergänzung, damit klar ist, was ich da rechne - wenn das falsch ist gerne korrigieren.

80h in einer 5 Tage Woche - und das war der Fall. Das ist schon krass:
Ich rechne vor:
Mo: 08 - 03.00 = 18h ohne Pause
Di: 08 - 01.00 = 16h ohne Pause
Mi: 08 - 03.30 = 18h ohne Pause
Do: 08 - 02.00 = 17h ohne Pause
Fr: 09 - 18.00 = 8 h ohne Pause


Summe : 77 h (verzeih, wenn ich auf 80 aufgerundet habe - aber ich glaube dass das hier kaum noch eine Rolle spielen dürfte)
Es sind einfach 37h Überstünden in einer Woche! unbezahlt, das ist ziemlich genau das, was eine zweite Arbeitskraft erledigen könnte.

Oh man
Hi!

entschuldige, aber 9 mal 4 ergibt bei mir selbst mit
Taschenrechner immernoch 36 Stunden!!!

Oh man, und ich war immer ein 1er-Schüler in Mathe…

Sorry, ändert aber nichts!

Das heißt für mich: nicht regelmäßig, wie in unserem Beispiel
jeden Tag.

Das heißt es für das Gesetz aber nicht.
So lange man die 48-Std.-Grenze nicht überschreitet, bewegt man sich im Durchschnittsrahmen (48 : 6 = 8).

Leider ist er kein Chefarzt oder dergleichen.

Auch kein leitender Angestellter gem. der Erläuterung http://www.juraforum.de/gesetze/BetrVG/5/ oder sonst ein zutreffender Punkt aus diesem §?

Also; es existiert ein Problem - findest du das auch?

Natürlich!
Spätestens nach 10 Std. bin ich zumindest nicht mehr in der Lage, produktiv zu arbeiten - zumindest nicht dann, wenn es auf Dauer zutrifft.

Was nun?

Betriebsrat?
Ansonsten natürlich auch die Gewerbeaufsicht oder evtl. die Berufsgenossenschaft.

Was hältst du vom §16? meinst du man kann im Falle des Falles
auch darauf zurück greifen, dass der AG verpflichtet ist die
Stunden zu erfassen?

Naja, da steht natürlich nciht WIE diese Aufzeichnung zu erfolgen hat.
Aber klar muss der AG eigentlich die Mehrarbeitsstd. protokollieren.

Wenn ja wenn - und das verstehe ich nicht ganz:
man nur die Arbeitstage rechnet, die auch anfallen. d.h. Mo-Fr
Ich wüsste nicht, warum man die Wochenarbeitszeit von 43 h,
und in meinem Rechenbeispiel von 42,07… auf 6 Tage verteilen
soll obwohl sie doch nur an 5 Tagen abgearbeitet werden.

Ich schon - weil im ArbZG nunmal WERKtage und nicht ARBEITStage steht.

Es
geht doch in dem § sicherlich darum, dass pro Tag einfach
nicht zu viel gearbeitet werden soll.

Anders ausgedrückt:
Wenn AN24h ohne Pause am Stück arbeiten würde,

…wäre er 14 Std über der erlaubten 10-Std.-Marke

Andersrum ist es ja auch nicht so, dass nur weil Weihnachten
ist, die Leute die restlichen Stunden ihrer bequemen 38h Woche
auf die übrigen Werktage verteilen,

Dazu müsstest Du jetzt mal einen Blick ins EfZG werfen, welches stark vereinfacht sagt, dass der Arbeitsausfall an einem Feiertag zu behandeln ist, als würde an diesem Tag gearbeitet.

VG
Guido