Hallo,
ich habe eine Frage zu den absetzbaren Fahrt- bzw. Reisekosten in der Lohnsteuererklärung.
Ich bin im öffentlichen Dienst an einer Fachhochschule mit mehreren Standorten angestellt.
2011 habe ich 140 Tage an Standort A gearbeitet und 80 Tage an Standort B. Wobei ich an einem Tag immer nur an einem Standort gearbeitet habe. Zudem habe ich den jeweiligen Standort immer direkt von meinem Wohnort mit meinem privaten PKW aufgesucht.
Bisher habe ich diese Fahrtkosten immer als Werbungskosten mit der Entfernungspauschale abgesetzt. Also 0,30€ für jeden Entfernungskilometer.
Jetzt hat es hier in 2011 mehrere Gerichtsurteile hinsichtlich regelmäßiger Arbeitsstätte gegeben. Dort wurde festgestellt, dass ein Arbeitnehmer nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann. Fahrten zu anderen Arbeitsstätten können als Reisekosten abgesetzt werden (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Regelm%C3%A4%C3%9Fige_A…; VI R 55/10, VI R 36/10, VI R 58/09).
Verstehe ich es also richtig, dass in meinem Fall die Fahrten zu Standort A weiterhin mit 0,30€ je Entfernungskilometer absetzbar sind, aber jetzt die Fahrten zu Standort B als Reisekosten mit 0,30€ je gefahren Kilometer absetzbar sind. Zudem müsste ich dann doch auch noch für die Tage an Standort B Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von 6€ pro Tag geltend machen können?
Gruß
Tobias