regelmäßige Arbeitsstätte / Fahrt- und Reisekosten

Hallo,

ich habe eine Frage zu den absetzbaren Fahrt- bzw. Reisekosten in der Lohnsteuererklärung.

Ich bin im öffentlichen Dienst an einer Fachhochschule mit mehreren Standorten angestellt.
2011 habe ich 140 Tage an Standort A gearbeitet und 80 Tage an Standort B. Wobei ich an einem Tag immer nur an einem Standort gearbeitet habe. Zudem habe ich den jeweiligen Standort immer direkt von meinem Wohnort mit meinem privaten PKW aufgesucht.
Bisher habe ich diese Fahrtkosten immer als Werbungskosten mit der Entfernungspauschale abgesetzt. Also 0,30€ für jeden Entfernungskilometer.
Jetzt hat es hier in 2011 mehrere Gerichtsurteile hinsichtlich regelmäßiger Arbeitsstätte gegeben. Dort wurde festgestellt, dass ein Arbeitnehmer nur eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann. Fahrten zu anderen Arbeitsstätten können als Reisekosten abgesetzt werden (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Regelm%C3%A4%C3%9Fige_A…; VI R 55/10, VI R 36/10, VI R 58/09).
Verstehe ich es also richtig, dass in meinem Fall die Fahrten zu Standort A weiterhin mit 0,30€ je Entfernungskilometer absetzbar sind, aber jetzt die Fahrten zu Standort B als Reisekosten mit 0,30€ je gefahren Kilometer absetzbar sind. Zudem müsste ich dann doch auch noch für die Tage an Standort B Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von 6€ pro Tag geltend machen können?

Gruß
Tobias

Hallo Tobias,

Sie haben recht. Lt. den drei aktuellen Urteilen hat ein AN nur noch eine regelm. AS, dies wäre bei Ihnen A.
Fahrten von und zu B sind Reisekosten, die Sie mit 0,30 Euro/km abrechnen könnten + V-Pauschale.

In der Lohnsteuererklärung dürfen Sie diese RK aber auch nur dann angeben, wenn keine Erstattung dieser Aufwendungen durch den AG erfolgte.

Ob der AG diese Reisen aber erstattet liegt in seinem Ermessen, da in den LStRichtlinien nur bestimmt wird, was vom AG steuerfrei gezahlt werden kann, nicht aber, ob oder wie viel oder unter welchen Bedingungen er zahlen muss. Schauen Sie auch in Ihren Arbeitsvertrag.

Zahlt der AG nicht, würde ich mir das von ihm bestätigen lassen, da das FA auch Stichproben macht und Anfragen beim AG stellt.

Haben Sie mit der FHS je Standort einen eigenen Arbeitsvertrag, haben Sie allerdings zwei AS.

Gruß Tina

Hallo Tobias,
richtig
mfg
Ben