Hallo,
ich habe eine Frage zur Absetzbarkeit von Fahrt- und Reisekosten in der Lohnsteuererklärung.
Folgendes angenommen:
Ein Arbeitnehmer ist bei einem Unternehmen mit zwei Standorten angestellt. Der Arbeitnehmer hat in 2011 an 140 Tagen an Standort A gearbeitet und an 80 Tagen an Standort B. Er hatte jeweils an einem Tag immer nur an einem Standort gearbeitet und hat diesen dann von seinem Wohnsitz aus mit seinem privaten PKW aufgesucht.
Laut mehreren Gerichtsurteilen in 2011 (siehe: VI R 55/10, VI R 36/10, VI R 58/09; http://de.wikipedia.org/wiki/Regelm%C3%A4%C3%9Fige_A…) kann ein Arbeitnehmer nur noch eine regelmäßige Arbeitsstääte haben.
Resultiert dann daraus, dass der Arbeitnehmer die fahrten zu Standort A mit der Entfernungspauschale von 0,30€ je Entfernungskilometer absetzten kann und die Fahrten zu Standort B als Reisekosten mit 0,30€ je gefahrenen Kilometer (also 0,60€ je Entfernungskilometer) geltend machen kann? Zudem müsste er doch dann auch noch für die Arbeitstage an Standort B Verpflegungsmehraufwendungen von 6€ je Arbeitstag geltend machen können?
Vielen Danke & viele Grüße
Tobias