Ein Dachdecker liest zufällig, dass der Betriebssitz für ihn keine regelmäßige Arbeitsstätte darstellt und er nach neuem Recht nun die Wege zum Arbeitgeber als Reisekosten (30 ct pro gefahrenen km!!!) absetzen kann und natürlich die Verpflegungsmehraufwendungen.
Könnte er dies nun rückwirkend für 2012 geltend machen?
Danke für eure Hilfe!