regelmäßige Arbeitsstätte, Reisekosten - höhere Farhrtkosten

Ein Dachdecker liest zufällig, dass der Betriebssitz für ihn keine regelmäßige Arbeitsstätte darstellt und er nach neuem Recht nun die Wege zum Arbeitgeber als Reisekosten (30 ct pro gefahrenen km!!!) absetzen kann und natürlich die Verpflegungsmehraufwendungen.

Könnte er dies nun rückwirkend für 2012 geltend machen?

Danke für eure Hilfe!

Könnte er dies nun rückwirkend für 2012 geltend machen?

Nein, weil diese Regelung 2012 noch nicht galt. Meines Wissens gilt sie erst ab dem VZ 2014.

genau der Zeitpunkt erschließt sich mir gar nicht ab wann das gelten soll.

Klar ist mir nur, dass es ab 1.1.14 eine „relmäßige Arbeitsstätte“ nicht mehr gibt, sondern nur noch eine „erste AS“.

genau der Zeitpunkt erschließt sich mir gar nicht ab wann das gelten soll.

Nach meinen Informationen ab 1.1.2014.

neee, das ab 1.1.14 ist zwar daraus resultierend, aber mir gings darum ab wann man das für Arbeitende ansetzen kann, die eben nur kurz in die firma fahren, sich ins arbeitsauto setzen und zum kunden/baustelle juckeln :wink:
… ab 2012!! und das kann man wohl nicht mehr ändern lassen, denn unwissenheit schützt auch hier wohl vor strafe nicht :frowning:

ich meinte dieses:
http://www.steuerberater-muenchen24.de/Aktuelles/Fah…

http://www.steuerring.de/lohnsteuerhilfe-einkommenst…