Liebe/-r Experte/-in,
Ich würde gern wissen, nach welcher Rechtsgrundlage (Gesetz, DIN Norm… ) festgelegt wird, dass Feuerlöscher nach 2 Jahren überprüft werden MÜSSEN?
Und ob es eine Faustregel gibt nach wie viel Metern man einen Feuerlöscher an der Wand befestigen sollte.
Angenommen: In einem Gewerbemietobjekt (mit vielen verschiedenen Mieter, verschiedener Gewerke) mit Treppenhaus und Flur, den jeder Mieter nutzt.
Ich hoffe ich konnte mein Anliegen möglichst genau formulieren.
Vielen Dank
Gregor
Da ich seit sieben Jahren nicht mehr im Geschaeft bin, moechte ich zu den derzeitigen Vorschriften nicht Stellung nehmen. Da sind nicht nur Brandschutz- sondern auch Arbeitsschutzvorschriften zu beachten, von denen ich moeglicherweise die allerneuesten nicht kenne.
Feuerloescher muessen alle zwei Jahre ueberprueft werden. Der Pruefumfang ist von dem Typ abhaengig.
Am besten Du fragst bei einem Servicedienst konkret mal an. Der zustaendige Dienst ist auf dem Loescher mit Adresse angebracht, Du kannst Dir aber auch ein Angebot vom Wettbewerb einholen.
Hallo Gregor,
da gibt es verschiedene Rechtsgrundlagen.
DIN 14406, Teil 4
"Um die ständige Funktionsbereitschaft
sicherzustellen, muss jeder Löscher durch einen
Sachkundigen in regelmäßigen Zeitabständen, die
nicht länger als 2 Jahre sein dürfen, inspiziert
werden. Die Zeitabstände können kürzer sein,
wenn dies andersweitig festgelegt ist. Zum
Beispiel §35g StVZO bei Kraftomnibussen =
12 Monate.
Wenn Feuerlöscher privat angeschafft werden ist da
kein „MUSS“ hinter, aber in Bereichen wo Feuerlöscher
vorgschrieben sind wie z.B. Gewerbe aller Art,
Versammlungsstätten, Hochhäuser usw. auf jeden Fall.
Hier greift z.B. das Arbeitsschutzgesetz, die BGR 133 = Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern und vor allen Dingen die Betriebssicherheitsverordnung, da Feuerlöscher zu den besonders überwachungsbedürftigen Anlagen zählen.
In der BGR 133 finden Sie auch Informationen über
die Anzahl und Art der Geräte die gefordert werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
Gruß
Thomas
Hallo Gregor dies wird in der DIN EN 3 GEREGELT da werden Abstände und Flächen berechnet.
die Prüfung ist davon abhängig ob du Gewerbetreibender, oder die Löschgeräte vorgeschrieben sind in den Gebeuden,die du meinst dann ist 1. die BG , 2.die Feuerversicherung BGR 133 ODER BGV A1; uvv dafür zuständig 3. und letzter in der reihe Prüfrichtlinie der Hersteller
In der Regel wird 1 Feuerlöscher pro Etage, gerechnet kommt aber auf die Flurfläche an MIT GRÜSSEN M. KOTHER
Liebe/-r Experte/-in,
Ich würde gern wissen, nach welcher Rechtsgrundlage (Gesetz,
DIN Norm… ) festgelegt wird, dass Feuerlöscher nach 2 Jahren
überprüft werden MÜSSEN?
Und ob es eine Faustregel gibt nach wie viel Metern man einen
Feuerlöscher an der Wand befestigen sollte.
Angenommen: In einem Gewerbemietobjekt (mit vielen
verschiedenen Mieter, verschiedener Gewerke) mit Treppenhaus
und Flur, den jeder Mieter nutzt.
Ich hoffe ich konnte mein Anliegen möglichst genau
formulieren.
Vielen Dank
Gregor
Hallo Gregor,
schreibe mir bitte auf die E-Mail Adresse
[email protected] dann kann ich dir antworten und kann dir Infos als PDF zukommen lassen.
Viele Grüße
Timo
Hallo,
es steht in der DON 14406, in den Prüf-und Füllvorschriften der Hersteller und es ist auf dem Gerät vermerkt.
Für die genaue anzahl zu besprechen sind einige Faktoren zu beachten, wie z.B. die Gefährdungsklasse und auch die Quadratmeter des Gebäudes.