Was klar ist: wenn jemand regelmäßig Überstunden leistet, hat er im Krankheitsfall Anspruch auf eine Lohnfortzahlung, die sich nach der tatsächlichen Arbeitszeit richtet.
Was ist aber, wenn der Arbeitnehmer auf ein Stundenkonto arbeitet? Werden dann dort auch die „tatsächlichen“ Stunden eingetragen, also die, die er geleistet hätte, oder nur die im Arbeitsvertrag geregelten?
Etwas konkreter: Arbeitnehmer A arbeitet 28 Stunden/Woche, hat aber einen unterstundigen Arbeitsvertrag über 20 Std./Woche. Stehen dann nur 4 Stunden pro Tag im Stundenkonto oder 5,6?
Vielen lieben Dank!
Mirabelle
Hallo Mirabelle,
Arbeitnehmer A arbeitet 28 Stunden/Woche, hat
aber einen unterstundigen Arbeitsvertrag über 20 Std./Woche.
Stehen dann nur 4 Stunden pro Tag im Stundenkonto oder 5,6?
Keine Ahnung was bei euch im Stundenkonto tatsächlich steht, aber wenn der Rest Überstunden sind dann werden eben nur 4 h bezahlt. Wie lange arbeitet der AN denn schon diese 28 h?
MfG
Keine Ahnung was bei euch im Stundenkonto tatsächlich steht
Na ja, im Stundenkonto stehen 4 Stunden - deshalb wundere ich mich ja und frag’ hier mal nach:smile:
Wie lange arbeitet der AN denn schon diese 28 h?
Seitdem er dort beschäftigt ist, also seit Februar.
Gruß, Mirabelle
Wie lange arbeitet der AN denn schon diese 28 h?
Seitdem er dort beschäftigt ist, also seit Februar.
Sind also bei einer Woche krank 8 h Bezahlung, um die der AG bescheißt herum kommt.
Ich tu mal naiv und frage mal: War der höhere Stundenaufwand nicht vorauszusehen?
Noch naiver gefragt: Was meint denn der AG zu einer vertragsmäßigen Stundenerhöhung?
MfG
Hallo
Was ist aber, wenn der Arbeitnehmer auf ein Stundenkonto
arbeitet? Werden dann dort auch die „tatsächlichen“ Stunden
eingetragen, also die, die er geleistet hätte, oder nur die im
Arbeitsvertrag geregelten?
Die, die er hätte => Lohnausfallprinzip.
Gruß,
LeoLo
War der höhere Stundenaufwand nicht vorauszusehen?
Na klar. Aber der AN hat einen unterstundigen Arbeitsvetrag. Es werden regelmäßig Überstunden angearbeitet, die in voraussehbarer arbeitsfreier Zeit (Schulferien) abgefeiert werden. Hört sich kompliziert an, ist es auch.
Was meint denn der AG zu einer vertragsmäßigen Stundenerhöhung?
Ist nicht möglich, da ja auf jeden Fall arbeitsfreie Zeit entsteht, in der der AN aber weiterhin bezahlt werden soll.
SORRY, dass das so holprig ist, aber ich kann so „allgemein“ einfach nicht verständlich ausdrücken:frowning:
Mirabelle