Regelmäßige Wartung Heiz- und Warmwassergeräte

Text im Mietvertrag:
„Sollten sich innerhalb der Mietsache Heiz- oder Warmwassergeräte befinden, die üblicherweise der jährlichen Reinigung und Wartung (ohne Reparatur) bedürfen, so beteiligt sich der Mieter mit einem jährlichen Betrag bis maximal 100 Euro zzgl. MwSt.“

Das Heiz- und Warmwassergerät wird alle 3 Jahre gewartet. Der Mieter wohnet seit 2 Jahren in der Wohnung. Eine kürzlich angefallene Wartung kostet 260 Euro, Reparaturen mussten nicht durchgeführt werden.

Welchen Betrag muss der Mieter davon übernehmen?

  • 100 Euro plus MwSt? (weil mit jährlich „pro Kalenderjahr“ gemeint ist)
    oder
  • 100 Euro pro Mietjahr, also 200 Euro
    oder
  • die komplette Wartung (weil bei 3x100=300 Euro zwischen den Wartungen alles abgedeckt wäre)

Über kurzfristige Antworten würde ich mich sehr freuen.

Hallo Dominik,

aufgrund der Formulierung würde ich nicht mehr als die 100,- Euro anerkennen. Ist sowieso erstaunlich hoch. Kann ja eigentlich nicht teurer werden, nur weil der nur alle drei Jahre kommt. Sollte eigentlich auch nicht sein.

Undurchsichtig und nicht nachvollziehbar könnte sogar bedeuten: 0,- Euro.

Gruß!

Horst