Hallo Ihr Lieben,
nun hat es mich „kalt“ erwischt *gg* - obwohl ich berufstätig
bin bringt mein Hobby (zwei Webseiten) mir inzwischen so viel
Geld ein, daß eine Gründung unumgänglich ist.
Ich werde mich also in absehbarer Zeit zunächst nebenberuflich
selbständig machen und würde mich freuen, über werweisswas
interessierte „Gleichgesinnte“ kennenzulernen, die ebenfalls
im Internetbusiness selbständig sind, um Erfahrungen usw.
auszutauschen.
Ferner würde mich interessieren, ob vielleicht jemand von Euch
eine (oder mehrere) Webseite(n) betreibt und damit als
Freiberufler vor dem Finanzamt durchgeht, oder ob ich hierfür
zwingend ein Gewerbe anmelden muß (es fällt mir etwas schwer
meine Tätigkeit vor dem Finanzamt zu beschreiben…).
Auch wenn man es nicht glauben mag, das Finanzamt weiß sogar, was homepagegestaltung bedeutet. In der Regel Fall Gewerbe, denn die Ausnahmen stehen in § 18 EStG und um Gewerbesteuer zu sparen, muß man mit dem Finanzamt verhandeln.
Wer tolle Buchtips für Gründer hat (ich möchte nicht alles dem
Steuerberater überlassen, sondern mich auch selbst
informieren) ist ebenfalls herzlich willkommen 
unbedingt http://www.akademie.de ansehen (Gründerlinxs). Da findest soviel, daß Du Wochen nur mit dem Lesen beschäftigt bist. Wenn dann noch Fragen sind, können wir Dir sicher weiterhelfen.
Ich lese mich zur Zeit in die Tücken der Buchhaltung ein, da
ich wahrscheinlich mit meinen Umsätzen buchführungspflichtig
bin. Kennt vielleicht jemand eine gute Buchhaltungssoftware,
die er empfehlen kann und die vom Finanzamt anerkannt wird?
Ob eine Buchführungspflicht besteht, ist auch mit dem Finanzamt zu klären. Das hängt von Deinen Einnahmen ab, ob Du als eingetragener Kaufmann (eK) oder gar besser als GmbH (bzw. eine andere Gesellschaftsform arbeitetest). Ansonsten käme die sog. 4/3-Abrechnung infrage (§ 4 Abs. 3 EStG = Einnahme-, Überschußrechnung). Diese ist einfacher, nämlich alle Einnahmen aufschreiben, alle Kosten (was zulässig ist selbst nachlesen bzw. Steuerberater fragen!) abziehen und der Rest ist dann zu versteuern.
Mein Tip, da wir Dir keine Steuerberatung geben dürfen (vor einiger Zeit hat ein spezieller Typ eine eifrige w-w-w-Kollegin bei der Steuerberaterkammer verpfiffen), laß Dir die erste ESt-Erklärung von StB machen und dann ausfragen, dazu lernen. Die 4/3-Erklärung ist auch für Normalsteuerzahler einigermaßen kapierbar, sodaß Du bei gründlicher Nachfrage diese Erklärung selbst machen kannst. In speziellen Fällen, aber nur dann, gibt sogar das Finanzamt Hilfestellung.
Ich freue mich über alle gut gemeinten Tips, Hinweise und
Kontaktaufnahmen.
Alles Liebe zum neuen Jahr
Alexandra
PS: Kann ich Einnahmen vom letzten Jahr als zusätzliche
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit mit der Einkommensteuer
angeben, ohne ein Gewerbe bzw. mich als Freiberufler
angemeldet zu haben? Mit welchen Steuerabgaben
(Einkommensteuer, Umsatzsteuer, wieviel Prozent CA?) muß ich
dann rechnen?
- siehe meine Anmerkung zum Steuerberater. Üblicherweise muß man Einnahmen, egal ob Gewerbeanmeldung oder nicht, zumindestens dem Finanzamt mitteilen. Wenn nicht, dann wäre es nämlich Steuerhinterziehung und diese ist lt. Gesetz ein Verbrechen, d.h. Mindeststrafe 1 Jahr Knast (Bewährung gibt es natürlich nur dann, wenn die Straftat nicht gar so arg ist).