Regelmissachtung auf privatem Gemeinschaftsgrund

Angenommen man würde in einer Wohnanlage mit 2-Reihen Reihenhäusern wohnen welche sich auf Gemeinschaftsgrund befänden wie auch die dazugehörigen Garagen.
Es gäbe dort eine Familie welche ihr Auto immer direkt vor ihrer Haustür parken würde und somit die Einfahrt zu den gegenüber liegenden Garagen erschweren/behindern würde obwohl im Kaufvertrag eindeutig steht, dass auf dem Grund parken verboten sei.
Darauf angesprochen würde nur behauptet, dort zu stehen um das Auto ein- und auszuladen. Dies wäre aber offensichtlich und EINDEUTIG nicht der Fall sondern Bequemlichkeit.
Teilweise stünden sogar zwei Autos der Nachbarn hintereinander und dies nicht nur ein paar Minuten.

Wie schon gesagt sei angenommen, dass im Kaufvertrag eindeutig vermerkt ist dass vor den Garagen nicht geparkt wird und man die Garage nur unter dieser Voraussetzung gekauft habe:

  1. Würde dies nicht eine Wertminderung des Eigentums darstellen, da man ja nur durch rangieren und teilweise klingeln bei den Nachbarn (Nötigung?) in und aus der Garage gelangt anstatt wie vorgesehen unbehindert ein und aus fahren zu können?

  2. Gäbe es theoretisch eine Möglichkeit, den Nachbarn dazu zu „zwingen“ diese Behinderung nicht mehr vor zu nehmen? Wie?

  3. Polizei wäre ja in diesem Fall nicht zuständig, da ja privater Gemeinschaftsgrund???

Für Eure Antworten schon jetzt ganz lieben Dank!

Hallo,

zur Frage der Kaufpreisminderung läßt sich schwerlich etwas sage; theoretisch ist das natürlich möglich, aber dazu müßte man wissen, was im Kaufvertrag steht.

  1. Gäbe es theoretisch eine Möglichkeit, den Nachbarn dazu zu
    „zwingen“ diese Behinderung nicht mehr vor zu nehmen? Wie?

http://de.wikipedia.org/wiki/Unterlassungsklage

Gruß
Christian

@Christian: Vielen Dank für die super schnelle Antwort!!!

Für eine Unterlassungsklage müsste man ja auch andere Nachbarn mit hinein ziehen, da ja sicher Zeugen benötigt werden würden??
(wobei das kein Problem wäre, da nicht die einzige Streitigkeit mit besagten Personen sind (welche Meister im Tatsachen verdrehen sind…)).

Ein anderes Argument seie, dass ein weiterer Nachbar immer zu schnell über den Gemeinschaftsgrund zu seiner Garage führe so dass sie das Auto dort hinstellen (und teilweise auch Fahrräder und sonstiges Gerümpel an den Wegrand legen) um ihn zum abzubremsen zu zwingen um ihr Kind zu schützen (welches dort ständig Fußball spielt und damit auch noch die Garagen-Tore beschädigt…).
Wenn man dann raus/rein möchte, muss man klingeln (wobei: Reaktion nicht immer sicher), das Zeug selbst wegräumen oder rumrangieren…

Wenn dann als Antwort kommt, man solle sich an diesen wenden der angeblich zu schnell führe (es gibt auf dem Grundstück aber schon mal garkeine Geschwindigkeitsbegrenzung), denn solange der das macht bleiben Räder & Auto dort stehen, was sollte man dann noch entgegnen…Hopfen und Malz verloren! Hallo?!! Selbstjustiz!

Es ist nunmal vertraglich geregelt: Privatgrund und nur Zufahrt zur Garage, weder Parkplatz noch Spielplatz ABER Reden leider sinnlos!
Ich finde eben, wenn man etwas unter den aufgezählten Bedingungen kauft wäre es gutes Recht dies auch ungehindert nutzen zu können. Da gibt es keine Ausreden und so was ist ja wirklich kein Argument?!
Jeder andere Nachbar hält sich an die Regeln obwohl alle anderen mal angenommen auch Kinder hätten.

a) Wie wäre das mit Zeugen?
b) Würde eine Unterlassungsklage auf einen Vergleich rauslaufen?
Wie würde evtl. der Verlauf sein? Hat jm. so was schon erlebt?
c) Wie langwierig wäre so etwas?

Danke für Eure Antworten!