Regeln bei Unterschriften

Servus!

Max Meier mag seinen Nachnamen nicht und unterschreibt sämtliche amtliche und nichtamtliche Dokumente (zB Personal-Ausweis, Arbeitsvertrag) mit „Müller“. Darf er das, oder muss er immer mit seinem richtigen Namen (Max Meier) leserlich unterschreiben?

Wo ist sowas gesetzlich geregelt?

Gruss

Mutschy

Servus!

Max Meier mag seinen Nachnamen nicht und unterschreibt
sämtliche amtliche und nichtamtliche Dokumente (zB
Personal-Ausweis, Arbeitsvertrag) mit „Müller“. Darf er das,
oder muss er immer mit seinem richtigen Namen (Max Meier)
leserlich unterschreiben?

Wo es steht weiss ich nicht, ABER:

Es gibt Leute, die können nicht lesen und schreiben. Die haben auch einen Personalausweiß. Rein rechtlich reicht ein X oder ein sonstiges Zeichen. Der Nachweiss, das dann genau diese Person das unterschrieben hat, ist eine andere Geschichte. Aber der Name muss nicht unbedingt leserlich sein. Da wo es drauf ankommt, wird der Name dann nochmal in Maschinenschrift daneben oder drunter gedruckt.

Gruss Daniel

Hallo,

Wo es steht weiss ich nicht, ABER:

Nirgendwo.

Es gibt Leute, die können nicht lesen und schreiben. Die haben
auch einen Personalausweiß. Rein rechtlich reicht ein X oder
ein sonstiges Zeichen. Der Nachweiss, das dann genau diese
Person das unterschrieben hat, ist eine andere Geschichte.

Der BGH hat entscheiden, dass eine Unterschrift einen individuellen Schriftzug voraussetzt, der zwar nicht lesbar sein muss, der sich aber als Wiedergabe eines Namens darstellt. Ein X oder ein sonstiges Zeichen reicht definitiv nicht.

Für die meisten Verträge ist sowieso keine Schriftform nötig. Dann können Analphabeten die Verträge mündlich abschließen. Ist Schriftform vorgeschrieben, muß der des Schreibens unkundige ggf. einen Notar aufsuchen, der seine Kreuze als Unterschrift beglaubigt.

Gruß

S.J.

Es gibt Leute, die können nicht lesen und schreiben. Die haben
auch einen Personalausweiß. Rein rechtlich reicht ein X oder
ein sonstiges Zeichen. Der Nachweiss, das dann genau diese
Person das unterschrieben hat, ist eine andere Geschichte.

Der BGH hat entscheiden, dass eine Unterschrift einen
individuellen Schriftzug voraussetzt, der zwar nicht lesbar
sein muss, der sich aber als Wiedergabe eines Namens
darstellt. Ein X oder ein sonstiges Zeichen reicht definitiv
nicht.

Wenn dieses Zeichen einen Schriftzug darstellen soll, aber doch.
Natürlich nicht das klassische X ( zwei sich kreuzende Striche). Etwas anders geschrieben, reicht es dennoch aus. Oder einer malt ein Haus oder Auto…

Für die meisten Verträge ist sowieso keine Schriftform nötig.
Dann können Analphabeten die Verträge mündlich abschließen.

Was ist mit der Beweissbarkeit? Zum Beispiel bei einem Arbeitsvertrag.Der darf mündlich abgeschlossen werden. Welcher Arbeitgeber/nehmer macht das aber?

Ist Schriftform vorgeschrieben, muß der des Schreibens
unkundige ggf. einen Notar aufsuchen, der seine Kreuze als
Unterschrift beglaubigt.

Hier schreibste ja selbst, es seien Kreuze…*schief guck
Weisst du was ein Notar kostet? Ein normal sterblicher Mensch auf jeder Seite (die natürlich mit aufs Dokument kommen) reichen auch.

Gruss Daniel

Hallo,

Der BGH hat entscheiden, dass eine Unterschrift einen
individuellen Schriftzug voraussetzt, der zwar nicht lesbar
sein muss, der sich aber als Wiedergabe eines Namens
darstellt. Ein X oder ein sonstiges Zeichen reicht definitiv
nicht.

Wenn dieses Zeichen einen Schriftzug darstellen soll, aber
doch.
Natürlich nicht das klassische X ( zwei sich kreuzende
Striche). Etwas anders geschrieben, reicht es dennoch aus.
Oder einer malt ein Haus oder Auto…

Wenn Du nochmal ließt, was der BGH entschieden hat, wird dir vielleicht klar, dass deine Aussage Unsinn ist. Ein Zeichen ist ein Zeichen und kein Svhriftzug. Ein Zeichen kann sich nicht als Wiedergabe eines Namens darstellen und ein gemaltes Haus schon gar nicht.

Für die meisten Verträge ist sowieso keine Schriftform nötig.
Dann können Analphabeten die Verträge mündlich abschließen.

Was ist mit der Beweissbarkeit? Zum Beispiel bei einem
Arbeitsvertrag.Der darf mündlich abgeschlossen werden. Welcher
Arbeitgeber/nehmer macht das aber?

Danach wurde hier nicht gefragt. Im Zweifelsfall müsste der Analphabet eben lernen wenigsten seinen Namen zu schreiben. Ich bin mir sicher, dass das die meisten Analphabeten können.

Ist Schriftform vorgeschrieben, muß der des Schreibens
unkundige ggf. einen Notar aufsuchen, der seine Kreuze als
Unterschrift beglaubigt.

Hier schreibste ja selbst, es seien Kreuze…*schief guck

Wenn es notariell beglaubigt wird, sind Kreuze erlaubt. Aber eben nur dann.

Weisst du was ein Notar kostet? Ein normal sterblicher Mensch
auf jeder Seite (die natürlich mit aufs Dokument kommen)
reichen auch.

Reichen eben nicht. Mag sein, dass das deinem Bauchgefühl entspricht. Der Rechtslage aber nicht. Ich finde es schon ein wenig verwunderlich, dass du hier ohne Nennung von Quellen oder Grundlagen einfach das Gegenteil behauptest.

Gruß

S.J.

Reichen eben nicht. Mag sein, dass das deinem Bauchgefühl
entspricht. Der Rechtslage aber nicht. Ich finde es schon ein
wenig verwunderlich, dass du hier ohne Nennung von Quellen
oder Grundlagen einfach das Gegenteil behauptest.

Du bist mir ein lustiges Kerlchen! Nennst selbst keine Quellen und redest was von Rechtslage. Dann zeig mir mal wo das, was du sagst steht (§…). Ich sage dir, dass was ich weiss, weiss ich aus Erfahrung. Und das ist schonmal viel mehr wert, als was du hier bietest, richtig?! Ich hätte mich zu dem Thema auch nicht gemeldet, wenn ich nicht etwas wüsste.

Gruss Daniel

Hallo,

Tatsache ist, dass hier ja niemand Quellen nennt…

Jedoch muss ich sagen, dass mir die Ausführungen des „Apple-Chefs“ logischer sind, da ich mir nicht vorstellen kann, dass eine willkürliche x-beliebige Personen Verträge „beglaubigen“ darf, die nicht Ihn sondern jemanden betreffen, welcher in dieser Hinsicht abhängig ist.

Meine Meinung, ich kann es nicht belegen und geb im Zweifelsfall keinen Pfennig drauf.

Grüße

Du bist mir ein lustiges Kerlchen! Nennst selbst keine Quellen
und redest was von Rechtslage. Dann zeig mir mal wo das, was
du sagst steht (§…). Ich sage dir, dass was ich weiss, weiss
ich aus Erfahrung. Und das ist schonmal viel mehr wert, als
was du hier bietest, richtig?! Ich hätte mich zu dem Thema
auch nicht gemeldet, wenn ich nicht etwas wüsste.

Nur weißt du eben nichts sondern glaubst etwas zu wissen weil es deinem Bauchgefühl entspricht.

Ich habe sehr wohl ein BGH Urteil angeführt. „bgh urteil unterschrift“ in Google eingegeben führt einen sofort dahin. Hier die gewünschten Quellen:

http://lexetius.com/2006,3364

http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html

Und hier noch alles schön zusammengefasst: http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift

Noch Fragen?

Servus!

Max Meier mag seinen Nachnamen nicht und unterschreibt
sämtliche amtliche und nichtamtliche Dokumente (zB
Personal-Ausweis, Arbeitsvertrag) mit „Müller“. Darf er das,
oder muss er immer mit seinem richtigen Namen (Max Meier)
leserlich unterschreiben?

Leserlich muss er sicher nicht unterschreiben.

Aber falls dieser Fall wirklich irgendwo vorkommt: muss Meier nicht jeden Tag fürchten, in eine Zwangsjacke gesdteckt zu werden?

Läst er sich denn auch mit Müller ansprechen:wink:

Wenn Meier den Namen nicht mag, kann er entweder zum Standesamt gehen und seinen Nachnamen ändern lassen (in wichtigen Fällen) oder sich von jemandem adoptieren lassen.

Wenn er nur den Schriftzug häßlich findet, wird er sich doch wohl eine unleserliche Unterschrift aneignen, bei der nur das M zu lesen ist, dagegen hat er ja wohl offensichtlich nichts.

Unleserlich unterschreiben darf er, Hautsache die Unterschrift ist ihm authentisch zuzuordnen und eben keine Abkürzung.

Wo ist sowas gesetzlich geregelt?

Gruss

Mutschy

Gruß

Holygrail