Re: Belege 
Hi,
Aber ein Anwalt hat mir dies vor wenigen Wochen als völlig
normal bestätigt. Er kenne keinen seriösen Notar, der da
mitspielt.
Nein, das ist nicht normal. Um Sozialbetrug zu vemeiden ist ja die 10-Jahresregel da. Ich kann mit meinem Eigentum machen was ich will. Wo bitte schön ist der Unterschied zwischen einer Immobilie und Barguthaben? Meine Immobilie darf ich also nicht verschenken, während ich mein Barguthaben auch im Klo runterspielen dürfte? Wäre dem so, würde es irgendwelche § hierzu geben, da es sie nicht gibt, ist es auch nicht so! Auch hier wurde dieses Thema schon öfter erörtert, zum Beispiel hier:
/t/haus-verschenken/1352563
Aber er könne notfalls einen (unseriösen) besorgen der
generell fast alles beurkundet (für genügend Geld). Ich hatte
aber keinen Bedarf 
Ich bezweifle nicht das es „schlampige“ Notare gibt. Das mit unseriös wage ich allerdings zu bezweifeln, glaubst Du der Notar setzt für so ein paar Kröten seine Zulassung aufs Spiel?
Wenn aber genug sonstiges Vermögen da ist (bei den Eltern),
dann ist das wohl kein Problem.
Nochmal, das ist kompletter Blödsinn, s. o.!
dito - kann ich nicht, siehe oben.
Schon klar, es gibt ja auch keinen Beleg dafür!
Also selbst wenn man nen Notar findet,
der sowas beurkundet
Also jeder Notar, ja.
rettet das das Häuschen nicht wirklich sicher.
Nach 10 Jahren eben schon!
Nach 10 Jahren aber normalerweise schon.
Stimmt - aber 10 Jahre ist ne laaaaange Zeit.
Ich hab den Verdacht, wenn ich meine Verträge künftig auf
Klopapier schreibe - ohne Anwalt und Notar - dann ist das
sicher leichter anfechtbar. Aber halt auch billiger.
Gefährlich Ansicht! Nicht umsonst haben Anwälte und Notare jahrelang studiert. Ich würde mir einen solchen Vertragsentwurf nicht zutrauen, was auch daran liegen kann, daß ich weiß wieviel man verkehrt machen kann und wie teuer es dann erst Recht wird!
Hier hilft also nur genügend „Restgeld“, andere Immobilen o.ä.
Nein, das ist nach wie vor falsch! Schenkungsverträge sind durchaus übliche Verträge, ich kann Dir bei mir in der Nachbarschaft ein Dutzend Leute nennen, die schon seit Generationen ihr Grundeigentum an Kinder schenken / übergeben. Unser Haus wurde von dem Großvater an den Vater und jetzt eben an meinen Mann verschenkt, jeweils ohne Probleme und Einkommensnachweis.
Rat mal, was passiert, wenn das erst vor 9 Jahren beurkundet
wurde und deine Schwiegermutter am Montag nen Hartz IV -
Antrag stellt.
Dann hätten wir für meine Schwiegermutter bezahlen müssen, genau dafür gibt es ja u. a. diese 10-Jahresregel um Sozialbetrug zu vermeiden!
Das würde ja jeder Gaunerei Tür und Tor öffnen:
ich schenk alles, was ich hab meinen Kindern und hol mir dann
Basis - Kohle vom Staat. Und neue Zähne. Und Wohngeld. Und
Heizkostenzuschuss. Und…
Find ich also verständlich, diese 10-Jahresregelung.
Na eben, sage ich doch
Ich bin Laie, stimmt.
Ich erzähl hier nur, was mir so alles „untergekommen“ ist.
Sowas nennt man „Erfahrung“. Das ist ja u.a. auch der Sinn in
so nem Forum: Realitäten als Mosaiksteine zu Meinungsbildung,
nicht nur Expertentheorien. Ohne Anspruch auf Perfektion.
Das sind keine Theorien, das ist alltäglich ausgeführte Praxis.
Nein. Siehe Fall oben und Auskunft meines Anwalts - ausser du
benutzt nen korrupten Notar, dann geht vermutlich alles.
Hört sich nicht nett an, ist aber halt mein Wissensstand.
Der aber falsch ist! Ich kann Dir nur sagen, daß unser Vertrag von einem Notar, einem Anwalt und einem Steuerberater überprüft wurde, keiner dieser Personen hat nach den Einkommensverhältnissen bzw. Vermögensständen meiner Schwiegermutter gefragt, sind damit alle korrupt? Nachdem alle nur nach den für sie geltenden Gebührentabellen abgerechnet haben, gehe ich allerdings nicht davon aus.
Hier nochmals zum nachlesen:
http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/erbschaftsteu…
http://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung
http://www.focus.de/immobilien/bauen/immobilien_aid_…
http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-u…
Der Fall meiner Oma ist ca. 40 Jahre her…die Auskunft meines
Anwalts brandaktuell und deckt sich 100%ig damit. Über die
Zeit dazwischen weiß ich nix 
Da würde ich mich an Deiner Stelle nochmals bei einem anderen Anwalt / Notar beraten lassen, das ist Humbug! Natürlich kann ein Geschenk innerhalb von 10 Jahren wegen Verarmung eines Schenkers zurückgefordert werden, daß ändert aber nichts an der Tatsache, daß man sein Vermögen verschenken kann. Der Beschenkte muß sich allerdings darüber klar sein, daß er innerhalb dieser 10 Jahre wegen Verarmung des Schenkers das Geschenkte wieder herausgeben oder eben den Schenker finanziell unterstützen muß.
Gruß
Tina