Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: ich befinde mich derzeit in Elternzeit. Da ich mir etwas nebenher dazuverdienen wollte, habe ich meinen alten Arbeitgeber gefragt ob ich während der Elternzeit ein paar Stunden einspringen kann. Wir einigten uns darauf, dass ich maximal 15 h pro Woche arbeiten werde. Nun hat mein Mann ein Projekt zugeteilt bekommen, bei dem er mehr als die übliche Arbeitszeit investieren muss. Unsere Entscheidung war einstimmig, dass ich dann jetzt weiter nur Elternzeit machen werde und er sich voll auf das Projekt stürzt. Nach dieser Bekanntgabe bei meinem Arbeitgeber rief der mich völlig erbost an und teilte mir mit dass es meine Pflicht ist 15 h pro Woche zu arbeiten, da ich ja einen Vertrag unterschrieben habe.
In diesem Vertrag habe ich allerdings nur unterschrieben, dass ich maximal 15 h pro Woche arbeiten werde.
Wie sieht da die rechtliche Lage aus? Kann ich nun Ärger mit meinem Arbeitgeber bekommen? Ich wäre über Antworten dankbar
Viele Grüße
Beate
Kind geht vor.
Elternzeit steht dir gesetzlich zu.
Argumentire damit, das dein Kind mehr Aufmerksamkeit benötigt. Deswegen musst du wieder auf deine Elternzeit
bestehen.
Andernfalls der Weg zum Anwalt.
Hallo Beate,
leider kann ich Deine Frage nicht beantworten, da diese Problematik nicht in meinen Wissensbereich fällt.
Versuche doch mal bei einer kostenlosen Rechtsauskunft im Arbeitsgericht Hilfe zu erhalten.
Viel Glück
und herzliche Grüße aus Thüringen
von Stahlberg
ich kannn den arbeitgeber verstehen…er hat dir die 15 stunden eingeräumt…und jetzt die andere entscheidung von dir …
du hast unterschrieben - du bist gebunden :vertrag kommt von vertragen…
meine meinung : du kommst nur gütlich auch diesem 15 stunden vertrag heraus…versuchs den dein arbeitgerber ist auf der vertragl. besseren seite.
alles gute
Hallo,
wenn Du den Vertrag unterschrieben hast, musst Du den natürlich auch erfüllen und 15 Stunden die Woche arbeiten gehen. Da kommst Du nun nicht mehr raus.
Nur im gegenseitigen Einvernehmen mit Deinem AG, dies scheint hier aber ausgeschlossen, kann der Vertrag aufgehoben werden.
Grüße
Hallo Beate,
leider kann ich Ihnen keinen Rat geben. Sie sollten einen Fachanwalt für Arbeitsrecht ansprechen und ggf. eine Beratunsstunde kaufen. Ich glaube die Investition lohnt in Ihrem Fall, da Sie nach der Elternzeit auch wieder arbeiten wollen, oder!?
Viel Glück und eine schöne Elternzeit
Trotzkopf
Hallo nach Berlin (?)!
Also, Du befindest Dich in Elternzeit. Das darf man als Elternteil, übrigens auch als Adoptiveltern. Während dieser Elternzeit darf man Teilzeit arbeiten, man hat sogar einen Anspruch darauf, Teilzeit arbeiten zu dürfen. Aber: Du darfst zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche arbeiten. Weniger als 15 Wochenstunden geht gar nicht! Außerdem: Für Teilzeitarbeit in der Elternzeit ist KEIN zusätzlicher Vertrag notwendig! Es reicht völlig, wenn Du Deinem AG mitgeteilt hast, wieviel Du gerne arbeiten möchtest! Ein zusätzlicher Vertrag ist Humbug!
So, jetzt wird es komplizierter und ich weiß auch auswendig nicht weiter; ob Du einfach wieder aufhören darfst zu arbeiten, oder so… Lies es bitte selbst im entsprechenden Gesetz nach (Google) oder noch besser: Frag einen Anwalt!
Generell: Ärger mit Deinem AG hast Du sowieso schon. Heute so, morgen so; da stehen die AG drauf! In juristischen Fragen gilt immer: Frag einen Anwalt!
Hallo Beate,
ich bin der Meinung, dass jeder Vertrag kündbar ist.
Ein Arbeitsvertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats (§ 622 BGB).
Achte darauf, dass Du nur den „15-Stunden-Vertrag“ kündigst und nicht den in der Elternzeit ruhenden Arbeitsvertrag.
Viel Grüße, Johannes
Du hast unterschrieben, dass Du maximal 15 Std. machen kannst, aber es ist nicht zwingend die Stundenzahl vorgeschrieben? Da kann Dein AG nix machen, Du bist immer noch in der Elternzeit. Allerdings wundert es mich schon, dass man da gleich einen Vertrag schließt? Du machst also nur die Stunden, welche Du Zeit hast!
Hallo Beate,
ich denke ja. Vertrag ist Vertrag. Wie bei Verträgen üblich, musst du diesen Vertrag (Arbeitsvertrag ordnungsgemäß kündigen, z.B. Fristen einhalten).
Ich denke aber eher, dass dein Arbeitgeber deswegen erbost ist, weil er sich übergangen fühlt.
Ein Gespräch, in aller Ruhe, sollte Ihm aber umstimmen.
Naja, ärgerlich ist es für den Arbeitgeber schon, rechtlich kann er nicht viel machen derzeit, aber nach der Elternzeit wird er eventuell versuchen das Arbeitsverhältnis nicht weiter zu führen.
Gruß Frank
Hallo Beate
Wenn Du einen Vertrag mit max. 15 Stunden gemacht hast sehe ich rechtlich keine Probleme. Denn eine min. Stundenzahl wurde nicht benannt. Somit gehst Du auf 0 Stunden und erfüllst den Vertrag dennoch. Ich würde Dir aber raten Dich gütlich mit Deinem AG zu einigen.
Dies ist meine persöhnliche Einschätzung und keine Rechtsberatung.
LG Joachim
Bitte um entschuldigung, dass ich mich nicht gemeldet habe.
War leider sehr Krank.
Auf das Thema kann ich nicht antworten
Viele Grüße
stepfis